Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sinn der Konzessionsabgabe
nomos:
--- Zitat ---Original von Netznutzer
--- Zitat ---Genauso könnte man sagen, dass die Gemeindestraßennutzung für die Anlieferung von ÖL, Pellets, Kohle oder Flüssiggas eine Sondernutzung sei und Maut verlangen. Einfach absurd!
--- Ende Zitat ---
Genauso ist es doch, in Form von Minerlölsteuer, KFZ-Steuer und, wenn zuvor über BAB transportiert, Autobahnmaut.
--- Ende Zitat ---
@NN, nein, genauso ist es nicht. Nur aus der Hüfte schießen reicht nicht, es ist schon notwendig, sich mit der Materie zu befassen. Ich empfehle nochmal nachzulesen.
KFZ-Steuer zahlen in der Regel alle in Deutschland zugelassenen Kraftwagen.
Mineralölsteuer wird gezahlt, sofern in Deutschland getankt wird, und nicht \"Transit ohne Sprit\" oder \"Tanktourismus\" praktiziert wird.
Maut wir nur bezahlt, wenn die BAB von Lastkraftwagen befahren wird. Bei der Maut wird dabei meines Wissens auch nicht nach Leerfahrten, Ladegut oder Lademenge differenziert. Wer die Ladekapazität überdurchschnittlich nutzt, zahlt auch nicht ein zigfaches weniger oder gar nichts.
Aber darum geht es ohnehin nicht, es geht bei der KA um den zweckfreien \"Sonder\"-Obolus für die Gemeindekasse bzw. den Stadtsäckel, den gerade Gas- und Stromverbraucher als Haushaltskunden bezahlen müssen.
GAS ist dabei nicht nur beim Autofahren umweltfreundlich. Die Nutzung sollte gegenüber ÖL gefördert und nicht durch eine sogenannte Abgabe benachteiligt oder \"bestraft\" werden. Erst recht nicht, wenn GAS gerade aus Umweltgründen von der Stadt oder Gemeinde als Heizenergie vorgeschrieben wurde!
Die Kosten für das Netz werden nicht mit der im Arbeitspreis enthaltenen \"Konzessionsabgabe\", sondern mit dem \"Grundpreis\" bezahlt. Das kann man, wenn man will, den diversen Begründungen der Versorger für den sogenannten \"Grundpreis\" entnehmen.
Mir ist kein Fall bekannt, dass eine Stadt oder Gemeinde bei LKWs für den Lieferverkehr mit Energieträgern für diese \"Sondernutzung\" der Straßen eine \"Konzessionsabgabe\" kassiert. Auch wenn das Geld gerne beim Verbraucher abkassiert und mit der Notwendigkeit der Vewendung zugunsten der Allgemeinheit begründet wird, sie ist nicht gerechtfertigt, sie ist voller Widersprüche und eine Absurdität.[/list]
Black:
--- Zitat ---Original von nomos
Mir ist kein Fall bekannt, dass eine Stadt oder Gemeinde bei LKWs für den Lieferverkehr mit Energieträgern für diese \"Sondernutzung\" der Straßen eine \"Konzessionsabgabe\" kassiert.[/list]
--- Ende Zitat ---
Auf einer Straße zu fahren und Dinge zu transportieren ist keine \"Sondernutzung, es ist die normale Nutzung und der Sinn der Existenz einer Straße.
Sondernutzung ist dagegen alles, was man zwar rein praktisch auch auf einer Straße tun kann, was aber nicht im Kern der Sinn einer Straße ist. Darunter fällt zum Beispiel das Aufstellen eines Verkaufsstandes an/auf der Straße oder eben die Verlegung von Leitungen unter oder über dieselbe.
nomos:
--- Zitat ---Original von Black
Sondernutzung ist dagegen alles, was man zwar rein praktisch auch auf einer Straße tun kann, was aber nicht im Kern der Sinn einer Straße ist. Darunter fällt zum Beispiel das Aufstellen eines Verkaufsstandes an/auf der Straße oder eben die Verlegung von Leitungen unter oder über dieselbe.
--- Ende Zitat ---
@Black, was den Verkaufsstand angeht, kann ich folgen, damit hat es sich aber auch schon. Ich würde mir mal ansehen, was so alles unter einer Wohn- oder Stadtstraße \"transportiert wird\". Zum \"Kern\" der Infrastruktur einer Stadt gehört die gesamte Straße, der Untergrund gehört zur elementaren Nutzung und ist nicht minder wichtig für ein funktionierendes Leben.
Wenn Sie aufmerksam durch die Straße gehen, sehen Sie vielleicht auch den einen oder anderen \"Sondernutzungs\"-Gully. Schon die Römer haben die Straßen für die Ver- und Entsorgung benutzt. Sorry, aber die Ver- und Entsorgungsleitungen einer Stadt als Sondernutzung zu deklarieren ist abenteuerlich. Das ist reiner Opportunismus um Geldquellen zu erschließen. Sollten Sie dafür eine amtliche oder rechtliche Deklaration finden, bitte hier einstellen. In welchem Mittelalter leben wir denn?[/list]
RR-E-ft:
@nomos
Die Diskussion mit Ihnen fällt schwer, wenn Sie nicht wissen, was die verwaltungsrechtliche Praxis (Spruchpraxis der Verwaltungsgerichte) unter einer Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätzen versteht. Juristen benutzen diese Begrifflichkeit, weil sie ihrer Vorstellungswelt entspricht.
Die Verlegung von Leitungen ist eine Sondernutzung. Wäre sie hingegen keine Sondernutzung, sondern Gemeingebrauch, so könnte grundsätzlich jedermann nach Lust und Laune die öffentlichen Straßen und Plätze zur Verlegung von Leitungen (zB. für Rohrpost von und zur Schwiegermutter) benutzen. Das ist natürlich auch nicht gewollt. (Wer kann das schon wollen?)
nomos:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die Diskussion mit Ihnen fällt schwer, wenn Sie nicht wissen, was die verwaltungsrechtliche Praxis (Spruchpraxis der Verwaltungsgerichte) unter einer Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätzen versteht. Juristen benutzen diese Begrifflichkeit, weil sie ihrer Vorstellungswelt entspricht.
Die Verlegung von Leitungen ist eine Sondernutzung. Wäre sie hingegen keine Sondernutzung, sondern Gemeingebrauch, so könnte grundsätzlich jedermann nach Lust und Laune die öffentlichen Straßen und Plätze zur Verlegung von Leitungen (zB. für Rohrpost von und zur Schwiegermutter) benutzen. Das ist natürlich auch nicht gewollt.
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, erstens gibt es auch Begrifflichkeiten außerhalb der juristischen Vorstellungswelt. Es gibt Begriffe, die für die Mehrheit einer Sprachgemeinschaft im Kern unmissverständlich sind. \"Sonder\" wird da als etwas außerhalb der Norm, als Extra, als speziell verstanden. Auch Juristen sollten sich von der allgemeinen Begrifflichkeit nicht zu weit entfernen. Zweitens ist mir der Begriff der Sondernutzung bekannt. Ihrer Erklärung mit der \"Schwiegermutter\" kann ich da nicht ganz folgen. Bei öffentlichen Straßen liegt die sogenannte \"Sondernutzung\" vor, wenn die Straße über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen werden.
Es geht um die Nutzung der öffentlichen Straßen im Rahmen der durch die Widmung festgelegten Zweckbestimmung. Die Ver- und Entsorgungsleitungen für Energie, Telekomunikation, Wasser und Abwasser gehören dazu. Sollten Juristen mit dem Begriff \"Sondernutzung\" das auschliessen, was ich so absolut nicht so sehe, hätte sich da eine gewaltige Fehlentwicklung vollzogen, die korrigiert werden müsste.[/list]
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