Für diesen Schritt kann es nur einen Grund geben, der Konzern sieht für sich nur wenige Chancen sich gegen die Zahlungsboykott vieler Kunden vor Gericht durchzusetzen. Es ist ein Erfolg der vielen Zahlungsverweigerer aber auch die Initiativen vor Ort allen voran die Energieverbraucher-Wendland und die IGEL in Lüneburg bzw. Hitzacker. Wenn Mensch die Vertragsbedingungen des Nachfolgetarifes E.ON ErdgasIdeal
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/ContentFiles/Internet/Downloads/Auftrag_EON-ErdgasIdeal_NDS_6-seiter.pdfmit den letzten, von der E.ON Avacon vorgelegten Bedingungen vom Tarif Classic vergleicht, sind nur unwesendliche Unterschiede festzustellen. Der Arbeitspreis und der Grundpreis sind bei beiden Angeboten identisch, es gibt also nur einen Änderung in der Namensgebung des neuen Vertrages
Die E.ON Avacon will die Classic Kunden mit einem Winterrabatt überreden den Vertrag von sich aus zu wechseln.
\"Freuen Sie sich außerdem über Ihren Winterrabatt: Vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2009 erhalten Sie für jede verbrauchte Kilowattstunde 1,05 Cent brutto (0,88 Cent/kWh netto) Rabatt. Bei einem Verbrauch von zum Beispiel 7.000 Kilowattstunden in diesem Zeitraum beträgt Ihr Winterrabatt damit 73,50 Euro und wird Ihnen mit der nächsten Rechnung automatisch gutgeschrieben.\"
Dieser Rabatt ist kein Grund den Vertrag zu wechseln, denn er gilt für alle Gastarife der E.ON Avacon, auch für den Classic ( jetzt Bestandskunden )
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/ContentFiles/Internet/Downloads/Preis%c3%bcbersicht_Erdgaspreise%20NDS%20eon-avacon-vertrieb_091001_Ideal.pdf Zusätzlich zu dem Winterrabatt soll es eine Wechselprämie in Höhe von 30,- € geben, diese soll es wohl nur geben, wenn der neue Vertrag bis zum 04. 09. 09 abgeschlossen wird. Für Kunden, die an die Zahlungen gekürzt haben, ergibt sich aus dieser Prämie auch kein Vorteil.
Es gibt für uns keinen Grund bei der E.ON Avacon einen neuen Vertrag zu unterschreiben,
es gibt aber viele Gründe den Versorger zu wechseln! Auf unserem Treffen am 12. 08. 2009 um 19.00 Uhr im Durchblick am Wasserturm in Lüchow soll auch über die neue Situation gesprochen werden.
@Christian Guhl
Welche AGB denn ? Es gibt beim Classic vor 2007 keine AGB, nicht einmal die Einbeziehung der AVB/GVV wurde vereinbart.
Dazu habe ich vorher geschrieben:
Gibt es in der AGB keine angemessene Kündigungsfrist, kommt auch eine ergänzende Vertragsauslegung in Frage.
Auch wenn keine AGB vereinbart wurde, segelt der Versorgungsvertrag nicht im rechtlich luftleeren Raum, sondern es gelten die Bestimmungen aus dem BGB sozusagen als AGB und hierzu zählen auch die ergänzenden Vertragsauslegungen. Ich denke es ist nicht neu, dass die E.ON Avacon hier nicht der Meinung ist, dass keine AGB vereinbart wurde. Was klar sein sollte, es ist Zeitverschwendung sich hierzu mit dem Versorger zu streiten, nur um in einer Frage recht zu bekommen, die an der Kündigung nicht ändert!
@Opa Ete
Original von Opa Ete
das die Avacon den Vertrag kündigen kann ist doch klar, das bestreitet doch gar keiner und darum gehts doch gar nicht.
Warum stellen Sie dann den
Original von Opa Ete
Einspruch gegen die Kündigung
in den Raum?