Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH  (Gelesen 12554 mal)

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Offline AKW NEE

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #15 am: 21. November 2008, 09:32:00 »
@ BerndWagner

Unstrittig ist, nichts zahlen

Mensch muss für sich entscheiden, ob er antwortet.

Ich sehe nicht, was an einer Antwort mit dem Musterbrief schädlich sein sollte. Wer Angst hat, dass mensch mit diesem Schreiben die GmbH als neuen Vertragspartner anerkennt, kann in dem Schreiben ausdrücklich angeben, dass er dies mit dem Schreiben nicht tut. Dies muss er dann bei allen Schreiben zu Abrechnungen, Mahnungen usw. wiederholen.

Offline Opa Ete

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #16 am: 21. November 2008, 10:57:07 »
Moin,
es macht keinen Sinn zu antworten, habe ich anfangs versucht. Man kann mit der Avacon nicht diskutieren. Sie versenden nur Standardschreiben, auf Argumente in Widerspruchsschreiben wird gar nicht eingegangen.
Abheften und gut ist, es ist nur verschwendete Zeit zu antworten. Man hat nicht den geringsten Nachteil, wenn man nicht antwortet.
Gruß Opa Ete

Offline Bors

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #17 am: 23. November 2008, 15:06:42 »
Hallo,

ich habe bisher nur die üblichen Mahnungen bekommen. Merkwürdig ist allerdings, dass in diesem Monat plötzlich nur noch ca. 200 € offen sein sollen. Im Oktober waren es noch ca. 1000 €. Na ja, sollen die mal machen. Typisch eben für den Laden...
Im September erhielt ich nach dem üblichen Einspruch zur Jahresrechnung eine Korrigierte Jahresrechnung.

Zitat
anbei erhalten Sie Ihre aufgrund sonstiger Gründe korrigierte Jahresrechnung....

Neu war allerdings nur, dass die Avacon jetzt zusätzlich die Posten Mahnkosten (Lächerlich, gibt nichts zu mahnen!) und Forderung Verbrauchsrechnung einzeln aufführte. Anscheinend wird jetzt die Zuordnung meiner Abschläge von denen akzeptiert.
Hat sonst noch jemand diese korrigierte Jahresrechnung erhalten???

Gruß

Bors

Offline Christian Guhl

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #18 am: 24. November 2008, 10:25:19 »
@bors
Ja !

Offline Harry01

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #19 am: 29. November 2008, 20:32:54 »
Ich habe auch das Mitteilungsschreiben der E.ON Avacon Vertrieb GmbH erhalten. Es ist darin auch eine neue Kontonummer zur Überweisung der Abschläge vermerkt.

Ist es denn nun für den Kunden von Nachteil, die neue GmbH anzuerkennen?

Wenn man sie nicht anerkennt, wohin sollte man dann die Abschläge überweisen, an die alte oder die neue Bankverbindung?

Offline Christian Guhl

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #20 am: 29. November 2008, 21:10:38 »
@Harry01
Ich habe meine Verträge mit der Eon-Avacon AG abgeschlossen. Die GmbH ist nicht mein Vertragspartner. Das könnte vielleicht mal wichtig sein, wenn geklagt wird. Die GmbH hat keine Forderung gegen mich. Wenn überhaupt, kann nur die AG etwas fordern. Die Abschläge zahle ich daher auch an die alte Bankverbindung. Ich kann doch nicht an die GmbH zahlen, wenn ich mit der AG Verträge habe.

Offline Maverick

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #21 am: 30. November 2008, 00:55:37 »
Hallo @all,
auch im Bereich der E.ON edis schreibt jetzt die Vertriebs GmbH. Diesmal ist es \"nur\" die Ankündigung der Preiserhöhung zum 01.02.2009.

Habe mal im Netz nachgeschaut (hier: http://www.eon-edis-vertrieb.com/html/20351.htm), da wird geschrieben, die Vertriebs GmbH sei \"kraft Gesetzes\" ab dem 01.09.2008 in alle Rechte und Pflichten der AG aus  \"den bestehenden Grundversorgungs- und Ersatzversorgungsverhältnissen\" eingetreten.

Nun habe ich aber einen Sondervertrag mit der AG und falle also m.E. weder in die Grund- noch in die Ersatzversorgung.

D.h. mein Vertrags- und Ansprechpartner für alles weitere ist weiterhin die AG?!
Wem schicke ich den Widerspruch gegen die o.a. Preiserhöhung: nur der AG oder beiden?

Kann man schon etwas zu der Frage sagen, ob das Vorgehen der E.ON AGs und GmbHs rechtlich haltbar ist?

Vielen Dank im voraus und allen einen schönen 1. Advent.
Maverick
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Offline Black

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #22 am: 01. Dezember 2008, 11:15:10 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@Gridpem

Das stimmt wohl nicht. Schließlich sind die ursprünglichen Vertragspartner, mämlich die Aktiengesellschaften weiter existent. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus einem Vertrag auf einen Dritten, hier einer GmbH, bedarf regelmäßig der Zustimmung des anderen Vertragsteils, hier des Kunden. Teilweise wird ein dreiseitiger Vertrag verlangt. Schlussendlich sind die Vertriebs GmbHs wohl auch nicht Gesamtrechtsnachfolger der ursprünglichen Vertragspartner, nämlich der Aktiengesellschaften.

Ich habe jetzt keine Ahnung wie E das löst, aber bestehende Forderungen können ohne Schuldnerzustimmung abgetreten werden und viele mir bekannte Verträge enthalten eine entsprechende Rechtsnachfolgeklausel.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #23 am: 01. Dezember 2008, 15:35:57 »
@Black

Die Frage geht wohl darum, ob die Verttragsverhältnisse mit Rechten und Pflichten wirksam von den Aktiengesellschaften auf die GmbH übertragen wurden. Eine reine Forderungsabtretung bedarf keiner Zustimmung des Schuldners. Sie muss jedoch angezeigt und auf Verlangen nachgewiesen werden. Es muss deutlich gemacht werden, dass eine abgetretene fremde Forderung verfolgt wird.

Das E.ON- Konstrukt erscheint auch deshalb fragwürdig, weil es nach Aufassung der Bundesnetzagentur unzulässig ist, dass die Aktiengesellschaft als Netzbetreiber eine GmbH als Vertriebsgesellschaft zur 100%igen Tochter hat und diese führt.

Offline Maverick

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #24 am: 02. Dezember 2008, 22:42:31 »
@RR-E-ft: vielen Dank für die Infos zum GmbH-AG-Problem.

@ all:
Mir stellt sich aber die ganz praktische Frage, wem ich den neuerlichen Widerspruch gegen die Erhöhung schicke:
a) der Vertriebs GmbH, die mir nie als neuer Ansprechpartner angezeigt wurde und die die Berechtigung nicht nachgewiesen hat (und zudem laut Internetseite alle Rechte und Pflichten der AG \"kraft Gesetzes\" (welches????) bei Grund- und Ersatzversorgung übernommen hat - ich allerdings habe einen Sondervertrag).
b) beiden
c) nur der AG
Oder versprechen folgende Wege vielleicht Erfolg:
d) die Vertriebs GmbH auffordern, ihre Berechtigung nachzuweisen (schriftlich)
e) Beschwerde bei der Bundesnetzagentur?

Für Meinungen und Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Nicht dass ich überall Gespenster sehe, aber eine solche Konstruktion braucht kein \"ehrbarer Kaufmann\"... Ich vermute bei E.ON mal wieder das Schlimmste...
Gruß aus Brandenburg,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline AKW NEE

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #25 am: 03. Dezember 2008, 08:20:49 »
@ RR-E-ft

Zitat
Das E.ON- Konstrukt erscheint auch deshalb fragwürdig, weil es nach Aufassung der Bundesnetzagentur unzulässig ist, dass die Aktiengesellschaft als Netzbetreiber eine GmbH als Vertriebsgesellschaft zur 100%igen Tochter hat und diese führt.

Wo finde ich diese Aussage nachzulesen?

@ Maverick

Ich richte meine Schrteiben weiterhin an:

E.ON Avacon ( ohne Zusatz )
soll doch der Empfänger meine Schreiben im Hause weiterleiten.

Wenn es aus rechtlicher Sicht nicht nachteilig ist, halte ich ein Vorgehen nach d) und e)
für sinnvoll.

Offline derblöde

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #26 am: 03. Dezember 2008, 12:53:51 »
@AKW NEE:

Nachzulesen ist das z.B. hier.

Allerdings umgeht Eon das dadurch, dass die GmbH durch eine zentrale GmbH (E.ON Vertrieb Deutschland GmbH) beherrscht wird (nachzulesen in Handelsregisterbekanntmachungen). Gesellschafter der E.ON Vertrieb Deutschland GmbH sind die 6 regionalen AGs, also ist die AG nur noch indirekt an der Vertriebs-GmbH beteiligt......

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt :D

Offline AKW NEE

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #27 am: 03. Dezember 2008, 13:35:52 »
@ derblöde

Danke!

Ob da wirklich etwas umgangen wird, glaub ich nicht!

Die Aussage der Bundesnetzagentur und der Landesregulierungsbehörden sind hier mehr als eindeutig!

Eine Beteiligung der Netzgesellschaft, dies ist hier die E.ON Avacon AG, an eine andere Gesellschaft, die direkt oder indirekt in den Bereichen der Gewinnung, Erzeugung oder des Vertriebes von Energie an Kunden zuständig ist, dies ist hier die Vertriebs-GmbH, genügen grundsätzlich nicht den gesetzgeberischen Vorgaben!

Offline derblöde

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #28 am: 03. Dezember 2008, 13:58:17 »
@AKW NEE:

Naja, ob da umgangen, wird ist mir nicht klar.
Den Veröffentlichungen ist nur der Beherrschungsvertrag zu entnehmen, die Gesellschafter der E.ON Avacon Vertrieb GmbH sind mir nicht bekannt (bin zu geizig, die Gebühren für eine Auskunft hinzublättern).
Und auf indirekte Beteiligungen wird von Seiten der Agentur nicht explizit eingegangen.

Offline AKW NEE

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Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH
« Antwort #29 am: 03. Dezember 2008, 15:01:28 »
Die E.ON Avacon Vertrieb GmbH ist eine 100% Tochter der E.ON Avacon AG!

Siehe auch im Geschäftsbericht Seite 21 bzw. 25:

Zitat
Beabsichtigte Organisationsveränderungen

Der Energiemarkt in Deutschland befindet sich aufgrund veränderter Rahmenbedingungen in einem tiefgreifenden strukturellen Umbruch. Dazu tragen rechtliche Vorgaben der Europäischen Union und des Bundesgesetzgebers wesentlich bei. Im Jahr 2007 ist in einem Strukturprojekt in  Zusammenarbeit mit der E.ON Energie AG und mit den zum E.ON-Konzern gehörigen Regionalversorgungsunternehmen die Neuausrichtung der Regionalstruktur erarbeitet worden, die nunmehr in 2008 umgesetzt werden soll. Vorrangiges Ziel der geplanten Regionalstruktur ist die Sicherung und Steigerung der Unternehmenswerte sowie eine nachhaltige Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Gesellschaft. Für das Netz- und Vertriebsgeschäft sowie die übrigen Unternehmensbereiche gilt es, sowohl die Wirtschaftlichkeit zu verbessern als auch neue Wachstumschancen zu eröffnen. Dies soll beispielsweise durch standardisierte und harmonisierte Prozesse sowie durch die Bündelung übergreifender Aufgaben in gemeinsamen Gesellschaften erreicht werden. Dabei setzen wir auch künftig auf dezentrale, regionale und kundennahe Strukturen. Die künftige Regionalstruktur soll sich im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen gleichermaßen flexibel wie robust erweisen und darüber hinaus die Interessen unserer Kunden, der kommunalen Aktionäre, der Arbeitnehmer und des Unternehmens in Einklang bringen. Für den Vertrieb ist im Zuge der Neustrukturierung geplant, dass wir die Aufgaben der vertrieblichen Steuerung wie Marketing, Produktentwicklung oder Beschaffung bündeln und diese an eine gemeinsame E.ON Vertriebssteuerungsgesellschaft delegieren, an der wir eine Beteiligung halten werden, sodass auch dort unsere regionalen Interessen berücksichtigt sowie die Mitsprache bei wesentlichen Entscheidungen gewährleistet sein werden. Parallele vertriebliche Steuerungsstrukturen in den sieben zum E.ON-Konzern gehörigen Regionalversorgungsunternehmen werden damit nicht mehr erforderlich sein. Die operative Durchführung des Vertriebsgeschäfts soll weiterhin in unserer Verantwortung liegen und in einer eigenständigen Gesellschaft gebündelt werden. Daneben ist geplant, den Shared-Service-Bereich unserer Gesellschaft rund um die Kundenprozesse (beispielsweise Abrechnung oder Kundenservice) in einer gemeinsamen Gesellschaft mit der E.ON edis AG, E.ON Hanse AG und E.ON Westfalen Weser AG zu bündeln.


http://www.eon-avacon.com/Cms/ContentFiles/Internet/Downloads/EON_Avacon_JB_2007.pdf

 

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