@RR-E-ft: vielen Dank für die Infos zum GmbH-AG-Problem.
@ all:
Mir stellt sich aber die ganz praktische Frage, wem ich den neuerlichen Widerspruch gegen die Erhöhung schicke:
a) der Vertriebs GmbH, die mir nie als neuer Ansprechpartner angezeigt wurde und die die Berechtigung nicht nachgewiesen hat (und zudem laut Internetseite alle Rechte und Pflichten der AG \"kraft Gesetzes\" (welches?
) bei Grund- und Ersatzversorgung übernommen hat - ich allerdings habe einen Sondervertrag).
b) beiden
c) nur der AG
Oder versprechen folgende Wege vielleicht Erfolg:
d) die Vertriebs GmbH auffordern, ihre Berechtigung nachzuweisen (schriftlich)
e) Beschwerde bei der Bundesnetzagentur?
Für Meinungen und Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Nicht dass ich überall Gespenster sehe, aber eine solche Konstruktion braucht kein \"ehrbarer Kaufmann\"... Ich vermute bei E.ON mal wieder das Schlimmste...
Gruß aus Brandenburg,
Maverick