Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Sinn der Konzessionsabgabe

<< < (17/24) > >>

RuRo:
Ein paar letzte Anmerkungen meinerseits und dann ist das Thema für mich in Bezug auf den \"Sinn\" durch.

@tangocharly
Sie würden sich evtl. wundern, wem ich alles nicht traue und was ich dabei auch noch zu sehen bekomme :rolleyes:

@nomos
Lesen Sie weiter in Wikipedia, mir ist das zu allgemein und undifferenziert. Ich will hier auch keinen Kurs zum \"Kommunalrecht\" abhalten.
Wer im Jahr 2008 immer noch auf die AVBGasV hinweist sollte andere nicht zu mehr Informiertheit auffordern.

nomos:

--- Zitat ---Original von RuRo
@nomos
Lesen Sie weiter in Wikipedia, mir ist das zu allgemein und undifferenziert. Ich will hier auch keinen Kurs zum \"Kommunalrecht\" abhalten.
--- Ende Zitat ---
@RuRo, wenn Ihnen Wikipedia \"zu allgemein und undifferenziert\" ist, sollten Sie  vielleicht eher einen Kurs zum Kommunalrecht besuchen. ;)
--- Zitat ---Original von RuRo
@nomos
Wer im Jahr 2008 immer noch auf die AVBGasV hinweist sollte andere nicht zu mehr Informiertheit auffordern.
--- Ende Zitat ---
@RuRo, zur Erinnerung:
--- Zitat ---Original von RuRo
Haben Sie Eigentum, in welcher Form auch immer, welches Sie mir auf Dauer kostenlos zur Nutzung überlassen? - würde mich wundern.
--- Ende Zitat ---
Meine Antwort auf Ihre wohl eher  rhetorische Frage sollte Ihnen aufzeigen, dass  eine Verpflichtung besteht, dass gerade private Grundstückseigentümer (im Gegensatz zum öffentlich rechtlichen Gemeindeeigentum) Leitungen zur allgemeinen Versorgung unentgeltlich zulassen müssen.

Daran hat sich nichts geändert, auch wenn das jetzt in die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck in § 12 identisch übernommen wurde.

Niemand zwingt Sie, sich darüber zu informieren. Es ist \"nur\" eine Empfehlung und \"Informiertheit\" schadet nie.______________________________________________________________________


--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Möglicherweise konnte man sich bei deren Lobby nicht vorstellen, dass Gemeinden freiwillig auf die KA verzichten. Dem Deutschen Städtetag ging es ersichtlich darum, dass die Konzessionsabgaben erhalten bleiben, obschon es kein ausschließliches Wegerecht mehr gibt.
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, das war sicher weitgehend die Sichtweise des Städtetages. Die Verbraucher waren ja abwesend oder ihre \"Lobby\" wurde nicht gefragt  :(.  Das erklärt für mich nicht die Unterschiede in den Regelungen. Da gab es doch in Bezug auf die Konzessionsabgabe sicher keine Abweichung in der Vorstellung des Städtetages zwischen GAS und STROM?

Das \"KA-Chaos\" lässt sich wohl mit vernünftig Überlegungen nicht erklären ;).

RR-E-ft:
@nomos

Siehste hier.

An solchen Verhandlungen sind die potentiellen Vertragspartner beteiligt, also die Gemeinden und Versorger/ Netzbetreiber, jedoch nicht die an den Verträgen unbeteiligten Verbraucher.

Bei den Gesetzgebungsverfahren verhält es sich ähnlich.

RR-E-ft:
PM eines Gasversorgers zu Muster- Konzessionsverträgen

nomos:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
An solchen Verhandlungen sind die potentiellen Vertragspartner beteiligt, also die Gemeinden und Versorger/ Netzbetreiber, jedoch nicht die an den Verträgen unbeteiligten Verbraucher. Bei den Gesetzgebungsverfahren verhält es sich ähnlich.
--- Ende Zitat ---
Das ist ja das Trauerspiel, der Endverbraucher als Letzter im Glied, also der potentielle Zahlmeister, bleibt unbeteiligt.

Da einigen sich Zwei (Gesetzeskonform mit dem EnWG?) mit sogenannten \"Musterverträgen\" und suchen ihre Vorteile zu Lasten des Energieverbrauchers.  
[/list]Bemerkenswert:


--- Zitat ---Rabatt für den Eigenverbrauch öffentlicher Einrichtungen, die kommunale Aufgaben erfüllen und deren Träger die Gemeinde ist

Darüber hinaus gewährt EMB künftig Preisnachlässe auf Netznutzungsentgelte, die für die Belieferung gemeindeeigener Gebäude fällig werden.

Zu beachten ist jedoch, dass die in Brandenburg ansässigen Energieversorgungsunternehmen nicht nur reine Energielieferanten sind, sondern auch Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern, hier ihre Steuern zahlen und nicht unbeträchtliche Beiträge für das öffentliche Gemeinwesen leisten.\"

Dabei ist es uns wichtig, in den vertraglichen Regelungen die Sicht der Städte und Gemeinden mit zu erfassen und zu berücksichtigen. Deshalb bieten wir den Kommunen mit dem Mustervertrag alle Vorteile, die das überarbeitete Energiewirtschaftsgesetz ermöglicht. So bieten wir an, künftig für gemeindeeigene Einrichtungen wie Kindergärten oder Seniorenheime Preisnachlässe auf Netznutzungsentgelte zu gewähren, die im Rahmen der Belieferung anfallen.
--- Ende Zitat ---
Die Sicht der Energieverbraucher und insbesondere die Eingangsparagrafen des EnWG haben die Vertragspartner beiseite gelassen. Auch die Energieverbraucher in Brandenburg dürften dort ihre Steuern zahlen und Beiträge für das öffentliche Gemeinwesen leisten. Das rechtfertigt für die Energieverbraucher offensichtlich im Gegensatz zu den Versorgern  noch keine Sonderstellung bei der Anwendung von Gesetzen und Verordnungen. ;)

Die genannten sozialen Aufgaben (Kindergärten, Seniorenheime) sind aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren und nicht aus überhöhten Energiepreisen.  

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