Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Sinn der Konzessionsabgabe

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Black:
Da hier in verschiedenen Threads immer wieder mal Themenfremd über die KAV diskutiert wird (überwiegend wohl von nomos und mir) hier mal ein gesondertes Thread nur zu diesem Thema.

Vielleicht könnte nomos hier noch mal seine Ausführungen, Unklarheiten, Argumente etc. gebündelt einstellen (reinkopieren)?

nomos:
Gerne @black. Ich hätte da nur eine Kleinigkeit  an der  Überschrift geändert. ;)

Das Thema und das Material ist umfangreich.  Ich will mal damit beginnen:

TOTAL-TANKSTELLEN SPAREN DURCH STROMVERSCHWENDUNG KONZESSIONSABGABE

Für Sondervertragskunden beträgt die höchstzulässige Konzessionsabgabe 0,11 Ct/kWh.

Damit die Tankstellen nicht bis zu 2,39 Ct/kWh bezahlen müssen, rücken zwei Mal im Jahr Fachleute an, die nutzlose Stromfresser anschließen, um den Stromverbrauch der Stationen auf die Spitze zu treiben. Was absurd klingt, hat einen handfesten Grund. Durch das gezielte Überschreiten der Verbrauchsspitzen sparen die Tankstellenpächter viel Geld – dem Gesetzgeber sei Dank.

Als Sondervertragskunde gilt nach der Verordnung wer in Niederspannung (bis 1kV) versorgt wird, zweimal im Jahr eine Leistung von 30 kW überschreitet und einen Jahresverbrauch von mindestens 30.000 kWh hat.

Das kann man auch künstlich durch Stromverschwendung erreichen und ordentlich Geld sparen. Wer das noch nicht gesehen hat, hier ist die Gelegenheit:

Monitor: Stromsparen will gelernt sein

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Teuerer \"Zoll\" für umweltfreundliches Gas!

Konzessionsabgaben sind Entgelte, die die Stadt für die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege von den Versorgungsunternehmen und damit über den Preis vom Verbraucher kassiert. Der Verordnungsgeber hat hier zwar Höchstsätze festgelegt, aber nicht bestimmt, diese auch bis zum Limit auszuschöpfen.

Gerade das umweltfreundliche und so gut wie feinstaubfreie Erdgas gehört gefördert und nicht mit den höchstmöglichen Abgabesätzen belegt.

Die Konzessionsabgabe ist für die Stadt eine nennenswerte Einnahmequelle. Quasi ein Wegebenutzungszoll für eine unverzichtbare Energie.
[*] Hat die Stadt nicht bereits von grundrechtswegen die Versorgung ihrer Bürger mit Strom, Gas und Wasser sicherzustellen?
[*] Darf die Stadt mit der Konzessionsabgabe über die Kosten hinaus den Verbraucher zur Kasse bitten und damit die Energie über Gebühr verteuern?
[*]Steht das im Einklang mit den aktuellen Gesetzen und den dort formulierten Zielen?
[/list]In der Hansestadt Hamburg gab es bereits 1941 eine bemerkenswerte Konzessionsabgabenverordnung, in deren Vorspruch steht, dass die Versorgungsunternehmen von betriebsfremden Ausgaben zu entlasten sind und eine fortschreitende Verbilligung von Elektrizität, Gas und Wasser angebahnt werden soll. In ihrem § 2 ist die Forderung enthalten, die Konzessionsabgabe in den folgenden Jahren weiter herabzusetzen und in angemessener Frist ganz zu beseitigen.

Wie weit sind wir heute trotz zahlreicher politischen Bekundungen von diesem Ziel entfernt? (mehr Die Zeit...)
Die Konzessionsabgabe ist ein Unding, sie muss weg.

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Hier geht es zwar \"nur\" um Wasser.

Es ist aber grundsätzlich zu begrüssen, wenn vorbildliche Gemeinderäte ihre Bürger von dieser umstrittenen \"Abgabe\" verschonen.

Glückwunsch für dieses vorbildliche Beispiel nach Gatersleben

Der Zweck der Straßen und Wege einer Gemeinde ist die Nutzung durch und für die dort wohnenden Bürger. Warum verlangen die Städte und Gemeinden dann sonst nicht für die Nutzung der Straßen auch eine Maut? Z.B. von jedem Laster der Öl, Flüssiggas oder Pellets liefert etc.?

Das ist Unfug, es ist aber ebenso Unfug, wenn für erschlossene Gemeindestraßen, zu denen selbstverständlich Versorgungsleitungen gehören, \"Maut\" sprich \"Konzessionsabgabe\" bezahlt werden muss, nur weil die Versorgung der Bürger nicht auf der Straße sondern umweltfreundlich und sinnvoll mit Leitungen in der Straße erfolgt. Wege und Straßen sind zur Nutzung durch die Bürger da.

Damit die Bürger in den Städten und Gemeinden leben können ist eine entsprechende Infrastruktur notwendig, dazu gehört auch die Versorgung mit Energie. Die Infrastruktur hat der Bürger bereits bezahlt.

Für das Heizgas sei ein zweckfreies und dazu noch völlig unterschiedliches \"Entgelt für die Wegenutzung\" gerechtfertigt, ist an den Haaren herbeigezogen. Der Bürger und Gasverbraucher zahlt hier zweckfrei in den Stadtsäckel; wer mit Holz-, Öl-, oder Pellets oder gar nicht heizt steuert dagegen keinen Cent zur Haushaltsfinanzierung bei.

Die \"vertraglich vereinbarte Abgabe (!)\" hat sich als bequeme und lukrative Quasi-Steuer eingebürgert. Die Vertragsparteien sind sich in aller Regel einig, die Abgabe wird eingepreist und der Verbrauchter zahlt brav. Die betroffenen und zahlenden Verbraucher werden bei der Vereinbarung nicht beteiligt. Hauptsache, sie zahlen widerstandslos, mehr oder weniger als Sonder- oder Tarifkunde. E-wie-Einfach hat mit dem bundesweiten Angebot deutlich diese absurde \"Abgabe\" mit seinen Unterschieden vorgeführt.

Als Begründung bleibt als Rechtfertigung ja nicht mehr übrig als, \"wir brauchen das Geld\", \"wir können nicht verzichten\". Man liest und hört da ähnliche Argumente wie bei den Quersubventionen und überhöhten Gewinnen mit zweckfremder Verwendung und die sind auch nicht gerechtfertigt.

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--- Zitat ---Original von Black
Die Konzessionsabgabe ist die Gegenleistung für die Wegenutzung durch den Konzessionsnehmer. Die Bevorzugung von Sonderkunden stammt noch aus der Zeit, als Sonderkunden überwiegend Industriekunden/Großabnehmer waren.
--- Ende Zitat ---
@black, immerhin stellen Sie ja damit fest, dass offensichtlich Haushaltskunden zu Sonderkunden gemacht wurden, was \"früher\" den Industriekunden/Großabnehmern vorbehalten war. Welche Begründung haben Sie dafür? Was jetzt an KA bezahlt und tatsächlich abgeführt wird, ist ohne Kontrolle. Ein unhaltbarer Zustand. Soweit mal, mehr ist kein Problem. Wer sucht findet alleine hier im Forum genügend Stoff.
Der eine oder andere Verbraucher kann sicher auch noch aus seiner Erfahrung in seiner Stadt oder Gemeinde berichten oder seine Meinung dazu äußern.  Die KA kann nach meiner Meinung so nicht bleiben. Ich halte sie für rechtswidrig.

RR-E-ft:
@nomos

Sie sind wohl einem Irrtum aufgesessen.

Kein Gesetz schreibt Konzessionsabgaben vor.

Es handelt sich nicht um \"Abgaben\", sondern um ein privatrechtlich vereinbartes Entgelt für die Wegenutzung. Man muss es nicht vereinbaren. Die Gemeinde kann auch darauf verzichten. Die KAV regelt lediglich die gesetzlich höchstzulässige Konzessionsabgabe. Die Vereinbarung eines höheren Entgelts ist gem. § 134 BGB unwirksam.  

Die höchstzulässige Konzessionsbgabe ist im Gasbereich  verschieden hoch, jenachdem ob die Belieferung innerhalb oder außerhalb der Grundversorgung erfolgt. Im Strombereich war das früher genauso, bis in die KAV  eine gesetzliche Fiktion eingeführt wurde, wonach Stromlieferungen an Haushaltskunden immer als Grundversorgung bzw. als Tarifkundenlieferung gelten.

Über denn Sinn der Konzessionsbgaben sagt die KAV nichts aus.

nomos:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Sie sind wohl einem Irrtum aufgesessen.

Kein Gesetz schreibt Konzessionsabgaben vor.
........

--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, welchem Irrtum? Ich denke, den Widerspruch \"Abgabe\" und \"vereinbartes Entgelt\" habe ich immer deutlich hervorgehoben. Bereits in der Bezeichnung liegt ein Widerspruch.

Selbstverständlich kann die Gemeinde darauf verzichten. Wo habe ich geschrieben, dass die Gemeinde die KV berechnen muss? Die kommunalen Rechnungsprüfer verlangen das vielleicht und monieren den Verzicht aus Haushaltsgründen. Aber damit hat es sich schon mit der \"Verpflichtung\".  Ich begrüsse jeden Verzicht. Besser wäre es die KAV abzuschaffen und die Berechnung der KA zu verbieten. Man hätte sie im gesamten Deutschland abschaffen und nicht in den neuen Bundesländern einführen dürfen.[/list]

Black:
Die Konzessionsabgabe ist auch nicht mit einer Maut vergleichbar, denn anders als beim Straßenverkehr nutzt der Leitungsbesitzer dauerhaft Grundstücke der Gemeinde um dort sein Eigentum zu verlegen. Diese Nutzung muss er bezahlen, genauso wie er es dem Privatmann vergüten müßte wenn er quer über dessen Grundstück eine Leitung verlegen will.

Die Konzessionsabgabe trifft den Verbraucher nur mittelbar, so wie es ihn auch mittelbar trifft, wenn die Mitarbeiter des EVU einen höheren Lohn erstreiten oder der Lieferant von Gasleitungsmodulen aus China plötzlich seine Preise anheben muss, weil die dortige Regierung gerade eine Sondersteuer zur Neupflasterung des Platzes des himmlischen Friedens beschlossen hat.

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