Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sinn der Konzessionsabgabe
tangocharly:
@RuRo
Ohne den ganzen Thread verfolgt zu haben, zum letzten Beitrag
--- Zitat ---Im Übrigen muss die Kommune die KA nicht mit dem Versorger abrechnen. Tut sie es nicht werden die entsprechenden Bürger kostengünstiger versorgt.
--- Ende Zitat ---
soviel: Genau das ist ja auch einer der Gründe, warum wir die Kostenstruktur der Energiepreise dargelegt haben wollen !
Ihre Argumentation in allen Ehren, aber auch hier gilt der Grundsatz \"Trau, Schau, Wem\".
nomos:
--- Zitat ---Original von RuRo
Kann, nicht muss. Aus dem \"kann\" ist auch ersichtlich, dass es keine Pflichtaufgabe der Kommune ist. Evtl. stellt ein Versorger für XY bereits seit Jahrzehnten ein Versorgungsnetz für XY zur Verfügung. Warum sollte die Kommune dazu in Konkurrenz treten?! Wenn sie es jedoch tut, dann auf der Grundlage einer Satzung und ggf. auch mit Anschluss- und Benutzungszwang, was i.d.R. bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitung der Fall ist. Es ist der Fall der Volksgesundheit.
...........
--- Ende Zitat ---
@RuRo , Ihre Auffassung von Kommune teile ich nicht. Ich empfehlen wenigstens die Information bei WIKIPEDIA
[/list]
--- Zitat ---Original von RuRo
--- Zitat ---Mit der sogenannten Konzessionsabgabe wird allerdings ein zweckfreier \"Sonderbeitrag\" für den Stadtsäckel kassiert, der gerade nichts mit der Deckung entstandener Kosten zu tun hat.
--- Ende Zitat ---
Haben Sie Eigentum, in welcher Form auch immer, welches Sie mir auf Dauer kostenlos zur Nutzung überlassen? - würde mich wundern.
--- Ende Zitat ---
@RuRo, wer macht es sich da einfach? Nicht nur schreiben, sondern vor der Antwort auch lesen. Es geht nicht um Ihr oder mein Privateigentum. Aber zu Ihrem Hinweis: Gerade §8 AVBGasV verlangt von Grundstückseigentümern die Verlegung von Rohrleitungen und den Einbau von Verteilungsanlagen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen.
--- Zitat ---Original von RuRo
Im Übrigen muss die Kommune die KA nicht mit dem Versorger abrechnen. Tut sie es nicht werden die entsprechenden Bürger kostengünstiger versorgt. Aber das war wohl in Gablingen auch nicht der Bringer.
--- Ende Zitat ---
Richig, die Kommune muss nicht, ob der Verbraucher \"kostengünstiger\" versorgt wird ist die Frage. Bei der aktuellen Regelung dieser \"Konzessionsabgabe\" ist das gerade nicht gewährleistet, nicht nur in Gablingen
(Siehe hier .... und die in Luft aufgelöste Konzessionsabgabe ).[/list]
RR-E-ft:
@nomos
Wenn eine Gemeinde auf die KA verzichtet, ist damit noch lange nicht gesagt, dass der Preis der Kunden aus dieser Gemeinde keine KA enthält. Der Netzbetreiber legt die von ihm insgesamt an alle Gemeinden je Kundengrupe gezahlten Konzessionsabgaben auf die Netzentgelte um, die Versorger wiederum auf die Endkundenpreise, etwa die Allgemeinen Preise der Grundversorgung. Sonst müsste der Netzbetreiber, dessen Netzbereich verschiedene Gemeindegebiete umfasst, für jede Gemeinde gesonderte Netzentgelte aufstellen, abhängig davon, ob und ggf. in welcher Höhe jeweils Konzessionsabgaben mit der konkreten Gemeinde vereinbart sind.
Man kann sich ggf. vorstellen, wie sich das auf Netzbetreiber auswirken mag, deren Netzgebiet hunderte Gemeindegebiete umfasst, entsprechend Regionalversorger, die mehrere hundert Gemeinden beliefern... Es ist also ein Irrtum der Gemeinden, dass die Energiepreise für ihre eigene Bevölkerung automatisch um den Betrag sinken, um den die Gemeinde auf Konzessionsabgaben verzichtet.
Und nicht nur ein Irrtum dieser Gemeinden...
Stellen Sie sich vor, eine kleine Gemeinde im Netzgebiet der E.ON Thüringen AG oder der SÜWAG mit wenigen tausend Einwohnern verzichte auf die Konzessionsabgaben. Das geht in der Ermittlung der Netzentgelte und erst recht bei der Aufstellung Allgemeiner Preise der Grundversorgung für das gesamte Netz- bzw- Grundversorgungsgebiet schlicht unter.
nomos:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Wenn eine Gemeinde auf die KA verzichtet ist damit noch nicht gesagt, dass der Preis der Kunden aus dieser Gemeinde keine KA enthält. Der Netzbetreiber legt die von ihm insgesamt an alle Gemeinden je Kundengrupe gezahlten Konzessionsabgaben auf die Netzentgelte um, die Versorger wiederum auf die Endkundenpreise, etwa die Allgemeinen Preise der Grundversorgung. Sonst müsste der Netzbetreiber, dessen Netzbereich verschiedene Gemeindegebiete umfasst, für jede Gemeinde gesonderte Netzentgelte aufstellen, abhängig davon, ob und ggf. in welcher Höhe jeweils Konzessionsabgaben mit der konkreten Gemeinde vereinbart sind.
Man kann sich ggf. vorstellen, wie sich das auf Netzbetreiber auswirken mag, deren Netzgebiet hunderte Gemeindegebiete umfasst, entsprechend Regionalversorger, die mehrere hundert Gemeinden beliefern... Es ist also ein Irrtum der Gemeinden, dass die Energiepreise für ihre eigene Bevölkerung automatisch um den Betrag sinken, um den die Gemeinde auf Konzessionsabgaben verzichtet.
Und nicht nur ein Irrtum dieser Gemeinden...
Stellen Sie sich vor, eine kleine Gemeinde im Netzgebiet der E.ON Thüringen AG oder der SÜWAG mit wenigen tausend Einwohnern verzichte auf die Konzessionsabgaben. Das geht in der Ermittlung der Netzentgelte und erst recht bei der Aufstellung Allgemeiner Preise der Grundversorgung für das gesamte Netz- bzw- Grundversorgungsgebiet schlicht unter.
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, kein Irrtum, diese Sachlage oder besser Ungereimtheit ist lange bekannt und schon diskutiert und beim Strom darf ich mir die Berücksichtigung sogar vorstellen. ;)
Man kann manchen Gemeindevertreter vielleicht eine gewisse Naivität oder Leichtgläubigkeit vorwerfen. Sie hätten die Berücksichtigung bei den Preisen im GAS-Konzessionsvertrag festschreiben müssen. Der wesentliche Vorwurf geht aber wieder an die Politik. Diese Konzessionsabgabe ist eben insgesamt ein Unding. Die unmögliche, unzureichende bzw. unterschiedliche und nach meinem Geschmack willkürliche Regelungen gehen auf keine Kuhhaut.
Beim Strom haben wir im Ansatz eine Regelung:
--- Zitat ---KAV § 4
(2) Soweit bei Versorgungsgebieten mit mehreren Gemeinden das Versorgungsunternehmen und eine Gemeinde vereinbaren, daß für die Belieferung von Stromtarifabnehmern keine Konzessionsabgaben oder niedrigere als die nach den §§ 2 und 8 zulässigen Beträge gezahlt werden, sind die Entgelte für den Netzzugang und die allgemeinen Tarife in dieser Gemeinde entsprechend herabzusetzen.
--- Ende Zitat ---
Haben Sie jetzt eine plausible Erklärung, warum das für GAS nicht so geregelt ist?
RR-E-ft:
@nomos
Weil sich bisher wohl kein Lobbyist dafür eingesetzt hat. Den betroffenen Netzbetreibern ist es aus genannten Gründen egal. Die Gemeinden bzw. deren Lobby haben das den vorangegangenen Anhörungen offensichtlich auch nicht aufs Tablett gehoben. Möglicherweise konnte man sich bei deren Lobby nicht vorstellen, dass Gemeinden freiwillig auf die KA verzichten. Dem Deutschen Städtetag ging es ersichtlich darum, dass die Konzessionsabgaben erhalten bleiben, obschon es kein ausschließliches Wegerecht mehr gibt.
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