Energiepreis-Protest > Städtische Werke Kassel
Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Mariano:
--- Zitat ---Original von janni
Sie haben nach Auskunft meine monatl. Abschläge von April 09 bis einschl. Sept. 09 dazu verwendet, die durch meine Kürzung offenen, strittigen Posten aus der Vorjahresrechnung (Feb 08 bis Jan 09) auszugleichen.
--- Ende Zitat ---
Die Argumentation der STWKs versteh ich nicht : Sollten die Abschlagszahlungen aus von 4/09 - 9/09 zum Ausgleich der Vorjahresforderung verwandt worden sein, hätte man doch schon seit 4/09 Mahnungen für die aktuellen Abschläge für das Jahr 2009 erwarten können. Waren die Abschlagszahlungen einer konkreten Forderung zugeordnet worden ?
Außerdem: Wenn die STWKs die Abschlagszahlungen für strittige Forderungen einbuchen, so ist das deren Privatvergnügen. Jedenfalls kein Anlaß, für den (bei Zahlung hoffentlich benannten) Zweck ein zweites Mal zu fordern.
--- Zitat ---Original von bolli
Nun es ist weniger wichtig, was die Mitarbeiter der Stadtwerke denken als vielmehr wie der Richter das einordnet. Und wenn Sie nichts unterschrieben haben, gibt\'s auch keine zwei neuen Verträge. So einfach ist das.
--- Ende Zitat ---
Danach richten wir uns auch.
Dem angeblichen neuen 2-fachen Vertragsabschluss widerspreche ich zum ersten Mal jetzt, da bei uns die erste Mahnung auf dieser behaupteten Grundlage (für Wasser/Strom) eintraf. Dabei wurde eine kurze Zahlungsfrist von 7 Tagen gesetzt. Zum Schluss des Mahnschreibens erstmalig der Hinweis auf Einstellung der Versorgung bei Nichtzahlung.
Im Ankündigungsschreiben der STWKs für die neue Vertragsgestaltung war zu lesen :
„ Der bisherige Abschlagsbetrag bleibt in der Höhe erhalten, wird jedoch auf die beiden Vertragsbestätigungen anteilsmäßig aufgeteilt.“
Lt. \"Neuen Verträgen\" sollen wir nun aber in 12 Monaten eine Abschlagssumme erbringen, die ca. dem 2,5 - fachen der bisherigen Jahres - Forderung der STWKs aus dem laufenden Vertrag entspricht.
Widerspruch ist also vonnöten.
Gruß,
Mariano
Sid:
--- Zitat ---Original von bolli
Das kommt leider darauf an, wie Sie Ihre Abschläge bei der Überweisung benennen. Falls Sie NICHT eindeutig schreiben, wofür dieser Abschlag ist (also z.B. Abschlag Gas Mai 2009) und den Stadtwerken eine Verrechnung nicht ausdrücklich untersagt haben, ist diese Vorgehensweise wohl rechtens. Also bitte sofort ein Schreiben rausschicken, in dem die Verrechnung zukünftig untersagt wird.
--- Ende Zitat ---
Das ist auch mein Kenntnisstand. Die Jahreszahl hatte ich bisher allerdings nicht mit angegeben.
Im Musterbrief ist m.E. ein Passus, der dem verrechnen strittiger Forderungen ausdrücklich widerspricht.
Inwieweit das verrechnen strittiger Forderungen rechtlich relevant ist, kann ich nicht sagen. Letztendlich ist die Summe ja immer die gleiche.
janni:
@Mariano
zunächst danke für den Link zur Einwenderliste. Demnach sind wir gar nicht so wenige. Wenn man dann noch die Leute mitzählt, die diese Liste und dieses Forum nicht kennen...
Ich habe meine (neu berechneten und gekürzten) Abschläge seit April 2009 bei der Überweisung immer eindeutig benannt (\"Abschlag angepasst für April 09\" usw bis einschl. Sept. 09). Was im Widerspruch nicht enthalten ist, was \"sid\" schreibt: das die Verrechnung strittiger Forderungen untersagt wird. Das muss ich nun hoffentlich erfolgreich nachholen.
Aber es ist interessant, was Mariano schreibt, so daß es eigentlich egal ist, wie die Werke die eingegangenen Abschläge intern einbuchen. Durch meinen schriftlichen Widerspruch der letzten Jahresrechnung (erschien Anfang Feb09) nach § 315 sind die Forderungen von 2008/09 eindeutig strittig, oder? Übrigens haben die STWKs mein Einspruchsschreiben noch gar nicht bestätigt, wie ich gerade sah. Ich habe aber einen Beleg und muss das schleunigst einfordern.
Durch meine eindeutige Bezeichnung können die Abschläge von April bis Sept. 09 natürlich nicht nochmal eingefordert werden, stimmt. Und diese sind ja auch immer als Vorauszahlungen zu verstehen gewesen, wenn ich mich erinnere.
Letztendlich tendiere ich aber ganz stark zum Anbieterwechsel. Dieses Theater ist fast unerträglich. Wenn man mit Verivox vergleicht, würde ich mehr als 400 Euro im Jahr sparen bei z. B. Online-Tarifen.
bolli:
--- Zitat ---Original von Mariano
Lt. \"Neuen Verträgen\" sollen wir nun aber in 12 Monaten eine Abschlagssumme erbringen, die ca. dem 2,5 - fachen der bisherigen Jahres - Forderung der STWKs aus dem laufenden Vertrag entspricht.
--- Ende Zitat ---
Wenn dieses nicht dem tatsächlichen Verbrauch in der letzten Abrechnungsperiode entspricht, dürfte dieses Ansinnen des Versorgers wohl auf wackeligen Füßen stehen.
--- Zitat --- § 13 (1) GasGVV: Abschlagszahlungen
Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Grundversorger für das nach der letzten Abrechnung verbrauchte Gas eine Abschlagszahlung verlangen. Diese ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.
--- Ende Zitat ---
[/SIZE]
janni:
Ich habe den angeblich neuen Verträgen (die ich nie geschlossen habe) und den damit wohl verbundenen 2 neuen Kundennummern schriftlich deutlich widersprochen. Ich zahle weiterhin meine monatlichen Abschläge unter meiner alten Kundennummer mit Angabe des Zwecks. Für die nahe Zukunft überlege ich aber, den Versorger definitiv zu wechseln. Die StWKS gehören zu den teuren und ich würde bis zu 400 Euo pro Jahr sparen. Irgendwann muss Schluss sein mit dem Theater.
Gruss,
Janni
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln