Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Monopolstellung aufgebrochen?  (Gelesen 3245 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Pedro

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 429
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Monopolstellung aufgebrochen?
« am: 17. Oktober 2008, 18:39:33 »
Im Rhein-Kreis-Neuss tritt seit kurzer Zeit die Fa. Nuon-Wakker-Gas auf und unterbietet  - wie einstmals e-wie-einfach- die Tarife der Grundversorgung um ca. 120 Euro bei 23.000 kWh-Jahresverbrauch. Dieser scheinbare Preisvorteil relativiert sich schnell, wenn davon die 50 Euro Bonus im 1. Jahr und die Differenz in der Konzessionsabgabe (0,03 zu 0,27 Cent/kWh = ca. 70 Euro/Jahr) abzieht. Denn die überörtlichen Versorger zahlen an die jeweilige Stadt aufgrund der abgeschlossenen Sonderverträge ja die max. zulässige KA von 0,03 Cent/kWh. während viele Ortsversorger voll hinlangen.
Es sieht alles ziemlich nach wenig Wettbewerb aus. Könnte ein Grund der neuen  \'\'Konkurrenz\'\' die Diskussion der Monopolstellung des bisherigen Grundversorgers sein? Wer hat da Erfahrungen - Tipps???  Eilt sehr!!

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Monopolstellung aufgebrochen?
« Antwort #1 am: 17. Oktober 2008, 18:50:36 »
Es besteht ein eigenständiger Markt für die leitungsgebundene Versorgung von Endkunden mit Gas. Auf diesem Markt wird - wie auf jedem Markt -  Marktbeherrschung bei einem Marktanteil von einem Drittel vermutet. Es ist unschwer festzustellen, welches Unternehmen dem regionalen HuK- Gasmarkt eine marktbeherrschende Stellung inne hat. Bei bestehendem einseitigem Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 Abs. 1 BGB kommt es für die Billigkeitskontrolle in direkter Anwendung des § 315 BGB nicht auf eine marktbeherrschende Stellung an.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz