Energiepreis-Protest > Städtische Werke Kassel

Forderungsübergabe an Inkassounternehmen

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bolli:
Hallo Janni,

wie Sie oben am Datum ersehen können, \"jährt\" sich der Prozess mal wieder. Ende des Jahres werden wieder einige Ansprüche verjähren, weshalb einige Versorger gegen Jahresende noch mal besonders aktiv werden und versuchen, Geld einzutreiben oder den Verjährungsprozess mittels einer Klageerhebung zu hemmen.

Das wird möglicherweise auch Ihnen ins Haus stehen, wenn sich weiterhin weigern, da ansonsten am 31.12.2009 die Forderungen aus der 2006er Rechnung verjähren. Aber aus diesem Grund würde ich mir mit jeglicher Reaktion sehr viel Zeit lassen bzw. im Augenblick gar nicht reagieren und mal die Rechtsanwälte abwarten. Wenn die dann schreiben, noch ein wenig verzögern und vielleicht haben Sie dann schon das neue Jahr ohne Klageerhebung erreicht. Dann ist wieder ein Jahr \"gerettet\".

Wenn Sie in der Grundversorgung sind, können die Stadtwerke Ihnen auch gar nicht kündigen. Die haben nach § 36 (1) EnWG eine Versorgungspflicht. Nur wenn es ihnen wirtschaftlich nicht zuzumuten ist, sind sie von dieser Pflicht befreit. Dieses wäre möglicherweise der Fall, wenn Sie gar keine Abschläge bezahlen würden (da bei einem Unbilligkeitseinwand zunächst einmal keine fällige Forderung besteht, wäre dieses rechtlich vielleicht sogar möglich) aber bestimmt nicht, wenn Sie nur von Ihrem gesetzlichen Recht auf Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB Gebrauch machen.

Das mit dem Wechsel müssen Sie selbst entscheiden, sollten aber Wissen, dass Sie dann in einem Sondervertragsverhältnis landen (für ein Versorgungsgebiet gibt es immer nur einen Grundversorger) und den Eingangspreis in jedem Fall anerkennen, egal ob in dem Vertrag eine unwirksame Preisanpassungsklausel enthalten ist oder Sie späteren Preiserhöhungen bei einer gültigen Klausel wegen Unbilligkeit widersprechen.

Cremer:
@janni,

haben Sie mal bei den Stadtwerken nachgefragt, warum eine Rechnung für den Zeitraum Januar bis September geschickt wurde?

Könnte es sein, dass da eine Abrechnungsperiodenumstellung erfolgt?

janni:
@Cremer

nein, habe ich bisher nicht. Aber ich denke auch, dass es eine Periodenumstellung ist. Und der Zeitpunkt ist natürlich geschickt gewählt.

Cremer:
@janni,

nicht denken,
n a c h f r a g e n !!!

janni:
@Cremer

Habe mittlerweile bei meinem Versorger nachgefragt. Die Rechnung ist keine Abrechnungsperiodenumstellung. Sie wurde ausschlieslich an Widersprüchler geschickt, um ab dem 1.10.2009 mit zwei Kundennummern (getrennt für Gas und Strom) weiter zu verrechnen. Die nächste Abrechnung käme laut Auskunft dann ganz normal wieder Ende Januar 2010 und danach wieder Ende Januar 2011 (usw.).
Die Stadtwerke wollen laut Auskunft \"normale\" von Widerspruchskunden trennen.

Mit diesem willkürlichen Abrechnungsmodus, so erwiderte ich dem Kundendienst, sind mir natürlich die neuerlichen Vergünstigungen in der Grundversorgung bei Gasverbrauch von mehr als 10000 kWh, es gibt seit dem 1.10.09 eine Dreierstaffelung, leider verwehrt (was die gute Frau zugeben musste). Darum muss ich meinen Widerspruch nach § 315 BGB natürlich bekräftigen, da ich jetzt für das ganze Jahr einschl. Jan 2010 in die überhöhten Preise gedrängt werde.

Für Strom überlege ich seit einiger Zeit einen definitiven Versorgerwechsel.

Gruss,
Janni

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