Energiepreis-Protest > Städtische Werke Kassel

Forderungsübergabe an Inkassounternehmen

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bolli:
Na, warten Sie erstmal, WO Sie verklagt werden. Die könnten ja auch mit Verweis auf die Zuständigkeit aus § 102 EnWG beim LG Klage erheben.

Mariano:

--- Zitat ---Original von ingeborg
Habe heute nach drei Jahren des Widerspruchs die Mitteilung der Städt. Werke erhalten, dass sie ein Klageverfahren gegen mich eingeleitet haben
--- Ende Zitat ---

@Ingeborg,

gab es zuvor das Übliche Vorgeplänkel (eigene Anschreiben der STWKS, Mahnbescheid, Widerspruch etc.?)

Soweit ich weiß, zählt ja bereits ein Mahnbescheid zur Einleitung eines Klageverfahrens.

Ansonsten siehe hier

Gruß,

Mariano

ingeborg:
Es kamen Mahnungen bezüglich der gekürzten Beträge und jetzt die schriftliche Mitteilung, dass Klage erhoben wurde. Als nächstes müßte der Mahnbescheid kommen-naja mal abwarten.
Mich interessiert, ob noch andere Protestler vor kurzem die Mitteilung einer Klageerhebung bekommen haben.

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