Mal ehrlich, was soll diese, in meinen Augen bewusst inszenierte Diskussion, und damit erzeugte Niedergeschlagen- und Unsicherheit!?
Schon der Eingangspost erwähnt mit keinem Wort, dass das gestrige Urteil die Versorgung eines Tarifkunden betrifft. Das muß sich der Forumsnutzer schon selber erarbeiten – geschickt eingefädelt.

Nach dem BGH-Urteil vom 13.06.06 drehte sich die Welt auch weiter; vielleicht haben damals einige ihren Preiswiderstand aufgegeben, ihr gutes Recht. Andere haben sich ermutigt gefühlt und gedacht, jetzt erst recht – gute Entscheidung.
Am 29.04.08 hat der Kartellsenat des BGH deutliche Worte zu Sonderverträgen gesprochen. Das OLG Oldenburg hat eine sehr detaillierte Urteilsbegründung zum Status des Sondervertragskunden am 05.09.08 verfaßt.
Jetzt kommt wieder eine Entscheidung des VIII. Senats die viel Spielraum für Interpretationen läßt. Das kann für einen überzeugten und informierten Widersprüchler nicht die Parole sein: \"Widerstand aufgeben - Heim gehen - Chips essen - Schlimm sagen\". Im Gegenteil, es geht weiter. Ein Gerichtsurteil ist nur für die betroffenen Parteien bindend.
Was erwartet man sich von einer Berufung oder Revision, wenn die erstinstanzliche Entscheidung aufgrund des nicht ausreichend geführten Sachvortrags eine ungewollte Richtung nimmt.
Nach meiner Überzeugung werden die Weichen bereits in der ersten Instanz gestellt. Egal ob als klagender oder beklagter Verbraucher, scheint es mehr denn je geboten, sich sorgfältig vorzubereiten.
Es hat gerade erst angefangen.