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Autor Thema: Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH  (Gelesen 12555 mal)

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Offline Maverick

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #30 am: 04. Dezember 2008, 23:01:57 »
@ AKW NEE:

vielen Dank für Deine Beiträge!

Zitat
Wenn es aus rechtlicher Sicht nicht nachteilig ist

... genau dazu wäre es interessant, hier mal etwas zu lesen.

Viele Grüße,
Maverick
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Offline Maverick

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #31 am: 09. Dezember 2008, 21:39:27 »
.... hat denn der BdEV keine Meinung hierzu????
Gruß,
Maverick
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Offline crexi

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #32 am: 10. Dezember 2008, 15:08:56 »
Ich habe mal den direkten Weg gewählt und das Amtsgericht Braunschweig (Handelsregister) angerufen:
Bei der neuen Vertriebs-GmbH steht eingetragen, dass sie durch eine
A b s p a l t u n g von der bekannten AG entstanden ist.

In Anbetracht von Rückzahlungsforderungen seitens Sondervertragskunden aus den Vorjahren (2005 bis heute) und der nötigen Klagen (Mahnbescheide) erhebt sich die Frage, ob die \"Abspaltung\" bewirkt, dass die neue GmbH für diese \"alten\" Schulden der AG haftet ???

Bis zum 31.12. muss man das ja wissen. Oder sollte man vorsorglich beide Gesellschaften als Schuldner einsetzen ??? Denn bis heute haben mich beide Gesellschaften nicht in Kenntnis gesetzt bzw. wurde kein Nachweis erbracht.

Offline RR-E-ft

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #33 am: 10. Dezember 2008, 15:54:39 »
@crexi

Die Frage, welche Ansprüche und Forderungen im Wege der Abspaltung übergegangen sind, lässt sich nur beantworten, wenn man den vollständigen Abspaltungsplan/ - vertrag vorliegen hat.

Wer Schuldner der Rückforderungsansprüche ist, lässt sich also nicht ohne weiteres beurteilen.

Mann könnte beide Gesellschaften als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, wobei man gegen eine der Gesellschaften wohl gerichtlich unterliegen wird, nämlich bei genau derjenigen, die nicht \"passivlegitimiert\" ist.

Offline derblöde

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #34 am: 10. Dezember 2008, 17:40:03 »
Nachzulesen sind die (bisher) veröffentlichten Informationen übrigens hier.
Den Veröffentlichungen vom 02.09.2008 ist zu entnehmen, dass mit der E.ON Vertrieb Deutschland GmbH als herrschendem Unternehmen ein Teilbeherrschungsvertrag geschlossen sowie gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 21.08.2008 die Übernahme von Vermögensteilen der E.ON Avacon AG im Wege der Ausgliederung beschlossen wurde.

Offline Maverick

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #35 am: 11. Dezember 2008, 22:55:45 »
@all

Sorry, aber mir sind noch ein paar neue dumme Fragen eingefallen :baby:

a) Warum muss ich nach \"veröffentlichten Informationen\" Ausschau halten??? Ich bin Kunde und Vertragspartner (in beiden Fällen sollte man eigentlich auch Rechte haben...) und sollte sich irgendetwas an der Struktur meines EVU ändern, dann kann man mir bitteschön direkt einen ausführlichen und auch für Laien verständlichen Brief schreiben, dann werde ich das schon verstehen oder kann mich wenigstens irgendwo schlau machen.
Hab ich irgendeine Erklärung von meinem EVU (AG) bekommen? Nein, nur den Schrieb von der VertriebsGmbH!

b) Sorry, aber wie kommt die VertriebsGmbH, mit der ich keinen Vertrag habe, rechtlich an meine Daten ran? Da würde ich gerne vorher gefragt werden müssen, liebe Politiker!!!

@Admins, langsam hat das Thema das Zeug zur Grundsatzfrage. Just my 0.02 $

Viele Grüße,
Maverick
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Offline Christian Guhl

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #36 am: 12. Dezember 2008, 10:14:42 »
@Maverick
Das mit den Daten halte ich für einen sehr interessanten Ansatzpunkt.
Gerade wo zur Zeit bekannt wird, das millionenfach Bankverbindungsdaten illegal im Umlauf sind. Es wurden in diesem Fall persönliche Daten von Kunden weitergegeben, ohne diesen zu fragen oder auch nur zu informieren.Auch hat die GmbH überhaupt keine Einzugsermächtigung von den Kunden.Diese wurde der AG erteilt und kann nicht ohne Zustimmung des Kunden auf andere Firmen übertragen werden. Man sollte mal den Landesdatenschutzbeauftragten zu dem Thema befragen.

Offline Harry01

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #37 am: 14. Dezember 2008, 13:29:02 »
Hallo@all

An wen habt Ihr denn nun die Abschläge überwiesen? AG oder GmbH

An wen habt Ihr Euren Widerspruch gesendet? AG oder GmbH?

Offline Maverick

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #38 am: 16. Dezember 2008, 00:31:16 »
Hallo Harry,
... das sind genau die Fragen, die ich mir momentan auch stelle.
Habe bisher noch nichts unternommen, da ich auf Hinweise aus dem Forum hoffte. Vielleicht kann sich ja jemand, der die rechtliche Seite besser überblickt mal hierzu äussern...
Habe dazu einen neuen Thread im Grundsatzbereich angelegt, da ja hiervon nicht nur die Kunden der E.ON Avacon betroffen sind.
Link zum neuen Thread
Vielen Dank im voraus.
Beste Grüße,
Maverick
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