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Autor Thema: Sinn der Konzessionsabgabe  (Gelesen 59170 mal)

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Offline Black

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Sinn der Konzessionsabgabe
« am: 26. September 2008, 12:23:20 »
Da hier in verschiedenen Threads immer wieder mal Themenfremd über die KAV diskutiert wird (überwiegend wohl von nomos und mir) hier mal ein gesondertes Thread nur zu diesem Thema.

Vielleicht könnte nomos hier noch mal seine Ausführungen, Unklarheiten, Argumente etc. gebündelt einstellen (reinkopieren)?
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

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Sinn der Konzessionsabgabe
« Antwort #1 am: 26. September 2008, 13:47:09 »
Gerne @black. Ich hätte da nur eine Kleinigkeit  an der  Überschrift geändert. ;)

Das Thema und das Material ist umfangreich.  Ich will mal damit beginnen:

TOTAL-TANKSTELLEN SPAREN DURCH STROMVERSCHWENDUNG KONZESSIONSABGABE

Für Sondervertragskunden beträgt die höchstzulässige Konzessionsabgabe 0,11 Ct/kWh.

Damit die Tankstellen nicht bis zu 2,39 Ct/kWh bezahlen müssen, rücken zwei Mal im Jahr Fachleute an, die nutzlose Stromfresser anschließen, um den Stromverbrauch der Stationen auf die Spitze zu treiben. Was absurd klingt, hat einen handfesten Grund. Durch das gezielte Überschreiten der Verbrauchsspitzen sparen die Tankstellenpächter viel Geld – dem Gesetzgeber sei Dank.

Als Sondervertragskunde gilt nach der Verordnung wer in Niederspannung (bis 1kV) versorgt wird, zweimal im Jahr eine Leistung von 30 kW überschreitet und einen Jahresverbrauch von mindestens 30.000 kWh hat.

Das kann man auch künstlich durch Stromverschwendung erreichen und ordentlich Geld sparen. Wer das noch nicht gesehen hat, hier ist die Gelegenheit:

Monitor: Stromsparen will gelernt sein

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Teuerer \"Zoll\" für umweltfreundliches Gas!

Konzessionsabgaben sind Entgelte, die die Stadt für die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege von den Versorgungsunternehmen und damit über den Preis vom Verbraucher kassiert. Der Verordnungsgeber hat hier zwar Höchstsätze festgelegt, aber nicht bestimmt, diese auch bis zum Limit auszuschöpfen.

Gerade das umweltfreundliche und so gut wie feinstaubfreie Erdgas gehört gefördert und nicht mit den höchstmöglichen Abgabesätzen belegt.

Die Konzessionsabgabe ist für die Stadt eine nennenswerte Einnahmequelle. Quasi ein Wegebenutzungszoll für eine unverzichtbare Energie.
  • Hat die Stadt nicht bereits von grundrechtswegen die Versorgung ihrer Bürger mit Strom, Gas und Wasser sicherzustellen?
  • Darf die Stadt mit der Konzessionsabgabe über die Kosten hinaus den Verbraucher zur Kasse bitten und damit die Energie über Gebühr verteuern?
  • Steht das im Einklang mit den aktuellen Gesetzen und den dort formulierten Zielen?
In der Hansestadt Hamburg gab es bereits 1941 eine bemerkenswerte Konzessionsabgabenverordnung, in deren Vorspruch steht, dass die Versorgungsunternehmen von betriebsfremden Ausgaben zu entlasten sind und eine fortschreitende Verbilligung von Elektrizität, Gas und Wasser angebahnt werden soll. In ihrem § 2 ist die Forderung enthalten, die Konzessionsabgabe in den folgenden Jahren weiter herabzusetzen und in angemessener Frist ganz zu beseitigen.

Wie weit sind wir heute trotz zahlreicher politischen Bekundungen von diesem Ziel entfernt? (mehr Die Zeit...)
Die Konzessionsabgabe ist ein Unding, sie muss weg.

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Hier geht es zwar \"nur\" um Wasser.

Es ist aber grundsätzlich zu begrüssen, wenn vorbildliche Gemeinderäte ihre Bürger von dieser umstrittenen \"Abgabe\" verschonen.

Glückwunsch für dieses vorbildliche Beispiel nach Gatersleben

Der Zweck der Straßen und Wege einer Gemeinde ist die Nutzung durch und für die dort wohnenden Bürger. Warum verlangen die Städte und Gemeinden dann sonst nicht für die Nutzung der Straßen auch eine Maut? Z.B. von jedem Laster der Öl, Flüssiggas oder Pellets liefert etc.?

Das ist Unfug, es ist aber ebenso Unfug, wenn für erschlossene Gemeindestraßen, zu denen selbstverständlich Versorgungsleitungen gehören, \"Maut\" sprich \"Konzessionsabgabe\" bezahlt werden muss, nur weil die Versorgung der Bürger nicht auf der Straße sondern umweltfreundlich und sinnvoll mit Leitungen in der Straße erfolgt. Wege und Straßen sind zur Nutzung durch die Bürger da.

Damit die Bürger in den Städten und Gemeinden leben können ist eine entsprechende Infrastruktur notwendig, dazu gehört auch die Versorgung mit Energie. Die Infrastruktur hat der Bürger bereits bezahlt.

Für das Heizgas sei ein zweckfreies und dazu noch völlig unterschiedliches \"Entgelt für die Wegenutzung\" gerechtfertigt, ist an den Haaren herbeigezogen. Der Bürger und Gasverbraucher zahlt hier zweckfrei in den Stadtsäckel; wer mit Holz-, Öl-, oder Pellets oder gar nicht heizt steuert dagegen keinen Cent zur Haushaltsfinanzierung bei.

Die \"vertraglich vereinbarte Abgabe (!)\" hat sich als bequeme und lukrative Quasi-Steuer eingebürgert. Die Vertragsparteien sind sich in aller Regel einig, die Abgabe wird eingepreist und der Verbrauchter zahlt brav. Die betroffenen und zahlenden Verbraucher werden bei der Vereinbarung nicht beteiligt. Hauptsache, sie zahlen widerstandslos, mehr oder weniger als Sonder- oder Tarifkunde. E-wie-Einfach hat mit dem bundesweiten Angebot deutlich diese absurde \"Abgabe\" mit seinen Unterschieden vorgeführt.

Als Begründung bleibt als Rechtfertigung ja nicht mehr übrig als, \"wir brauchen das Geld\", \"wir können nicht verzichten\". Man liest und hört da ähnliche Argumente wie bei den Quersubventionen und überhöhten Gewinnen mit zweckfremder Verwendung und die sind auch nicht gerechtfertigt.

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Zitat
Original von Black
Die Konzessionsabgabe ist die Gegenleistung für die Wegenutzung durch den Konzessionsnehmer. Die Bevorzugung von Sonderkunden stammt noch aus der Zeit, als Sonderkunden überwiegend Industriekunden/Großabnehmer waren.
    @black, immerhin stellen Sie ja damit fest, dass offensichtlich Haushaltskunden zu Sonderkunden gemacht wurden, was \"früher\" den Industriekunden/Großabnehmern vorbehalten war. Welche Begründung haben Sie dafür? Was jetzt an KA bezahlt und tatsächlich abgeführt wird, ist ohne Kontrolle. Ein unhaltbarer Zustand.
Soweit mal, mehr ist kein Problem. Wer sucht findet alleine hier im Forum genügend Stoff.
Der eine oder andere Verbraucher kann sicher auch noch aus seiner Erfahrung in seiner Stadt oder Gemeinde berichten oder seine Meinung dazu äußern.  Die KA kann nach meiner Meinung so nicht bleiben. Ich halte sie für rechtswidrig.

Offline RR-E-ft

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Sinn der Konzessionsabgabe
« Antwort #2 am: 26. September 2008, 14:32:09 »
@nomos

Sie sind wohl einem Irrtum aufgesessen.

Kein Gesetz schreibt Konzessionsabgaben vor.

Es handelt sich nicht um \"Abgaben\", sondern um ein privatrechtlich vereinbartes Entgelt für die Wegenutzung. Man muss es nicht vereinbaren. Die Gemeinde kann auch darauf verzichten. Die KAV regelt lediglich die gesetzlich höchstzulässige Konzessionsabgabe. Die Vereinbarung eines höheren Entgelts ist gem. § 134 BGB unwirksam.  

Die höchstzulässige Konzessionsbgabe ist im Gasbereich  verschieden hoch, jenachdem ob die Belieferung innerhalb oder außerhalb der Grundversorgung erfolgt. Im Strombereich war das früher genauso, bis in die KAV  eine gesetzliche Fiktion eingeführt wurde, wonach Stromlieferungen an Haushaltskunden immer als Grundversorgung bzw. als Tarifkundenlieferung gelten.

Über denn Sinn der Konzessionsbgaben sagt die KAV nichts aus.

Offline nomos

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Sinn der Konzessionsabgabe
« Antwort #3 am: 26. September 2008, 14:56:35 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Sie sind wohl einem Irrtum aufgesessen.

Kein Gesetz schreibt Konzessionsabgaben vor.
........
    @RR-E-ft, welchem Irrtum? Ich denke, den Widerspruch
\"Abgabe\" und \"vereinbartes Entgelt\" habe ich immer deutlich hervorgehoben. Bereits in der Bezeichnung liegt ein Widerspruch.

Selbstverständlich kann die Gemeinde darauf verzichten. Wo habe ich geschrieben, dass die Gemeinde die KV berechnen muss? Die kommunalen Rechnungsprüfer verlangen das vielleicht und monieren den Verzicht aus Haushaltsgründen. Aber damit hat es sich schon mit der \"Verpflichtung\".  Ich begrüsse jeden Verzicht. Besser wäre es die KAV abzuschaffen und die Berechnung der KA zu verbieten. Man hätte sie im gesamten Deutschland abschaffen und nicht in den neuen Bundesländern einführen dürfen.[/list]

Offline Black

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Sinn der Konzessionsabgabe
« Antwort #4 am: 26. September 2008, 14:56:38 »
Die Konzessionsabgabe ist auch nicht mit einer Maut vergleichbar, denn anders als beim Straßenverkehr nutzt der Leitungsbesitzer dauerhaft Grundstücke der Gemeinde um dort sein Eigentum zu verlegen. Diese Nutzung muss er bezahlen, genauso wie er es dem Privatmann vergüten müßte wenn er quer über dessen Grundstück eine Leitung verlegen will.

Die Konzessionsabgabe trifft den Verbraucher nur mittelbar, so wie es ihn auch mittelbar trifft, wenn die Mitarbeiter des EVU einen höheren Lohn erstreiten oder der Lieferant von Gasleitungsmodulen aus China plötzlich seine Preise anheben muss, weil die dortige Regierung gerade eine Sondersteuer zur Neupflasterung des Platzes des himmlischen Friedens beschlossen hat.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

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Sinn der Konzessionsabgabe
« Antwort #5 am: 26. September 2008, 15:15:32 »
Zitat
Original von Black
Die Konzessionsabgabe ist auch nicht mit einer Maut vergleichbar, denn anders als beim Straßenverkehr nutzt der Leitungsbesitzer dauerhaft Grundstücke der Gemeinde um dort sein Eigentum zu verlegen. Diese Nutzung muss er bezahlen, genauso wie er es dem Privatmann vergüten müßte wenn er quer über dessen Grundstück eine Leitung verlegen will.

Die Konzessionsabgabe trifft den Verbraucher nur mittelbar, so wie es ihn auch mittelbar trifft, wenn die Mitarbeiter des EVU einen höheren Lohn erstreiten oder der Lieferant von Gasleitungsmodulen aus China plötzlich seine Preise anheben muss, weil die dortige Regierung gerade eine Sondersteuer zur Neupflasterung des Platzes des himmlischen Friedens beschlossen hat.
    @Black, da sehe ich schon noch Unterschiede. Man kann nicht  einfach öffentliche Straßen (z.B. Gemeindeeigentum) mit Privateigentum gleichsetzen. Der Verbraucher zahlt direkt oder indirekt. An der nicht haltbaren Ausgestaltung dieser \"Abgabe\" ändert das überhaupt nichts. Sie ist aus meiner Sicht \"direkt oder indirekt\" ein Unding.   Wer die Tarifgestaltungen sich ansieht, erkennt die \"indirekte\" Zahlung sehr gut und häufig (E-wie-einfach etc.). Außerdem hinkt der Vergleich mit dem Patz des himmlischen Friedens doch gewaltig:

Zitat
(2) Soweit bei Versorgungsgebieten mit mehreren Gemeinden das Versorgungsunternehmen und eine Gemeinde vereinbaren, daß für die Belieferung von Stromtarifabnehmern keine Konzessionsabgaben oder niedrigere als die nach den §§ 2 und 8 zulässigen Beträge gezahlt werden, sind die Entgelte für den Netzzugang und die allgemeinen Tarife in dieser Gemeinde entsprechend herabzusetzen.
Also schlagen Unterschiede unmittelbar beim Verbraucher durch, so lautet wenigstens der Text der Verordnung.[/list]PS:
@Black, warum bezahlen dann Gemeinden die Konzessionsabgabe quasi an sich selbst. Die Konzessionsabgabe wird, wenn ich richtig informiert bin, auch bei rechtlich unselbständigen Regiebetrieben letztendlich vom Verbraucher kassiert. Fakt und Ziel der Übung ist das zweckfreie Abkassieren beim Energieverbraucher. Es ist eine Quasi-Steuer für jeden Storm- und Gasverbraucher.

Offline RR-E-ft

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Sinn der Konzessionsabgabe
« Antwort #6 am: 26. September 2008, 15:16:28 »
@Black

Nachdem Kommunen ihre öffentlichen Wege und Plätze nach dem TKG für Telekommunikationsleitungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen haben (auch dabei werden Leitungen in den öffentlichen Grundstücken verlegt) kann man den Sinn der KA schon hinterfragen.

Ex- Bundeswirtschaftsminister Rexrodt (FDP) war mit dem Ziel der Abschaffung gescheitert. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verwies darauf, dass man auf die Einnahmen in Höhe von 6 Mrd. DM jährlich einfach nicht verzichten könne.... Es handelt sich einfach um eine Einnahmequelle, auf die keiner verzichten will. Einen weitergehenden Sinn gibt es nicht.

Sollte es noch beim ersten Konzessionsvertrag in Berlin einen Sinn gegeben haben (Absicherung eines Monopols und Abschöpfung einer Monopolrente), so ist dieser Sinn zwischenzeitlich entfallen.

Noch eine Frage ließe sich aufwerfen:

Warum bekommen die Gemeinden für über ihre Grundstücke verlegte Energieleitungen ein Entgelt, wo die Verbraucher die Grundstücksmitbenutzung durch Energiefortleitungsanlagen oft unentgeltlich zu dulden haben?

Sind Privatgrundstücke der Anschlussnehmer und Anschlussnutzer stärker gemeinnnützig bzw. sozialpflichtig als kommunale Grundstücke? Wohl kaum.

Offline Black

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Sinn der Konzessionsabgabe
« Antwort #7 am: 26. September 2008, 15:31:16 »
Mit dieser Argumentation ist aber jegliche Leistung/Abgabe/Steuer an den Staat angreifbar.

Was soll z.B. eine Mehrwertsteuer? Warum gibt es eine Extrasteuer auf Mineralöl neben der Mehrwertsteuer? Was soll heute noch die Sektsteuer (Schaumweinsteuer) die von Kaiser Wilhelm II. zur Finanzierung der Kriegsmarine eingeführt wurde? Mit welchem Recht wird Zoll erhoben?

Die Konzessionsabgabe ist da zumindest als Gegenleistung für die Straßennutzung noch am ehesten nachvollziehbar.
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Offline RR-E-ft

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Sinn der Konzessionsabgabe
« Antwort #8 am: 26. September 2008, 15:51:08 »
@Black

Zitat
Mit dieser Argumentation ist aber jegliche Leistung/Abgabe/Steuer an den Staat angreifbar.

Mit der Schaumweinsteuer / Mehrwertsteuer/ Zoll sind Sie jetzt aber auf dem falschen Dampfer.

Die Konzessionsabgabe ist weder eine Steuer, noch eine öffentlich-rechtliche Abgabe. Sie ist ein privates Nutzungsentgelt für die Grundstücksmitbenutzung, welches private Anschlussnehmer und Anschlussnutzer nicht verlangen können.

Sie heißt nur \"Abgabe\", ist aber keine.  
Namen sollen bekanntlich Schall und Rauch sein.

Die Nutzung für Telekommunikationsleitungen ist unentgeltlich.

Offline nomos

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Sinn der Konzessionsabgabe
« Antwort #9 am: 26. September 2008, 16:19:55 »
@black, das stimme ich jetzt RR-E-ft uneingeschränkt zu.  Wer kann seine Steuern mit dem Fiskus schon frei aushandeln. Da ändert auch eine Begrenzung durch einen KAV-Rahmen an der Widersprüchlichkeit dieser sogenannten Abgabe nichts.

Man kann natürlich sich insgesamt mit dem deutschen Steuerdschungel auseinandersetzen, aber das lassen wir lieber. Die Schaumweinsteuer taugt als Argument für die Rechtfertigung der KA kaum.
 
Vergleichbar ist sie vielleicht mit der Mehrwertsteuer aber nur in der praktischen Wirkung. Auch da ist im Ansatz nur ein Durchlaufposten, allerdings im Gegensatz zur KA kontrolliert. Wer prüft, ob da beim Versorger nicht doch etwas hängen bleibt? *) Die KA ist aus meiner Sicht kein Kalkulationsbestandteil wie jeder andere. Einen zulässigen Vergleich z.B. mit Personalkosten sehe ich nicht. Mehrwertsteuer bezahlt der Gas- und Stromkunde wie der Ölkunde. Warum nicht alle 7 % bezahlen wie die Pelletskunden, ist wieder eine andere Frage.  Auch Öl und andere Brennstoffe werden über Straßen geliefert, die mit den allgemeinen Steuern und Abgaben über die Haushalte bezahlt wurden. Die Straßen werden genutzt, so oder so.

Es handelt sich gerade nicht um eine Strom- oder Energiesteuer. Die KA wird als Abgabe bezeichnet, obwohl sie aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags berechnet wird. Die Einnahmen aus der sogenannten Abgabe dienen der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs. Sie stehen nicht im Zusammenhang mit irgendwelchen Aufwendungen die durch den Gas- oder Stromverbrauch der betroffenen Bürger anfallen. Quasi ist die KA damit eine Sondersteuer zugunsten der Kommunen für Gas- und Stromverbraucher. ... und das kann nicht sein!

*)PS: Dass diese Frage nicht unbegründet ist, kann auch dieser Pressemitteilung entnommen werden.

Zitat
Konsessionsabgabe löst sich für Eibelstadter in Luft auf!

Presseinformation 22. Januar 2007

1992 beschloss der damalige Stadtrat auf die der Stadt Eibelstadt zustehenden Konzessionsabgabe für Gas zu Gunsten seiner Bürger zu verzichten. So sollten möglichst viele Eibelstadter Bürger von der neu nach Eibelstadt verlegten Energie zum Heizen überzeugt werden, weil Gas die sauberste Energie ist. Der damalige Bürgermeister und die Verwaltung leiteten den Stadtratsbeschluss an die Stadtwerke Würzburg weiter in der berechtigten Hoffnung, dass nun die Bürger Eibelstadts verbilligtes Gas ohne Konzessionsabgabe erhalten würden. Tatsächlich erschien in den Rechnungen der Eibelstadter-Konsumenten nie das Wort \"Konzessionsabgabe\", wie in anderen Orten. So waren die Stadträte und die Gaskunden stets der Aufassung, dass für Eibelstadt ein reduzierter Gaspreis verrechnet wurde. Die Stadt ist die einzige Kommune im Gasverbundgebiet der Stadtwerke Würzburg, die auf ihre Konzessionsabgabe verzichtet. Als Bürgermeister Koch darauf angesprochen wurde doch nicht auf die Konzessionsabgabe zu verzichten, sondern sie noch für das Jahr 2006 durch einen Stadtratbeschluss zu beantragen, platzte die \"Bombe\":

Allmählich sickerte durch, dass die Gasbezieher in Eibelstadt nicht alleine von diesem Stadtratsbeschluss profitieren, sondern das ganze Gasverbundgebiet der Stadtwerke Würzburg. Diese teilten auf Anfrage mit, dass der Verzicht der Konzessionsabgabe in die Gesamtkalkulation eingehe. Das Energieunternehmen sei nur zu einer Gesamtkalkulation verpflichtet. Ein Vertrag mit der Stadt Eibelstadt wurde nicht vereinbart. In einem Vertrag hätten Leistungen verlangt und ausgehandelt werden können. Die Stadt Eibelstadt hat bei einem Verzicht von ca. 35000 ,- Euro im Jahr 2006 so den Gaspreis um ca. 0,000024 Cent pro Kubikmeter für alle Kunden im Verbundgebiet der Stadtwerke verbilligt!

Ich denke ein schuldhaftes Handeln des damaligen Stadtrates, der Verwaltung oder des damaligen Bürgermeisters liegt nicht vor.

Vielmehr ist es eine – vielleicht sogar arglistige – Täuschung der Stadtwerke Würzburg über 14 Jahre hinweg der Stadt Eibelstadt und ihren Bürgern zu verschweigen, dass die Konzessionsabgabe zum Schaden Eibelstadts allen Gaskunden im Verbundgebiet zu Gute kam. Von einem ehrlichen Partner kann man erwarten, dass er auf diesen Umstand hinweist oder zumindest auf die Möglichkeit eines Sondervertrages. Bürgermeister Koch soll nun über den Bayerischen Gemeindetag den Weg einer gerichtlichen Klage prüfen lassen.

Ich meine diese Enttäuschung und Täuschung sollte Folgen haben.

Die Stadt Eibelstadt und ihre Bürger sollten prüfen, ob sie von einem anderen Energieunternehmen nicht besser versorgt und beraten werden.

Es wird Zeit, dass dazu endlich die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.

Christoph Trautner (Stadtrat)

Offline RR-E-ft

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Sinn der Konzessionsabgabe
« Antwort #10 am: 26. September 2008, 16:31:56 »
@nomos

Die Konzessionsabgabe ist ein privatrechtliches Nutzungsentgelt. Punkt.

Mit Steuern und Abgaben hat das Thema rein überhaupt nichts zu tun. Verwunderlich, dass die Bezeichnung selbst Black vorgeblich auf die falsche Fährte lockte.

Lesen bildet.

Kaufen macht (andere) glücklich.

Offline nomos

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Sinn der Konzessionsabgabe
« Antwort #11 am: 26. September 2008, 16:48:00 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@nomos

Die Konzessionsabgabe ist ein privatrechtliches Nutzungsentgelt. Punkt.

Mit Steuern und Abgaben hat das Thema rein überhaupt nichts zu tun. Verwunderlich, dass die Bezeichnung selbst Black vorgeblich auf die falsche Fährte lockte.

Lesen bildet.

Kaufen macht (andere) glücklich.
    @RR-E-ft, auch wieder kein Widerspruch! Lesen bildet.  Quasi  bedeutet \"als ob\". In diesem Zusammenhang ist damit von mir gemeint, dass sich die KA sozusagen wie eine allgemeine Steuer auswirkt. Der Verbraucher zahlt aufgrund der Konzessionsabgabe letztendlich (indirekt) zweckfrei in die Stadtkasse zur Deckung des allgemeinen Haushalts. Da steht in dem empfohlenen Werk nichts anderes.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #12 am: 26. September 2008, 17:23:38 »
Zitat
Original von nomos
 Da steht in dem empfohlenen Werk nichts anderes.

Vorsicht mit solchen Behauptungen und Blindzitaten.
Wo haben Sie konkret was genau dazu gelesen?!

Wenn Sie erwischt wurden, geben Sie es getrost zu. ;)

@Black

Kollege Dr. Däuper (BBH) textete in Zenke/ Wollschläger, § 315 BGB..., S. 160 dazu wie folgt:

Zitat
Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass die Sätze für Tarif- und Sonderkunden verschieden sind, wobei bestimmte Lieferungen an Sonderkunden sogar abgabenfrei bleiben, da Lieferungen an diese die öffentlichen Verkehrsflächen geringer in Anspruch nehmen.


Offensichtlicher Unsinn, wenn alle Lieferungen über die gleiche Leitung erfolgen, für deren Verlegung und deren Betrieb das Grundstück in gleicher Weise in Anspruch genommen wurde und wird. Es geht auch nicht um Abgaben, sondern vertragliche Entgelte, die nach KAV verschieden gesetzlich höchstzulässig sind. Man fragt sich schon, warum sich viele an diese Art veröffentlichten Unsinns anscheinend zunehmend gewöhnt haben. Dafür soll man auch noch Geld ausgeben. Man fühlt sich bei Lektüre nach dem Kauf immer irgendwie geprellt.

Offline nomos

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Sinn der Konzessionsabgabe
« Antwort #13 am: 26. September 2008, 18:30:44 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Zitat
Original von nomos
 Da steht in dem empfohlenen Werk nichts anderes.
Vorsicht mit solchen Behauptungen und Blindzitaten.
Wo haben Sie konkret was genau dazu gelesen?!

Wenn Sie erwischt wurden, geben Sie es getrost zu. ;)
    @RR-E-ft, es geht da ja eher um die Belange der unmittelbaren Vertragspartner. Die sollen die Bücher ja auch kaufen. Die Verbraucher stehen da weniger im Fokus der Herausgeber.

    Wenn aber Autoren davon auch für den NOMOS-Verlag ;) schreiben, ist mir das direkt sympatisch. Ich gehe von der Fachkunde im Bereich der kommunalen und öffentlichen Wirtschaft aus und bin mir deshalb ziemlich sicher, dass da im Kern nichts anderes steht.  

    Die Beurteilung teile ich:
Zitat
.....Das neue EnWG und die geänderte Konzessionsabgabenverordnung haben die praxisrelevanten Fragen und Probleme wenig befriedigend gelöst, eher noch verschärft. Das Werk versucht, zur Klärung der wesentlichen Rechtsfragen beizutragen und Antworten auf zahlreiche Fragen zu finden. Es verschafft einen Überblick über die bestehende Rechtslage und die ergangene Rechtsprechung. .....
\"Erwischt\": Eine Garantie, was da auf jeder einzelnen Seite steht, würde ich auch nicht geben, wenn ich es gelesen hätte. Das Werk mit den 1350 Seiten finde ich mindestens vom Umfang her beachtlich. Bei den Konzessionsverträgen und der neuen KAV gibt es offensichtlich einen großen Klärungs- und Erklärungsbedarf. Ich hoffe mal, dass die Käufer und Leser mehr Sinn finden als auf der von Ihnen zitierten Seite mit der Nummer 160.

Wie man sieht, ist Kaufen und Lesen nicht immer gut für die Bildung. Manchmal hat es nur einen Unterhaltungswert und macht andere glücklich. ;)[/list]

Offline RR-E-ft

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« Antwort #14 am: 26. September 2008, 19:16:45 »
@nomos

Wenn man Werke nicht gelesen hat, dann sollte man sich in einer Diskussion auch nicht (mittelbar) auf deren Inhalt berufen. Ein ausgesprochener Fauxpas. Ebenso übel, wenn man nur den Umschlagstext gelesen hat und in einer Diskussion daraus etwas herleiten möchte. Bitte zukünftig anders.

Sollte Ihnen die leidige Konzessionsabgabe ein so schwerwiegendes Thema sein, dann sollte man sich vertiefter mit dem Thema befassen (historische Wurzeln, Rechtsgrundlagen, Hintergründe..).

 

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