Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sinn der Konzessionsabgabe
tangocharly:
Dr. Landsberg im Jahre 2000 zu der Situation in Bezug auf die KA, nachdem das EnwrG 1998 in Kraft getreten war:
--- Zitat ---Um zu verhindern, dass die Energierechtsnovelle seitens
der Elektrizitätsversorgungsunternehmen dazu genutzt
werden kann, durch Unterlaufen der Konzessionsabgabepflicht
Kostenvorteile zu erlangen, wurde auf Drängen der
Kommunalen Spitzenverbände am 31.7.1999 die
Konzessionsabgabenverordnung geändert.
--- Ende Zitat ---
Black:
--- Zitat ---Original von nomos
Jetzt werden die Anlieger aber zu Gas als Heizungsenergie verdonnert:
--- Zitat ---§ 11 GemO
Anschluss- und Benutzungszwang
(1) Die Gemeinde kann bei öffentlichem Bedürfnis durch Satzung für die Grundstücke ihres Gebiets den Anschluss an .... die Versorgung mit Nah- und Fernwärme und ähnliche der Volksgesundheit oder dem Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens einschließlich des Klima- und Ressourcenschutzes dienende Einrichtungen (Anschlusszwang) .....vorschreiben.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Kenne Sie denn Gemeinden in denen von § 11 GemO (welches Bundesland?) gebrauch gemacht wurde und die tatsächlichen einen Anschlusszwang an das Gasnetz eingeführt haben?
nomos:
--- Zitat ---Original von Black
Kenne Sie denn Gemeinden in denen von § 11 GemO (welches Bundesland?) gebrauch gemacht wurde und die tatsächlichen einen Anschlusszwang an das Gasnetz eingeführt haben?
--- Ende Zitat ---
siehe z.B. hier
Vielleicht noch zur Erläuterung: Die Heizung mit Strom schied wegen mangelnder Leitungskapazität des Versorgers aus. Gas ohne Alternative. Der genannte Bauträger gehört der selben städtischen Holding wie die Stadtwerke GmbH an.[/list]
Black:
@ nomos
Darf man erfahren ob das für sämtliche Gebäude in dieser (noch immer unbenannten) Gemeinde gelten soll oder nur für dieses Objekt?
Im Übrigen sieht das nach einer privatrechtlichen vertraglichen Verpflichtung gegenüber einer GmbH aus und nicht nach einer Gemeindesatzung.
Außerdem bietet Bietigheim doch auch Fernwärme an.
RR-E-ft:
@Nomos
Black hat recht. Das hat mit einer kommunalen Satzung über Anschluss- und Benutzungszwang nichts zu tun, wirkt nur in die gleiche Richtung.
@Black
Die Diskussion in diese Richtung ist müßig.
Aber: Welche Gebiete kennen Sie, in denen Gas- und Fernwärmeleitungen parallel verlegt sind und sich die Anlieger deshalb jeweils zwischen diesen alternativen Angeboten entscheiden können? Wo werden dabei ggf. Gas und Fernwärme von verschiedenen, miteinander im Wettbewerb stehenden Anbietern angeboten?
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln