Energiepreis-Protest > Städtische Werke Kassel

Forderungsübergabe an Inkassounternehmen

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Mariano:
Guten Abend,

seit Dezember 2005 wird von uns bei diesem Versorger nach § 315 ein Teil der Forderungen unter Verwendung der bekannten Musterbriefe zurückgehalten.

Die Forderungen haben sich auf ca. 1350,- Euro aufsummiert.
Eine angekündigte gerichtliche Mahnung in 2007 erfolgte nicht.

Erneut wurde ein gerichtliches Mahnverfahren nach der aktuellen Jahresabrechnung 10/2008 und anteiligem Einbehalt angekündigt.

Statt dessen erreichte uns jetzt ein Brief von Creditreform mit der Nachricht, das die Einziehung der \"Außenstände\" an Creditreform übertragen worden sei. Wir wurden nur aufgefordert, die strittige Summe bis zum 1.12. zu zahlen.
(Edit - Nochmal genau gelesen : Ein Übertragung der Forderung geht nicht aus dem Brief hervor)

Dies zunächst als Information an Gleichgesinnte unter \"Stadtwerke Kassel\" verbunden mit der Bitte ggf. nützliche Tips zum weiteren Ablauf zu geben.

Zunächst mal bleiben wir gelassen, da noch immer kein gerichtliches Mahnvefahren eingeleitet wurde. Auf den einfachen Brief von Creditreform (Kein Einschreiben) wollen wir nicht antworten, da sich in der Sache noch nichts Substantielles geändert hat.

Sollten bereits Erfahrungen mit dem Vorgehen unter Creditreform vorliegen, bitte hier posten.

Gruß,

Mariano

hlge:
Hallo,

ich habe in 2006 und 2007 nach §315 einen Teil der Forderungen der Städtischen Werke Kassel zurückgewiesen und deshalb ebenfalls einen Standardbrief von Creditreform erhalten.

Darin wird erklärt, dass \"das Mitglied Fa. Städtische Werke AG regelmäßig die Einziehung von Außenständen überträgt\".
In meinem Fall \"fällige Forderungen vom 07.12.2007\", da ich zum 01.10.2007 den Gasversorger gewechselt habe.
Es wird unterstellt, dass es sich \"um eine unbestrittene Forderung\" handelt
und die Nichtzahlung \"zu einer Verschlechterung der Beurteilung meiner Kreditwürdigkeit führen kann\".

Das sehe ich auch erstmal gelassen, da ich mich von Anfang an an die hier empfohlene Vorgehensweise mit Musterbriefen gehalten habe.

Viele Grüße,
hlge

Gare:

--- Zitat ---Original von hlge
Hallo,

.....................................

In meinem Fall \"fällige Forderungen vom 07.12.2007\", da ich zum 01.10.2007 den Gasversorger gewechselt habe.
Es wird unterstellt, dass es sich \"um eine unbestrittene Forderung\" handelt
und die Nichtzahlung \"zu einer Verschlechterung der Beurteilung meiner Kreditwürdigkeit führen kann\".

Das sehe ich auch erstmal gelassen, da ich mich von Anfang an an die hier empfohlene Vorgehensweise mit Musterbriefen gehalten habe.

Viele Grüße,
hlge
--- Ende Zitat ---

der gasversorgerwechsel ist mir sehr unverständlich, zumal ich hierbei keine notwendigkeit erkennen kann.
mir ist nicht bekannt, wie dies mit einer \"empfohlene Vorgehensweise\" übereinstimmen kann.
eine derartige tatsache eröffnet dem gasanbieter doch erst \"neue möglichkeiten\"

Ofal:

--- Zitat ---Original von Mariano
Statt dessen erreichte uns jetzt ein Brief von Creditreform mit der Nachricht, das die Einziehung der \"Außenstände\" an Creditreform übertragen worden sei. Wir wurden nur aufgefordert, die strittige Summe bis zum 1.12. zu zahlen.
--- Ende Zitat ---

Moin,

wenn jetzt ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde dann bitte darauf achten, dass keine Inkassogebühren in den folgenden Rechnungen auftauchen.  Nach einem Urteil des OLG Köln, 19. Zivilsenat vom 12.01.2001, Aktenzeichen 19 U 85/00  können Inkassokosten dann nicht erstattet werden, wenn der Gläubiger bei Erteilung des Inkassoauftrages konkrete Anhaltspunkte - wie z.B. ein Widerspruchsschreiben - hatte, dass auch das Inkassounternehmen den Schuldner nicht zu einer Zahlung bringen wird. Eine Beauftragung eines Inkassounternehmens verstößt gegen die Schadenminderungspflicht.


Grüße,

Ofal

Mariano:
Hallo,

danke für die Rückmeldungen. Inzwischen habe ich ein Antwortschreiben mit dem Hinweis auf die strittige Forderung an Creditreform geschickt - in Anlehnung an die hier erörterten Vorschläge.

Bei Neuigkeiten wird berichtet.

Gruß,

Mariano

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