Energiepreis-Protest > Städtische Werke Kassel

Forderungsübergabe an Inkassounternehmen

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janni:
An alle Widersprüchler,

seit dem 01.10.2009 verlangen die Städtischen Werke Kassel (laut telefonischer Auskunft)von allen Widersprüchlern eine Teilung der Abrechnung von Gas und Strom. Aus diesem Anlass gab es Schreiben mit 2 neuen Vertragsbestätigungen (neue Verträge sind von mir als Kunde zu keinem Zeitpunkt geschlossen worden) und 2 neuen Kundennummern, die man bei getrennter Überweisung zukünftiger Abschläge anzugeben hätte. Ferner wurde eine Schlussrechnung zum 30.09.09 zugeschickt, welche geschätzte Verbräuche (eine Ablesung gab es nicht!) enthielt, obendrein bis dahin gezahlte Abschläge nicht berücksichtigt.

Wie ist am besten vorzugehen? Soll ich die Zahlung geteilter Abschläge akzeptieren (natürlich mit den gekürzten Beträgen), ohne ungewollt einem neuen Vertragsverhältnis zuzustimmen, oder kann ich anders vorgehen?

Ich habe den neuen angeblichen Vertragsbestätigungen bereits schriftlich widersprochen und angeführt, dass ich keinen neuen Vertrag mit den Werken abgeschlossen hätte. Eine einseitige Aktion ist ja wohl nicht möglich.

Gruss,
janni

janni:
Hallo Sid,

es wäre ohnehin gut zu wissen, wieviele Leute sich in Kassel überhaupt gegen die Preiserhöhungen wehren und alle über Entwicklungen informieren. Eine gute Möglichkeit wäre, in der örtlichen Presse Anzeigen zu schalten und zum Beispiel zu allgemeinen und speziellen Fragen dieses Forum zu empfehlen.

Während die Verbraucherzentrale in Hessen sich in dieser Sache recht bedeckt zu halten scheint, ist die Verbraucherzentrale in Hamburg äusserst aktiv und stets auf dem neuesten Stand.

Weitere Vorschläge erwünscht.

Gruss,
Janni

Mariano:
@janni,

Infos zu Mitstreitern auch in der Einwenderliste

Bewegung ist im Forum zu den StWKs ja erst wieder seit Anfang d.J. gekommen, seit die \"Neuen Verträge\"\" zum Einsatz kamen.

Wir haben zu den \"Neuen Verträgen\" in unserem aktuellen Widerspruch nichts gegengehalten, da diese nicht einseitig angewendet werden können.

Wir benutzen auch unsere alten Vertrags- u. Kd.Nr. weiter.

Mit der Verbraucherzentrale Hessen hast du recht, das ist auch unser Eindruck - gerade für die Filiale in KS !

In diesem Forum habe ich für die StWKs bislang nur eine Handvoll Leute als Widersprüchler wahrgenommen.

Hilfreich wäre wohl auch, zu sortieren, mit welchen alten Vertragsbedingungen sich im Bereich StWKs die Leute  gegen Preiserhöhungen wehren.

Kontakt von mir aus erstmal weiter über das Forum / PN

Gruß,

Mariano

janni:
Hallo sid und alle anderen Mitstreiter,
wie vor den Kopf geschlagen war ich neulich nach einem Gespräch mit dem Kundendienst. Obwohl ich der Zwischenrechnung zum 30.09.09 widersprochen habe (Trennung in zwei neue Verträge für Gas und Strom mit 2 verschiedenen Kundennummern, die ich zu keiner Zeit mit den Werken abgeschlossen habe!), davor auch, wie in den vorangegangenen Jahren, der Jahresrechnungen nach § 315 BGB immer widersprochen hatte, nehmen die Stadtwerke an, sie hätten neue Verträge mit mir geschlossen.

Sie haben nach Auskunft meine monatl. Abschläge von April 09 bis einschl. Sept. 09 dazu verwendet, die durch meine Kürzung offenen, strittigen Posten aus der Vorjahresrechnung (Feb 08 bis Jan 09) auszugleichen. Dies ist meiner Meinung nach rechtlich nicht einwandfrei. Die Monatsbeträge sind und waren doch immer als Abschlagszahlung für das laufende Abrechnungsjahr bestimmt, oder sehe ich das falsch?

Guter Rat wäre mir wichtig.

Gruss,
Janni

bolli:

--- Zitat ---Original von janni
Hallo sid und alle anderen Mitstreiter,
wie vor den Kopf geschlagen war ich neulich nach einem Gespräch mit dem Kundendienst. Obwohl ich der Zwischenrechnung zum 30.09.09 widersprochen habe (Trennung in zwei neue Verträge für Gas und Strom mit 2 verschiedenen Kundennummern, die ich zu keiner Zeit mit den Werken abgeschlossen habe!), davor auch, wie in den vorangegangenen Jahren, der Jahresrechnungen nach § 315 BGB immer widersprochen hatte, nehmen die Stadtwerke an, sie hätten neue Verträge mit mir geschlossen.
--- Ende Zitat ---
Nun es ist weniger wichtig, was die Mitarbeiter der Stadtwerke denken als vielmehr wie der Richter das einordnet. Und wenn Sie nichts unterschrieben haben, gibt\'s auch keine zwei neuen Verträge. So einfach ist das.


--- Zitat ---Original von janni
Sie haben nach Auskunft meine monatl. Abschläge von April 09 bis einschl. Sept. 09 dazu verwendet, die durch meine Kürzung offenen, strittigen Posten aus der Vorjahresrechnung (Feb 08 bis Jan 09) auszugleichen. Dies ist meiner Meinung nach rechtlich nicht einwandfrei. Die Monatsbeträge sind und waren doch immer als Abschlagszahlung für das laufende Abrechnungsjahr bestimmt, oder sehe ich das falsch?
--- Ende Zitat ---
Das kommt leider darauf an, wie Sie Ihre Abschläge bei der Überweisung benennen. Falls Sie NICHT eindeutig schreiben, wofür dieser Abschlag ist (also z.B. Abschlag Gas Mai 2009) und den Stadtwerken eine Verrechnung nicht ausdrücklich untersagt haben, ist diese Vorgehensweise wohl rechtens. Also bitte sofort ein Schreiben rausschicken, in dem die Verrechnung zukünftig untersagt wird.

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