Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07  (Gelesen 73564 mal)

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Offline Kampfzwerg

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BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
« Antwort #45 am: 21. November 2008, 20:13:14 »
@Evitel2004

was meinst Du denn? Das Lob für Dich oder für andere?
Lob für Dich hab ich immer!  :]  :D
Aber in diesem Fall hab ich auch eins für Emsländer =)
Mag aber keinen Sekt   :tongue:

Offline Kampfzwerg

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BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
« Antwort #46 am: 21. November 2008, 19:29:54 »
Danke Evi  :D
als ich diesen Beitrag gerade las, dachte ich das auch: zur Abwechslung mal ein Beitrag, der eigentlich unter GF gehört.
sozusagen ein seltenes understatement  ;)

Offline Kampfzwerg

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BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
« Antwort #47 am: 22. November 2008, 16:48:45 »
Hallo Rob,

zunächst einmal drücke ich Dir natürlich alle Daumen und mehr für den anstehenden Prozess!
Und ebenso würde ich das für andere tun, denen konkret ein Prozess bevorsteht oder die sich in einem befinden.
Völlig unabhängig vom jeweiligen Tarifstatus!

Ich gehe auch davon aus, dass die meisten anderen Forenmitglieder ebenso denken.
Denn ich glaube, offenbar im Gegensatz zu Dir, nicht, dass der Tenor der bisherigen Diskussion in Richtung \"mich trifft`s ja nicht\" oder \"ist mir Wurscht\" ging\".
Sondern sehr viel mehr in die Richtung \"Leute, prüft Eure Verträge, lasst Euch vom Versorger keine Märchen über Euren Tarif-Status erzählen....\"
und das finde ich, nach wie vor, ausgesprochen wichtig!
Denn danach richtet sich die Strategie.

Daraus allerdings abzuleiten, dass \"echte Tarifkunden\", die rein statistisch sicher in der Minderheit sind, eben die A....karte gezogen hätten....gar Schadenfreude zu empfinden nach dem Motto \"kann mir ja nicht passieren\"
schliesse ich für mich persönlich aus.
Schimmert da bei Dir nicht vielleicht doch ein klein wenig Frustation durch?
Letztendlich sollte uns allen sehr bewusst sein, dass wir sozusagen als Pioniere auf diesem Gebiet  - und ohne Rückendeckung in Gestalt einer gut qualifizierten und geschulten Konzernrechtsabteilung - unsere eigenen ! Entscheidungen ! eventuell eben auch bis zur letzten Konsequenz, vor Gericht, durchsetzen wollen.
Nicht weil das so viel Spaß macht, sondern weil wir für unsere Überzeugungen auch gerade stehen und das unser gutes Recht ist.
Und das wird in diesem Staat schon viel zu oft mit Füßen getreten.

Du hast Recht, wenn Du sagst
Jeder Verweigerer macht den Protest aus und stärkt ihn.
Allerdings im Endeffekt auch nur dann, wenn er die Chuzpe hat auch zu seinen Überzeugungen zu stehen.
Tut er das nicht, schadet er mehr als er nützt. Und die \"Umfaller\" sind dann ebenfalls Argumente in den Händen der Versorger. Denn keiner will die letzte Ratte auf einem sinkenden Schiff sein. ;)

Wenn von Deinen Mitstreitern (Du selbst hast mal geschrieben \"einige mehr als 10\", Dein Versorger sprach wohl von 10) ) nur 3 das Rückgrat hatten, ihre eigenen! Entscheidungen auch standhaft zu vertreten, dann sind es doch wirklich verhältnismäßig nur wenige.
Und die haben nicht wegen der Diskussionen im Forum aufgegeben, oder wegen irgendwelcher Pressemitteilungen. Sondern weil sie sich entweder selbst nicht gut informiert oder kein Rückgrat oder keine Ausdauer hatten und einen langwierigen Prozess scheuten.
Unter dem Strich fehlte ihnen schlicht die Überzeugung.
In die Rechtsprechung. Aber vor allem zu sich selbst.

Ich bin sehr froh, dass Du Dich anders entschieden hast, ruhiger Rob!

Offline Kampfzwerg

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BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
« Antwort #48 am: 22. November 2008, 18:22:04 »
Hallo Rob,
ich wusste zwar überhaupt nicht, ob Du mich meintest, aber das ist, und nicht nur \"eigentlich\", so was von völlig egal - nachgedacht habe ich - und das ist immerhin allen erlaubt, auch wenn es vielen erspart bleibt ;)

Gesunde Einstellung mein Freund! Dann muss ich mir um Dich ja keine Sorgen machen  :D
.......und falls Du dennoch mal moralische Unterstüzung brauchst......

Offline Kampfzwerg

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BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
« Antwort #49 am: 24. November 2008, 19:50:57 »
Zitat
Original von Black
Zitat
Original von tangocharly
Im übrigen halte ich es für äußerst vermessen, hier mit verletzenden Äußerungen eine andere Auffassung abwerten zu müssen.

Ach Gottchen....Wer soll dadurch verletzt werden der Energieverbraucher-Bund? Den Begriff Nonsens halte ich im übrigen nicht für \"verletztend\" ich kann aber gerne in \"absolut unhaltbar und unrichtig\" umeditieren.

Kommentieren Sie eigentlich künftig immer bei Beiträgen in denen Rechtsauffassungen oder der Inhalt von Urteilen als \"Unsinn\" oder z.B. \"Rechtsbeugung\" bezeichnet werden? Oder behalten Sie sich das ausschließlich für meine Beiträge vor? Denn generell scheint Sie ja ein rauer Umgangston hier nicht zu stören:

Zitat
Original von kampfzwerg
Es verstehe wer will...diesen Unfug verbreitet ein Forenmitglied, das als Tarifkunde vorgeblich seinen eigenen Versorger bereits erfolglos verklagt hat und danach Berufung einlegte.

@Black
Dies ist wieder einmal ein schönes Beispiel für Ihre wirklich bemerkenswerte Fähigkeit zur subtilen Beeinflussung von Stimmungen und Meinungen - die Möglichkeiten der Sinnverfälschung durch Selektion von Versatzstücken, oder besser durch Weglassen relevanter Textpassagen, sind allerdings nicht wirklich Ihre Erfindung.
(Apropos: \"Ach Gottchen\" finde ich persönlich ziemlich herablassend)
Den, durch Ihre Selektion in der Wortwahl implizierten, Zusammenhang gibt es nicht.
Das erschliesst sich dem geneigten Leser allerdings nur dann , wenn er den Beitrag in seiner ursprünglichen Form liest.

Zitat
Zitat:
Original von ben100
Also Leute, ab auf die Straße würde ich sagen, weil jetzt müssen wir wohl oder übel alle zahlen, da kann wohl auch der Bund der Energieverbraucher nix mehr machen.
 
Original von Kampzwerg
Es verstehe wer will...diesen Unfug verbreitet ein Forenmitglied, das als Tarifkunde vorgeblich seinen eigenen Versorger bereits erfolglos verklagt hat und danach Berufung einlegte.
Das war kein rauer Umgangston sondern eine schlichte Tatsache. Sowohl im ersten als auch zweiten Teil des Satzes.

Diesen ganzen Kommentar hätte ich mir jetzt allerdings vollständig sparen können, hätten Sie auch die Antwort von ben100 zur Kenntnis genommen
Zitat
@Kampfzwerg
Du hast schon Recht aber ich habe das in völliger Wut über unser Rechtssystem geschrieben. Also sorry an alle für meine etwas unüberlegten Worte.
Wobei wir wieder bei Ihrem Faible für sublime Beeinflussung wären.

Davon abgesehen antworten Sie offensichtlich auch nur auf Fragen, oder kommentieren Beiträge, die sie nicht wirklich in die Bedrouille bringen können. Auch wenn diese Art der Selektion nun wahrlich Ihr gutes Recht ist, lässt es doch ebenso tief blicken.

Offline hwe

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BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
« Antwort #50 am: 19. November 2008, 11:46:52 »
Bitte an den Administrator: Black sofort aus diesem Forum zu entfernen!!!!

Offline hwe

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BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
« Antwort #51 am: 19. November 2008, 12:14:20 »
Ich denke ich bin in einen Forum für den Energiepreisprotest und nicht auf einer Platform, wo  Versorgeranwälte unsere Informationen, Protestansätze und unsere Strategien beeinflussen und damit verwässern.

Offline Maverick

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BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
« Antwort #52 am: 19. November 2008, 23:04:04 »
@RR-E-ft

Guten Abend,

für den Betrachter von außen, der mit den Gepflogenheiten der \"gehobenen Justiz\" nicht unbedingt täglich vertraut ist, stellen sich m.E. folgende Fragen:

- wenn verschiedene Senate des BGH \"höchstrichterlich\" verschiedene Meinungen vertreten, was gilt denn dann? Die letzte Entscheidung? Die Entscheidung, die dem mit einer Klage befassten Gericht besser passt?
- wenn eine solch verwirrende Situation eintritt, gibt es dann kein geordnetes Verfahren, um diese letztendlich zu klären?

Vielen Dank für einen kurzen Hinweis.
Abschliessend möchte auch ich - wie andere vor mir - die Sorge ausdrücken, dass die richterliche Unabhängigkeit möglicherweise nicht mehr gewahrt ist, wenn der Vorsitzende in einem solch wichtigen Verfahren sich für Festreden einer beteiligten Partei hergibt. Auch um dies zu überprüfen, sollte es geordnete Verfahren geben.

Danke und Gruß,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline Maverick

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BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
« Antwort #53 am: 19. November 2008, 23:43:26 »
@RR-E-ft

Danke für die schnelle Antwort!
Viele Grüße,
Maverick
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Offline Tojas

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BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
« Antwort #54 am: 19. November 2008, 21:14:10 »
Hallo RR-E-ft,
es ist immer schön zu lesen, wie Sie doch versuchen, die anwesenden zu beruhigen. Sie mögen auch recht haben. ABER. Schlimm genug, dass ein Verdreher der Versorger hier viele Mitglieder unsicher macht. NEIN. Sie haben nicht wirklich einen Rat an die betroffenen, sonst hätten Sie schon lange etwas Ruhe in die Disskussion gebracht. Klar ist doch, Sie sind überfordert und auch die Anwälte lehnen Verteidigungen schon lange ab. Was sollen wir kleinen Leute noch machen? Sie sollten doch eigentlich dieses Urteil sofort wegen Befangenheit der Richter beklagen. Oder geht das nicht? Hab da keine Ahnung. Aber ich hatte mir schon seit langem gewünscht, dass Sie die Kopplung der Gaspreise an die Oelpreise abzuschaffen versuchen. Sie reden hier immer so schön, aber geben Sie doch bitte auch \"gute\" Ratschläge an uns Kunden, wie wir die Klagen der Versorger widerstehen können, da jeder der Anwälte von unserem Bund wegen Überlastung Verteidigungen ablehnen. So wie es momentan aussieht, steht wohl echt die Frage im Raum, soll ich noch Geld für den Verein bezahlen.

Offline Tojas

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BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
« Antwort #55 am: 19. November 2008, 22:23:07 »
guten Abend RR-E-ft.
Sie haben in einigen Positionen sicher recht.
es hilft mir aber in meiner Situation nicht weiter, da es im PLZ 41 keine weiteren Profianwälte gibt, die diesen Fall übernehmen können. Oder kennen Sie noch jemanden? Mir geht wohl langsam die Luft aus und ich erwarte jetzt den Mahnbescheid trotz Preisempfehlung Ihrer Anwältin.
Also gibt es für mich als Betroffener andere Probleme, als nur über Urteile zu reden. Der Verein hat mir Mut gemacht, den Kampf aufzunehmen. Leider werde ich zum Schluss in meinem Kampf allein gelassen.

Offline Tojas

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BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
« Antwort #56 am: 20. November 2008, 21:35:20 »
Hallo Herr BLACK,
beantworten Sie mir bitte eine Frage. Diese aber ehrlich. Wie kommt es, dass die Gas-und Stromversorger seit 2005 Milliardengewinne nach Steuer machen? Sollten Sie eine Antwort in diesem Forum abgeben können, ziehe ich den Hut.
Gruß Tojas

Offline Tojas

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BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
« Antwort #57 am: 25. November 2008, 22:26:56 »
Zitat
Original von Black
Zitat
Original von Tojas
Hallo Herr BLACK,
beantworten Sie mir bitte eine Frage. Diese aber ehrlich. Wie kommt es, dass die Gas-und Stromversorger seit 2005 Milliardengewinne nach Steuer machen? Sollten Sie eine Antwort in diesem Forum abgeben können, ziehe ich den Hut.
Gruß Tojas

- Unternehmen die keine Gewinne machen wären bald vom Markt verschwunden

- die exorbitanten Gewinne werden bei den Fantastischen 4 eingefahren, die eben sehr gross sind und auch eigene Kraftwerke besitzen. Viele Stadtwerke dagegen wirtschaften eher schmal

- viele Stadtwerke machen vor allem über die Netzsparte Gewinne, die Netzentgelte sind aber von der BNetzA genehmigt.

- es ist verkürzt von Gewinnen auf überhöhte Preise zu schließen.
Ein Beispiel: Der Discounter Aldi ist sehr erfolgreich. Wie aus der neuen \"Forbes\"-Liste 2004 hervorgeht, besaßenen sie 2004 zusammen 41,1 Milliarden Dollar. Zum Vergleich: Im Jahr 2003 Jahr waren es noch noch 25,6 Milliarden Dollar. Die Aldi Besitzer haben ihr Vermögen in  zwölf Monaten um rund 60 Prozent gesteigert. Trotzdem behauptet niemand Aldi würde mit überhöhten Preisen seine Kunden \"abzocken\". (Natürlich kann man Aldi nicht mit den EVU vergleichen, das Beispiel zeigt aber, dass Gewinn nichts über Preisbilligkeit aussagt)


Hallo Mister Black,
eines haben Sie aber vergessen.!!!
ich kann auch zu lidl oder plus oder rewe oder oder oder.!!! Und ich kann\" im gegensatz zu gas und strom!\", in ein paar Minuten einen anderen Artikel kaufen. Mir ist in diesem Moment völlig Wurscht, wer seinen Umsatz um 60% gesteigert hat, da ich ja auswählen kann, ob ich einem mit 60% oder einem mit 2% den Zuschlag gebe.
Dieser Vergleich von Ihnen ist einfach nur der Strohhalm an eine Ideologie, die kein redlicher Steuerzahler versteht. Stehen Sie sich persöhnlich einfach ein, dass Sie bei uns besser aufgehoben sind.

viele Grüße

Ihr Tojas

Offline Tojas

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BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
« Antwort #58 am: 27. November 2008, 20:24:33 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Zitat
Original von berghaus

@RR-E-ft

Kann es sein, dass Sie Ihre Meinung*, Sonderkunden sollten auf den Anfangspreis des Vertrages kürzen, geändert haben?

Kann es sein, dass das Zitat aus der PM zum Urteil des BGH v. 19.11.08:
„Soweit der Kunde die Tarife bei Abschluss des Liefervertrages oder später akzeptiert, werden sie Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung.“

zur Ihrer Meinungsänderung beigetragen hat?

@berghaus

Bei Sonderabkommen sehe ich es hinsichtlich des zu zahlenden Preises so wie das Landgericht Gera im Urteil vom 07.11.2008 [2 HK.O 95/08] und wohl auch wie das Landgericht Dortmund im Urteil vom 18.01.2008 [6 O 341/06]. Es gibt dazu wohl auch andere Auffassungen, vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 05.09.2008 (12 U 49/07) und LG Hannover vom 28.10.2008 [21 O 104/06].

Es ist gewiss nicht so, dass ich schon mit einer zementierten Meinung auf diese Welt gekommen wäre und diese an meinem Lebensende zwingend auch unverändert wieder mitnehmen werde. Andererseits hängt die Welt auch nicht von meiner bescheidenen Meinung ab. Die Rechtslage richtet sich also nicht unbedingt nach meiner Meinung. Deshalb wäre es unbehelflich über meine persönliche  Meinung und deren etwaige Veränderung im Wandel der Zeit zu spekulieren.

Wie bei jeder Spekulation: Vieles kann sein, muss es aber nicht.

Hallo RR-E-ft
ich möchte mich hier einmal ganz persönlich für Ihren Einsatz bedanken. Sie haben mit Sicherheit noch anderes zu tun, als auf Beiträge zu antworten. Dafür meine Hochachtung.
Heute kam eine Meldung, wohl von der BILD, dass 85 Gasversorger um 13 % ihre Gaspreise senken. Experten sagen aber, es müssen mindestens 30% sein.
Ist zwar toll zu lesen, aber was ist da dran?

@Black
die Versorgung von Gas, Strom und Wasser sind Lebensgrundlage eines jeden Haushaltes und Sie werden mir nicht widersprechen. Wenn diese Versorgung nur noch von Spekulanten (und das sind die großen Versorger) bestimmt wird, dann werden in den nächsten Jahren die Preise in eine Dimension steigen, dass auch Sie (sollten Sie nicht zufällig Sonderkonditionen bei Ihrem Anbieter auf Lebenszeit haben) diese zu schlucken haben. (Oder verdienen Sie so viel, dass es Ihnen Wurscht ist?).
Sie scheinen wohl kein Gefühl für das Allgemeinwohl zu haben. Oder sind Sie der totale Kapitalist.???
Denken Sie auch mal an die kleinen Leute wie viele bzw. eigentlich fast alle hier, die täglich den Euro midestens einmal umdrehen müssen, oder glauben Sie, wir machen das hier aus Spass und wegen des Adrenalienkicks?

Gruß Tojas

Offline AKW NEE

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BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
« Antwort #59 am: 19. November 2008, 13:48:20 »
Was soll die Aufregung?

Eine Presseerklärung ist in der Regel für die genauere Beurteilung nicht ausreichend, dass sollte auch ein Anwalt der Versorger wissen. Genau dieses Spiel haben wir doch mit der Entscheidung des BGH Urteil vom 13.06.07 erlebt

Wartet die schriftliche Begründung ab, dadurch vermeidet mensch sich in Kaffeesatzleserei zu verlieren und es werden hier keine \"Wahrheiten\" verbreitet, die keine sind.

 

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