Moin, zusammen:
auch ich habe heute wieder einmal eine Zahlungsaufforderung von e.on Avacon erhalten:
\"Zahlungsaufforderung
Sehr geehrter Herr ,
Sie hatten der Anpassung unserer Erdgaspreise widersprochen. Ihren Widersruch haben wir zur Kenntnis genommen. Bis zum heutigen Datum haben Sie das Erdgas, das Sie beziehen, nicht in voller Hohe bezahlt.
Inzwischen hat der Bundesgerichtshof ein Urteil zu Erdgaspreisen gefällt: Tariferhöhungen sind grundsätzlich dann angemessen, wenn das Erdgasversorgungsunternehmen damit die gestiegenen Bezugskosten an seine Tarifkunden weitergibt (Urteil vom 13. Juni 2007, Aktenzeichen V111 ZR 36/06). Das berechtigte Interesse eines Energieversorgungsuntemehmens, eigene Kostensteigerungen während der Vertragslaufzeit an seine Kunden weiterzugeben, ist somit gerichtlich bestätigt worden.
So auch bei E.ON Avacon Vertrieb: Mit den Preiserhöhungen wurden lediglich die gestiegenen Erdgasbezugskosten ausgeglichen. Dieses werden wir durch ein entsprechendes Wirtschaftsprüfergutachten nachweisen.
Ihr oben genanntes Vertragskonto weist derzeit einen offenen Betrag in Höhe von xxx,xx Euro auf (Stand: 05.11.2008 ). Überweisen Sie diesen bitte bis zum 24.11.2008 auf unser Konto. Damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen konnen, geben Sie dabei bitte auch Ihre Vertragskontonummer an.
Auch in Ihrem Interesse möchten wir Sie eindringlich bitten, Ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen. Sollten Sie den genannten Betrag nicht zahlen, sehen wir uns verpflichtet, gerichtliche Schritte einzuleiten. Für die hierdurch entstehenden Verfahrenskosten müssen Sie gegebenenfalls aufkommen.
Ihre Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen unser Kundenservice montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr unter der Servicerufnummer 0180 1 28 22 66 zu günstigen 3,9 ct/min bei Anrufen aus dem Festnetz der Deutschen Telekom.
Freundliche Grüße
E.ON Avacon Vertrieb GmbH\"
Erstaunlich an diesem Schreiben ist für mich der \"offene Betrag\". Dieser beträgt so nur ca. 350 EUR. In einer \"Postenaufstellung\" vom Januar 2007 (sic!) wurden über 600 EUR gefordert.
Ein Friedensangebot?
Könnte ich mich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf diese 350 EUR berufen?
Gruß
Fidel