Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Erdgas Classic  (Gelesen 31337 mal)

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Offline Christian Guhl

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Erdgas Classic
« Antwort #60 am: 08. August 2009, 13:08:19 »
Die Klausel unter 9.3 bedeutet doch nichts anderes, als das Eon den Vertrag kündigen kann, wenn der Kunde den Preisen widerspricht. Er wird praktisch daran gehindert, die Einhaltung der Preisklausel prüfen zu lassen, da er dann in der Grundversorgung landet. Hier liegt doch eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 BGB vor.

Offline AKW NEE

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Erdgas Classic
« Antwort #61 am: 08. August 2009, 13:36:24 »
So pauschal wird es dann wohl nicht gehen! Es bezieht sich wohl nur auf die Änderung der Vertragsbedingungen. Oder?

Hier der ganze Text des Punktes 9. der AGB:
Zitat
Original von E.ON Avacon
9 Änderung der Vertragsbedingungen,Widerspruchsrecht
9.1
E.ON Vertrieb ist nach Maßgabe der folgenden Regelungen berechtigt, die Vertragsbedingungenzu ändern. Vertragsänderungen werden jeweils zum Monatsbeginn und nach vorherigerMitteilung an den Kunden wirksam. Die Mitteilung erfolgt in Textform mindestenssechs Wochen vor derbeabsichtigten Änderung der Vertragsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts
(Monatsbeginn) ab dem die geänderten Vertragsbedingungen gelten. Die
Vertragsänderung gilt als durch den Kunden genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht innerhalbvon vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folgewird E.ON Vertrieb den Kunden besonders hinweisen. E.ON Vertrieb wird dem Vertrag diegenehmigten Vertragsbedingungen ab dem angegebenen Monatsbeginn in der geänderten
Fassung zu Grunde legen.

9.2 Ziffer 9.1 gilt nicht für die Änderung der Gaspreise, der vereinbarten Leistungsinhalte, der
Vertragslaufzeit und der Kündigungsregelung.

9.3
Sollte für E.ON Vertrieb die Weiterführung des Vertrags unzumutbar sein, weil die betreffenden Bedingungen aufgrund des Widerspruchs des Kunden nicht zum Tragen kommen, ist E.ON Vertrieb befugt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Widerspruchs mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen.

Offline AKW NEE

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Erdgas Classic
« Antwort #62 am: 11. August 2009, 09:38:12 »
Für alle Gaskunden, besonders mit einem Classic-Vertrag, die die Zahlungen gekürzt haben, und eine Zahlungsklage von der Avacon erwarten!

Blutige Nase in Blankenese
Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 31. Juli 2009
Az 518 C 46/09


E.ON verliert vor dem Amtsgericht

AG Hamburg- Blankenese, Urt. v. 31.07.09, Az. 518 C 46/09 Zahlungsklage E.ON abgewiesen

Offline Blau Bär

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Erdgas Classic
« Antwort #63 am: 11. August 2009, 19:48:11 »
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!

Wo finde ich jetzt ein Musterschreiben, wenn E.ON-Avacon den Vertrag Classic kündigt,
ich den neuen Vertrag nicht annehmen will,
meine Preiswidersprüche aufrecht erhalten will,
und natürlich nicht in die Grundversorgung fallen will.

siehe hier:
http://www.energienetz.de/de/site/Preisprotest/Vertragsaenderung-neuer-Vertrag__2021/

Zitat
Zitat Bund der Energieverbraucher (s. o.)

Es ist jedoch davon auszugehen, dass es dem EVU nicht zusteht, den Kunden automatisch in die Grundversorgung \"zurückfallen\" zu lassen. Vielmehr muss das EVU, wenn es mit dem Willen des Verbrauchers die Energielieferung fortsetzt, ohne dass eine Einigung über den Preis erfolgt ist, diesen weiter im Sonderkundenverhältnis versorgen und hierbei die Preise - unter Offenlegung der Kalkulation - nach billigem Ermessen bestimmen.

Die Verbraucher können sich sodann auch gegenüber dem neuen einseitig festgelegten Preis auf die Unbilligkeit der Preisbestimmung gemäß § 315 BGB berufen. Ob die Gerichte dieser Auffassung folgen, kann aber nicht vorhergesagt werden.


Danke im voraus!

Viele Grüße
Blau Bär

Offline Christian Guhl

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Erdgas Classic
« Antwort #64 am: 12. August 2009, 00:01:15 »
@Blau Bär
Musterschreiben werden mit Sicherheit von IGEL und den Energieverbrauchern Wendland ins Internet gestellt, wenn es denn soweit ist. Im Moment wissen wir noch gar nicht, ob der Classic überhaupt gekündigt wird. Eon-Avacon spricht von \"Auslaufen\" und bietet den Kunden eine Prämie, wenn der neue Vertrag abgeschlossen wird. Warum wohl ? Wahrscheinlich ahnt man schon, dass es bei einer Kündigung viel Ärger gibt. Bis zum Jahre 2007 war mit den Kunden weder Kündigungs- noch Preiserhöhungsrecht vereinbart. Auch die AVB waren nicht Vertragsbestandteil.Warten wir mal ab, was passiert! Und bevor man in die Grundversorgung geht - es gibt viele Anbieter, die ihr Gas gerne im Geschäftsgebiet von Eon-Avacon verkaufen wollen. Und das auch noch preiswerter ! Ich glaube, die Tage von Eon-Avacon als Grundversorger sind gezählt. Diese Firma kann höchstens noch als schlechtes Beispiel dienen, wie man nicht mit Kunden umgeht !

Offline AKW NEE

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Erdgas Classic
« Antwort #65 am: 12. August 2009, 08:50:40 »
@ Blau Bär

Es ist davon auszugehen, dass die E.ON Avacon, den Tarif kündigen kann. Unklar ist, mit welchen Fristen und zu welchem Termin dies geschehen kann. Dies zu klären ist allein die Aufgabe der E.ON Avacon. Wir gehen davon aus, dass der E.ON Avacon nicht bekannt ist, mit welchem Termin die Altverträge, in unserem Versorgungsgebiet mit der HASTRA, abgeschlossen wurden.

Wir halten es für Zeit- und Energieverschwendung sich lange gegen die mögliche Kündigung zu wehren.

Jeder Kunde der E.ON Avacon sollte sich überlegen, ob er/Sie noch bei dem richtigen Versorger ist.

Wenn Sie aber bei dem Versorger bleiben und
- den neuen Vertrag nicht annehmen wollen
- Preiswidersprüche aufrechterhalten wollen
- natürlich nicht in die Grundversorgung fallen wollen,
kann und muss Sie die E.ON Avacon nach der Ersatzversorgung mit Erdgas beliefern.

Sicherlich wird es ein Musterschreiben, auch von uns geben. Mit der, von Ihnen gefundenen Quelle,
Zitat
siehe hier:
http://www.energienetz.de/de/site/Preisprotest/Vertragsaenderung-neuer-Vertrag__2021/
haben Sie alle Infos für ein eigenes Widerspruchsschreiben.

Offline AKW NEE

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Erdgas Classic
« Antwort #66 am: 12. August 2009, 10:13:44 »
Gerade ist mit der Post, von der E.ON Avacon die Ankündigung einer Preissenkung zum 01. 10. 2009 gekommen. Der Arbeitspreis sinkt um
0,68 ct/kwh. Dieser Preisanpassung sollte, wie immer widersprochen werden, da sie nicht ausreichend ist!

Gleichzeitig wurde das Angebot für den Tarif ErdgasIdeal, als Folgetarif für ErdgasClassic, unterbreitet. (wie schon in den vorherigen Beiträgen beschrieben).

Offline Blau Bär

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Erdgas Classic
« Antwort #67 am: 12. August 2009, 21:11:41 »
Mit der Post? Bei Erdgas \"Classic\"???
(Auf der Webseite der E.ON-Avacon findet man ja den Classic nicht mehr?!
Zitat E.ON Avacon auf deren Webseite
Zitat
Original von E.ON Avacon
...ersetzt das demnächst auslaufende Angebot ErdgasClassic.
)

Sicher wird dieser Preisanpassung widersprochen, da sie - bei weitem - nicht ausreichend ist.

Angebote können die unterbreiten bis der Arzt kommt. Annehmen werde ich (wohl) überhaupt nichts!!!

Nur wenn sie kündigen, \"bekommen sie einen mit der Bärentatze\".

Viele Grüße
Blau Bär

Offline AKW NEE

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Erdgas Classic
« Antwort #68 am: 13. August 2009, 09:12:55 »
Zitat
Original von HarryS
Christian Gruhl schrieb in seinem Beitrag vom 18.11.2008 über eine Sammelklage von 54 Avacon Kunden vor dem Landgericht Hannover. Termin sollte in diesem Frühjahr sein. Gibt es hier ein Urteil/Ergebnis? Hat jemand hierzu Informationen?

Der Termin soll im September sein. Einer der Kläger hat ein Schreiben vom Anwalt der E.ON Avacon bekommen, dass sein Mahnverfahren wegen der Zahlungsverweigerung ein \"Irrtum im Massengeschäft\" war und nicht weiter verfolgt wird. Gilt dies nur für Ihn?

Offline AKW NEE

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Erdgas Classic
« Antwort #69 am: 13. August 2009, 09:30:21 »
Hier ist der Tarif Classic noch zu finden (für Bestandskunden)!

Winterrabatt für alle.

Zitat
Original E.ON Avacon
Erdgas-Angebote der E.ON Avacon Vertrieb GmbH ab Oktober 2009 in Niedersachsen

Erdgas-Angebote der E.ON Avacon Vertrieb GmbH ab Oktober 2009 in Sachsen-Anhalt

http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/ContentFiles/Internet/Downloads/Preis%c3%bcbersicht_Erdgaspreise%20NDS%20eon-avacon-vertrieb_091001_Ideal.pdf

http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/ContentFiles/Internet/Downloads/Preis%c3%bcbersicht_Erdgaspreise%20SAN%20eon-avacon-vertrieb_091001_Ideal.pdf?ch=0

Offline Harry01

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Erdgas Classic
« Antwort #70 am: 18. August 2009, 14:12:56 »
Kann mal jemand erklären, welchen Sinn es haben soll, den Versorger zu wechseln?

Man akzeptiert doch dann zwangsläufig überhöhte Preise ohne die Möglichkeit eines Preiswiderspruchs  ?(

@ Blau Bär
Die Preisanpassung und auch der Winterrabatt beziehen sich in der Tat auf den Classic-Tarif. Gleichzeitig wird bekannt gegeben, daß das Angebot \"ErdgasClassic\" demnächst auslaufen wird. Wann das geschieht, wird nicht gesagt.

Offline AKW NEE

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Erdgas Classic
« Antwort #71 am: 18. August 2009, 14:26:01 »
Die Ankündigung der E.ON Avacon bedeutet nichts anderes, als dass sie den Vertrag ErgasClassic zu einem, noch für uns unbekannten, Termin kündigen wird.

Es gibt auch hier Verbraucher, die einen Preiswiderspruch eingelegt haben und solche, die es nicht getan haben.

Für letztere gilt schon jetzt zu überlegen, ob Sie nicht den Versorger wechseln wollen.

Alle die widersprochen haben, sollten spätestens bei der Kündigung entscheiden, ob sie gegen die Kündigung angehen oder ob sie den Versorger wechseln.

Die Möglichkeit des Preiswiderspruchs besteht, in Abhängigkeit von der Vertragsart, weiterhin, nur nicht rückwirkend.

Offline Harry01

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« Antwort #72 am: 18. August 2009, 14:40:14 »
Zitat
Alle die widersprochen haben, sollten spätestens bei der Kündigung entscheiden, ob sie gegen die Kündigung angehen oder ob sie den Versorger wechseln.

Was würde denn passieren, wenn man eine Kündigung nicht akzeptiert oder halt akzeptiert? Da EON Avacon der Grundversorger ist, kann die Versorgung ja nicht eingestellt werden. Zu welchen Bedingungen würde man dann beliefert werden? Würden die Preiswidersprüche weiterhin Bestand haben oder könnte man Widerspruch einlegen und trotzdem die Preise vom Beginn der Widersprüche (bei mir bis September 2004) zugrundelegen?

Zitat
Die Möglichkeit des Preiswiderspruchs besteht, in Abhängigkeit von der Vertragsart, weiterhin, nur nicht rückwirkend.
Soweit klar. Wenn man aber beim neuen Versorger Preiswiderspruch einlegt, wird der dann sicher den Vetrag kündigen und man wäre wieder bei EON Avacon als Grundversorger.

Offline reblaus

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Erdgas Classic
« Antwort #73 am: 18. August 2009, 16:28:42 »
@Harry01
Auch Sie dürften zwischenzeitlich über eine Auswahl an Gasanbietern verfügen, zu denen Sie wechseln können. Bei den günstigsten Anbietern dürfen Sie auch davon ausgehen, dass deren Konditionen nahe an den marktüblichen Preisen liegen. Das ist allerdings nicht der Preis, den alle 2004 bezahlen mussten, und den Sie weiter bezahlen, weil Ihnen Ihr Versorger bei einem Grundversorgungsverhältnis die Billigkeit nicht nachgewiesen hat, oder weil er bei einem Sondervertrag eine unwirksame Preisanpassungsklausel verwendet hat.

Einen Sondervertrag darf der Versorger kündigen. Es kommt bei der Kündigung nur darauf an, das vereinbarte Procedere einzuhalten. Irgendwann wird es irgendeinem Versorgerjuristen gelingen eine wirksame Kündigung durchzusetzen. Gegen diese Kündigung können Sie sich dann zur Wehr setzen. Wenn Sie nach Jahren vor dem BGH Recht bekommen und die Kündigung war unwirksam, so haben Sie sich die Konditionen aus 2004 über weitere Jahre gesichert. Bekommt aber der Versorger schlussendlich Recht, müssen Sie für das gesamte seit der Kündigung abgenommene Gas die teuren Grundversorgungstarife bezahlen.

Die Alternative wäre, dass Sie die Kündigung nutzen, und zu einem günstigeren Versorger wechseln. Dann bezahlen Sie zwar mehr als 2004, haben aber die Sicherheit, dass bei Ihnen nicht nachträglich über Jahre hinweg Grundversorgungstarife abgerechnet werden.

Sie haben in Ihrer Entscheidung daher abzuwägen, ob die Kündigung offensichtlich unwirksam ist, und Sie außerordentlich gute Chancen in einem Rechtsstreit haben, oder aber ob das Prozessrisiko den finanziellen Nachteil neuer aber marktgerechter Tarife überhaupt rechtfertigt.

Schlussendlich ist es keine Frage des Rechthabens sondern eine Frage des Geldes.

Offline Harry01

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Erdgas Classic
« Antwort #74 am: 18. August 2009, 16:42:24 »
M.E. ist doch aber der Tarif ErdgasClassic ein Grundversorgungstarif. Wenn der gekündigt werden würde, dann müßte es doch einen anderen Grundversorgungstarif geben, bei dem man an der Kürzung der Gaspreise wie bisher festhalten kann?

 

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