Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Sinn der Konzessionsabgabe

<< < (19/24) > >>

nomos:

--- Zitat ---Original von Black
@ nomos

Darf man erfahren ob das für sämtliche Gebäude in dieser (noch immer unbenannten) Gemeinde gelten soll oder nur für dieses Objekt?

Im Übrigen sieht das nach einer privatrechtlichen vertraglichen Verpflichtung gegenüber einer GmbH aus und nicht nach einer Gemeindesatzung.

Außerdem bietet Bietigheim doch auch Fernwärme an.
--- Ende Zitat ---
Bitte nochmal lesen: \"Im Bereich des Bebauungsplans Gansäcker\" . Das sind nicht alle Gebäude der Stadt und Fernwärme war dort nicht im Angebot. Dass es sich um Bietigheim-Bissingen handelt, haben Sie ja erkannt  :) . Bebauungspläne sind rechtsverbindliche Satzungen, die Gemeinden erlassen. Der Auszug aus dem \"privatrechtlichen\" Kaufvertrag ändert daran nichts.  Fakt ist, dass es entsprechende Verpflichtungen gibt. Ein Beispiel habe ich geliefert.  Ich denke nicht, dass es das einzige im Land ist.

RR-E-ft:
@nomos

\"Im Bereich des Bebauungsplans\" umreißt sicher ein Gebiet, besagt jedoch nicht, dass sich eine Anschlußpflicht aus einer kommunalen Satzung, etwa dem Bebauungsplan selbst,  ergibt.

Black:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft

@Black
Die Diskussion in diese Richtung ist müßig.
--- Ende Zitat ---

War reines Interesse an der Frage ob irgendwo in Deutschland Haushaltskunden zum Einbau von Gasheizungen gezwungen werden.

nomos:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@nomos

\"Im Bereich des Bebauungsplans\" umreißt sicher ein Gebiet, besagt jedoch nicht, dass sich eine Anschlußpflicht aus einer kommunalen Satzung, etwa dem Bebauungsplan selbst,  ergibt.
--- Ende Zitat ---
Die städtische Baugesellschaft hat die Käufer kaum pro forma  im Kaufvertrag dazu verpflichtet. Ich werde jetzt nicht den Bebauungsplan beschaffen und hier einstellen. Der eingestellte \"Nachweis\" sollte im Zusammenhang mit dem Thema ausreichen.  Grundstückeigentümer wurden quasi zur Gasheizung verpflichtet. Zum damaligen Zeitpunkt war  die städtische Stadtwerke GmbH der einzige Gasversorger.  Beide, Baugesellschaft und Stadtwerke sind dazu noch 100%ige Töchter der städtischen Holding, die zu 100% der Stadt gehört.

RR-E-ft:
@nomos

\"Im Kaufvertrag verpflichtet\", betrifft eben eine privatrechtliche, vertragliche Verpflichtung und keinen Hoheitsakt.

Wir entfernen uns aber auch vom Kern der Diskussion.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln