Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH

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bjo:

--- Zitat ---Original von Fidel
Moin, zusammen:

Könnte ich mich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf diese 350 EUR berufen?

Gruß
Fidel
--- Ende Zitat ---
bei mir ist es eine Fehlrechnung um ca. 1500 EUR zu meinen Lasten (RWE)
Ich glaube das solche Rechenspielchen vor Gricht höchtens den Versorger
in einem schlechten Licht darstehen lassen. Ob und und in welche Höhe man sich auf die Zahlen verlassen kann werden die Gerichte je nach Aktenlage wohl unterschiedlich bewerten!

AKW NEE:
Es ist nicht lange durchzuhalten, die Schreiben der E.ON Avacon Vertrieb GmbH als gegenstandslos anzusehen und den weiteren Schriftverkehr (Widersprüche usw.) weiterhin nur mit der E.ON Avacon AG zu führen und dabei nur auf deren Schreiben zu reagieren..

Alle Schreiben den Gas oder Strombezug betreffend ( Mahnungen, Abrechnungen usw. ) werden nur von der GmbH kommen. Die E.ON Avacon AG wird keinem von uns in dieser Sache anschreiben.

Mensch kann, wenn er will bei seinen Schreiben als Anschrift nur den Namen E.ON Avacon benutzen. Ein Hinweis auf den eigentlichen Vertragspartner kann nicht schaden.

Es ist ja nicht nur eine Umfirmierung, sondern es sind die Rechte der Kunden wesentlich eingeschränkt worden. Bei der Haftungsfrage, dies gilt auch bei Rückforderungen, haftet die GmbH nur mit Ihrem Betriebsvermögen und das wird nicht sehr groß sein.

crexi:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@Gridpem

Das stimmt wohl nicht. Schließlich sind die ursprünglichen Vertragspartner, mämlich die Aktiengesellschaften weiter existent. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus einem Vertrag auf einen Dritten, hier einer GmbH, bedarf regelmäßig der Zustimmung des anderen Vertragsteils, hier des Kunden. Teilweise wird ein dreiseitiger Vertrag verlangt. Schlussendlich sind die Vertriebs GmbHs wohl auch nicht Gesamtrechtsnachfolger der ursprünglichen Vertragspartner, nämlich der Aktiengesellschaften.
--- Ende Zitat ---

Diesem ist voll zuzustimmen (wenn sich das so aus dem Handelsregister ergibt). Selbst wenn die AG oder die GmbH mir mitteilen würde (was auch nicht geschehen ist), sie hätten eine interne Umorganisation vorgenommen, dann wäre diese nur möglich im Falle einer eingetragenen Verschmelzung oder Umwandlung (Gesamtrechtsnachfolge). Die VertriebsGmbH ist für uns ein Nichts.

Blau Bär:
Zitat Fidel
\"Zahlungsaufforderung

Sehr geehrter Herr ,

Sie hatten der Anpassung unserer Erdgaspreise widersprochen. Ihren Widersruch haben wir zur Kenntnis genommen. Bis zum heutigen Datum haben Sie das Erdgas, das Sie beziehen, nicht in voller Hohe bezahlt.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof ein Urteil zu Erdgaspreisen gefällt: Tariferhöhungen sind grundsätzlich dann angemessen, wenn das Erdgasversorgungsunternehmen damit die gestiegenen Bezugskosten an seine Tarifkunden weitergibt (Urteil vom 13. Juni 2007, Aktenzeichen V111 ZR 36/06). Das berechtigte Interesse eines Energieversorgungsuntemehmens, eigene Kostensteigerungen während der Vertragslaufzeit an seine Kunden weiterzugeben, ist somit gerichtlich bestätigt worden.

So auch bei E.ON Avacon Vertrieb: Mit den Preiserhöhungen wurden lediglich die gestiegenen Erdgasbezugskosten ausgeglichen. Dieses werden wir durch ein entsprechendes Wirtschaftsprüfergutachten nachweisen.

Ihr oben genanntes Vertragskonto weist derzeit einen offenen Betrag in Höhe von xxx,xx Euro auf (Stand: 05.11.2008 ). Überweisen Sie diesen bitte bis zum 24.11.2008 auf unser Konto. Damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen konnen, geben Sie dabei bitte auch Ihre Vertragskontonummer an.

Auch in Ihrem Interesse möchten wir Sie eindringlich bitten, Ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen. Sollten Sie den genannten Betrag nicht zahlen, sehen wir uns verpflichtet, gerichtliche Schritte einzuleiten. Für die hierdurch entstehenden Verfahrenskosten müssen Sie gegebenenfalls aufkommen.

Ihre Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen unser Kundenservice montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr unter der Servicerufnummer 0180 1 28 22 66 zu günstigen 3,9 ct/min bei Anrufen aus dem Festnetz der Deutschen Telekom.

Freundliche Grüße
E.ON Avacon Vertrieb GmbH\"

Wortwörtlich diese Schreiben haben wir auch bekommen! Ebenfalls mit Fristsetzung bis zum 24.11.2008. (nur Stand 08.11.2008 )
Absender ist auch die E.ON Avacon Vertrieb GmbH wie auch schon bei der letzten \"Mahnung\" - So hieß sich wortwörtlich, allerdings mit etwas anderem Text. Davor war es die AG mit der Mahnung.

Viele Grüße
Blau Bär

BerndWagner:
Hallo zusammen,

ich habe das gleiche Schreiben bekommen, auch mit einem geringeren Betrag als sonst. Was macht Ihr denn nun??? Nichts zahlen, nicht antworten ?
Musterschreiben schicken?
Danke
ciao
Bernd

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