Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sinn der Konzessionsabgabe
nomos:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@nomos
\"Im Kaufvertrag verpflichtet\", betrifft eben eine privatrechtliche, vertragliche Verpflichtung und keinen Hoheitsakt.
Wir entfernen uns aber auch vom Kern der Diskussion.
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, dass ein Kaufvertrag kein Hoheitsakt ist, ist klar. \"Hinterm\" Kaufvertrag befindet sich aber noch ein Hoheitsakt in Form einer Gemeindesatzung. Hier noch ein aktuelles Beispiel aus BW. Es gibt sicher noch mehr Hoheitsakte in dieser Richtung. Wer Interesse hat, kann recherchieren. [/list]
Black:
Ich glaube es geht nomos eher um die faktische Verpflichtung unabhängig davon ob sie durch Hoheitsakt oder Vertrag erreicht wird.
nomos:
--- Zitat ---Original von Black
Ich glaube es geht nomos eher um die faktische Verpflichtung unabhängig davon ob sie durch Hoheitsakt oder Vertrag erreicht wird.
--- Ende Zitat ---
@Black, die Frage ist aufgetaucht im Zusammenhang mit der Konzessionsabgabe. Hier haben wir ja auch in der Zwischenzeit am Ende der rechtlichen Kette einen privatrechtlichen Vertrag als Grundlage. Unabhängig von der rechtlichen Konstruktion ist Fakt, dass der Energieverbraucher die Zeche als letzer in der Kette bezahlt (hier ohne Wahl).
Etwas verwundert bin ich schon über die theoretische Juristendiskussion mit dem Verweis auf \"privatrechtlich\" und frage mich nach dem realen Hintergrund. Für mich ist das eine nebensächliche Spitzfindigkeit, die nur dazu dient, vom Kern abzulenken. Aus welchem Grund auch immer? Der Verpflichtung im privatrechtlichen Grundstückskaufvertrag zu einer bestimmten Heizungsenergie geht immer ein Hoheitsakt in Form einer kommunalen Satzung voraus. Oder wer kennt einen privatrechtlichen Kaufvertrag mit einer solchen Verpflichtung ohne diesen Hintergrund?
Nochmal zum Kern im Zusammenhang mit der KA. [*]Gemeinderäte einer Stadt gründen eine Stadtwerke GmbH; der Regiebetrieb der Stadt, der alleiniger Gasversorger ist, geht darin auf.
[*]Die Stadtwerke GmbH behalten die Monopolstellung.
[*]Gemeinderäte der Stadt beschliessen den Ausbau des Gasnetzes, vergeben die Konzession an die stadteigenen Stadtwerke und beschliessen den Wegezoll für das Monopolgas.
[*]Der Oberbürgermeister, gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke, und der erste Bürgermeister als Finanzbürgermeister und kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke GmbH befinden mit Aufsichtsratsmitgliedern, die aus den Gemeinderatsfraktionen delegiert sind, über die Energiepreise und die gesamte Geschäftspolitik.
[*]Gemeinderäte beschliessen in Satzungen, dass mit dem Gasnetz erschlossene Wohngebiete, quasi als Heizungsenergie nur das städtische Monopolgas nutzen dürfen.
[*]Die städtische Wohnungsbaugesellschaft muß beim Verkauf von städtischen und eigenen Grundstücken selbstverständlich dies Verpflichtung im \"privatrechtlichen\" Kaufvertrag an die Käufer weiterreichen.
Und bei diese Konstellation wird dann noch ein zweckfreier Wegezoll für dieses Pflichtgas von der Gemeinde kassiert, die privatrechtlich hin oder her der Energieverbraucher bezahlt. Andere haben eine solches Konstrukt, das sicher nicht einmalig in Deutschland ist, schon als Gelddruckmaschine bezeichnet.
Das war der Kern und vielleicht auch die Beschreibung eines vollkommenen Monopols, falls das im Verlauf der Diskussion verloren gegangen sein sollte.[/list]
RR-E-ft:
@nomos
Was Sie da beschreiben, mag Ihre konkrete Situation vor Ort widerspiegeln.
Wenn es jedoch um eine Grundsatzdiskussion zu den Konzessionsabgaben geht, sollte man nicht auf eine solche konkrete Situation vor Ort abestellen, sondern abstrahieren auf die Situation, von der alle Kunden in Deutschland von Konzessionsabgaben betroffen sind.
Die Abstraktion ist Teil der juristischen Methode.
Will man abstrakt generell über Konzessionsabgaben diskutieren, sollte man also nicht auf den konkreten Einzelfall abstellen, weil dieser nun einmal eine Möglichkeit darstellt, aber nicht die Regel sein muss, nicht die Regel ist.
Geht es Ihnen hingegen um die konkrete Situation vor Ort und nicht abstrakt generell um die Konzessionsabgaben, sollte man dies ggf. im Thread des örtlichen Versorgers diskutieren.
nomos:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@nomos
Was Sie da beschreiben, mag Ihre konkrete Situation vor Ort widerspiegeln.
Wenn es jedoch um eine Grundsatzdiskussion zu den Konzessionsabgaben geht, ........
--- Ende Zitat ---
RR-E-ft, genau um eine Grondsatzdiskussion geht es. Man kann aber schlecht Beispiele wollen und dann, wenn sie geliefert werden, auf die Abstraktion verweisen. Wo diskutiert wird, ist auch nicht die Hauptsache. Auf den Umstand, dass das genannte Beispiel so oder ähnlich in Deutschland kein Einzelfall ist, habe ich hingewiesen. Es gibt ja nicht nur ein halbes Dutzend Stadtwerke. Das genannte Beispiel stammt aus Wangen im Allgäu:
aktuelles Beispiel aus BW. [/list]
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