Energiepreis-Protest > Städtische Werke Kassel

Forderungsübergabe an Inkassounternehmen

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Mariano:
@janni,

unser Mahnbescheid blieb bisher ohne weitere Konsequenz, ansonsten identischer Ablauf mit neuem Gas-Tarif und neuen Kundennummern.

Wir haben unseren Widerspruch nach §307, hilfsweise §315 auch dieses Jahr wieder erneuert und die Rechnungsbeträge / Abschläge gekürzt.

Zuletzt kam ein Brief der StWKs mit dem Hinweis, das der Energieträger Gas dem Wettbewerb zu leichtem Heizöl ausgesetzt sei. Daher bestünde Wahlfreiheit für den Kunden, eine Kostenkürzung unter Berufung auf §315 sei  nicht zu akzeptieren.

Bei Nichtzahlung wurde die Einleitung des Klageverfahrens über Kanzlei Becker, Büttner, Held aus Berlin angekündigt - wir werden sehen.

Gruß,

Mariano

nomos:

--- Zitat ---Original von janni
Mit diesem willkürlichen Abrechnungsmodus, so erwiderte ich dem Kundendienst, sind mir natürlich die neuerlichen Vergünstigungen in der Grundversorgung bei Gasverbrauch von mehr als 10000 kWh, es gibt seit dem 1.10.09 eine Dreierstaffelung, leider verwehrt (was die gute Frau zugeben musste). Darum muss ich meinen Widerspruch nach § 315 BGB natürlich bekräftigen, da ich jetzt für das ganze Jahr einschl. Jan 2010 in die überhöhten Preise gedrängt werde.
--- Ende Zitat ---
Das kann und darf nicht sein. Die Staffelung ist ja im Tarif auf einen Jahresverbrauch  xxx/Jahr bezogen. Bei einer willkürlichen oder auch mit dem Widerspruch begründeten Trennung in zwei Abrechnung ist das selbstverständlich zu berücksichtigen. Da haben die Stadtwerke bei der Sonderbehandlung der Widersprüchler offensichtlich einen Fehler gemacht.

Nicht akzeptieren,  wenn keine Korrektur erfolgt, eigene Rechnung erstellen, die ja wegen dem Widerspruch ohnehin anfällt und bei der Zahlung die Preisdifferenz entsprechend kürzen.

janni:
@Mariano
danke für Deine Hinweise. Ich bin auch gespannt, ob Klageschreiben verfasst werden. Aber nach all dem Erfahrungsaustausch hier im Forum und nachdem ich fast alle Urteile gelesen habe, kann ich mir eh nicht vorstellen, daß eine Klage der Werke Erfolg haben würde.

Lasst uns in Kontakt bleiben.

Wir warten jedenfalls weiterhin gespannt auf die große Erklärung der Werke über die Gestaltung der aus ihrer Sicht korrekten Gaspreise der letzten Jahre. Einem Bekannten haben sie übrigens damals geschrieben, dass ihnen kein Fall bekannt wäre, wo ein Unternehmen einem Kunden die Preiskalkulation offenlegt. Pure Arroganz, würde ich sagen.

Gruss,
Janni

janni:
@nomos
Eben, das kann und darf nicht sein.
Da haben sie nicht nur einen Fehler gemacht, sondern haben eine Chance verpasst, auf Kunden zuzugehen und sie zurück zu gewinnen. Aber die Arroganz scheint so gross zu sein, dass gewisse Leute in der Führung nicht wissen was sie tun.

Mein Widerspruchs-Schreiben ist bereits verfasst, der gekürzte Betrag überwiesen. Es gibt ja auch gar keine andere Möglichkeit.

Gruss,
Janni

Sid:
Hallo janni und alle Mitstreiter,

schön zu lesen, dass wir doch mehr als zwei Protestler bei den hiesigen Stadtwerken sind. :) Weiterer Austausch hier im Forum sehr gern!

Gruß,
Sid

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