Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Verweisungsantrag

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RR-E-ft:
@Black

Wir sind uns wohl einig darüber, dass der Beschluss des LG Lüneburg vom 14.10.2008 zutreffend ist, wonach es sich um eine Sache handelt, die gem. §§ 108, 102 EnWG in die ausschließliche Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen beim Landgericht gehört.

Black:
Ja, wir sind uns darüber einig. Aber bei allen Landgerichten scheint dies noch nicht der Fall zu sein.

Sind neben dem Urteil des LG noch weitere Entscheidungen hierzu bekannt?

Ich hätte noch OLG Koblenz v. 09.02.07 W 50/07, LG Mönchengladbach, 10.07.2006 7 O 113/05 sowie AG Erfurt vom 12.03.2008, 5 C 1938/07) zu bieten.

enerveto:
Auch noch:

ZNER 207, Heft 2, Seite 161
\"Die sachliche Zuständigkeit deutscher Gerichte im Rahmen des Billigkeitseinwandes bei Strom und Gas\"
Rechtsanwältin Leonore Holling, Düsseldorf und Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher e.V., Unkel

LG Köln, Urteil v. 11.01.2007 - 84 O 106/06;
LG Limburg, Urteil v. 24.09.2007 - 5 O 56/07;
OLG Braunschweig, Beschluss v. 15.08.2007 - 1 W 43/07;
AG Reutlingen, Beschluss v. 18.01.2008 - 14 C 1820/07;
LG Ravensburg, Urteil v. 13.03.2008 - 4 O 350/07.

meggie64:
Hallo,

nur kurz zum Sachstand: das AG hat den Termin zur mündlichen Verhandlung aufgehoben zur \"Klärung der Zuständigkeit vorab\". Der Richter hat sich wohl erst einlesen müssen. Auch der Klägervertreter hat um Fristverlängerung seiner Stellungnahme gebeten, wegen \"der Komplexität des Streitstoffes\" müsse er noch \"weitere Erkundigungen einholen\". Aha.

Gruß

Pölator:
Hallo meggie64,

es wäre nett, wenn Sie ihre angesprochenen \"Entscheidungen\" zur Verweisung ans LG hier nennen könnten.
So hätten andere Betroffene eine kleine Sammlung, die sich im Ernstfall als nützlich erweisen könnte.
Ich habe mich, wie von Hr. Fricke vorgeschlagen, direkt an den Bund der Energieverbraucher, dessen Mitglied ich bin, gewandt, mit Hinweis auf höchste Dringlichkeit. Nur leider ist dies bereits vor fast 14 Tagen geschehen und habe ich seidher immer noch keine Antwort bekommen.

In meinem Fall hat nun das Amtsgericht die Frist verlängert, da sich der Richter offensichtlich noch nicht entscheiden kann oder will.

Schönen Tag noch,
Pölator

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