Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Nachtstrom und AVBElt bzw. GVVStrom
AKW NEE:
@ Christian Guhl
Diese oder vergleichbare Überlegungen haben sich schon viele von uns gemacht. Sie sind auch richtig und wichtig und sollten auch dem Versorger vorgetragen werden.
Für mich ist es aber die Frage, ob es im BGB oder auch schon in der aktuellen Rechtssprechung Regelungen oder eben Urteile gibt, die eine andere Auslegung ermöglichen. Wenn es diese gibt ist es zumindest für mich von Vorteil, diese zu kennen und bei der Vorgehensweise, wenn nötig zu berücksichtigen. Da ich und ich weiß es von Dir auch, kein Jurist bin, möchte ich in den Treffen in Lüchow und Salzwedel die Situation zu den einzelnen Fragen so umfangreich wie möglich beschreiben, damit die Gruppenmitglieder eine möglichst vollständige Entscheidungsgrundlage haben.
Die letzte Entscheidung über eine aktive oder passive Vorgehensweise muss der einzelne für sich, wenn möglich und nötig mit einem Anwalt treffen.
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