@nomos
Wenn eine Gemeinde auf die KA verzichtet, ist damit noch lange nicht gesagt, dass der Preis der Kunden aus dieser Gemeinde keine KA enthält. Der Netzbetreiber legt die von ihm insgesamt an alle Gemeinden je Kundengrupe gezahlten Konzessionsabgaben auf die Netzentgelte um, die Versorger wiederum auf die Endkundenpreise, etwa die Allgemeinen Preise der Grundversorgung. Sonst müsste der Netzbetreiber, dessen Netzbereich verschiedene Gemeindegebiete umfasst, für jede Gemeinde gesonderte Netzentgelte aufstellen, abhängig davon, ob und ggf. in welcher Höhe jeweils Konzessionsabgaben mit der konkreten Gemeinde vereinbart sind.
Man kann sich ggf. vorstellen, wie sich das auf Netzbetreiber auswirken mag, deren Netzgebiet hunderte Gemeindegebiete umfasst, entsprechend Regionalversorger, die mehrere hundert Gemeinden beliefern... Es ist also ein Irrtum der Gemeinden, dass die Energiepreise für ihre eigene Bevölkerung automatisch um den Betrag sinken, um den die Gemeinde auf Konzessionsabgaben verzichtet.
Und nicht nur ein Irrtum dieser Gemeinden...
Stellen Sie sich vor, eine kleine Gemeinde im Netzgebiet der E.ON Thüringen AG oder der SÜWAG mit wenigen tausend Einwohnern verzichte auf die Konzessionsabgaben. Das geht in der Ermittlung der Netzentgelte und erst recht bei der Aufstellung Allgemeiner Preise der Grundversorgung für das gesamte Netz- bzw- Grundversorgungsgebiet schlicht unter.