Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Sinn der Konzessionsabgabe

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Netznutzer:

--- Zitat ---kein Finanzamt, kein Betriebsprüfer stellt die Einhaltung der Verordnung fest
--- Ende Zitat ---

Das stimmt so nicht.

Gerade, weil die Konzessionsabgabe Geld am Finanzamt vorbei zur Kommune bringt, wird sie ganz genau kontrolliert, damit sie nicht zu versteckten Gewinnausschüttung des NB an die Kommune an den beteiligten Gesellschaftern vorbei, missbraucht wird.


--- Zitat ---Sie ist eine zweckfreie \"Abgabe\", die nicht der Energieversorgung dient und sie steht im Widerspruch zu den Zielen einer möglichst günstigen Energieversorgung.
--- Ende Zitat ---

Ihr Satz ist wirklich unbrauchbar, da KA für den Betrieb des Netzes \"erhoben\" wird, sprich vom NB an den Konzessionsgeber abgeführt wird.

Denken Sie mal anders: Bsp.: Ihre Gemeinde hat eine 50 % Beteiligung am Netzbetreiber. KA - Aufkommen 1.000.000 €, Gewinn 0 €. Bisher Abführung KA 1.000.000€ an den Konzessionsgeber. Wegfall der KA:
Gewinn 1.000.000,-- €. Steuern ca 25 %. Rest 750.000,-- €. Aufgeteilt 50/50, Abführung an Ihre Gemeinde 375.000,-- €. Wie soll Ihre Gemeinde die Lücke schliessen. In meiner Gemeinde wurde vor etwas längerer Zeit, nicht wegen Wegfalls von KA, der Hundesteuersatz verdoppelt, Grundsteuer A und B heraufgesetzt, wodurch sich div. Unternehmen wieder genötigt sahen, abzuwandern oder Persoional abzubauen.

Sie können das Kind ja nenne wie Sie wollen, aber wenn Sie Gemeinden feste Einnahmegrößen wegstreichen\", so sollten Sie auch noch an übermorgen denken. Gerade die KA kommt doch wirklich direkt vor Ort zur Geltung, im Gegensatz zu sämtlichen anderen Belastungen, die auf Strom und Gas liegen.

Gruß

NN

nomos:

--- Zitat ---Original von Netznutzer

--- Zitat ---Original von nomos kein Finanzamt, kein Betriebsprüfer stellt die Einhaltung der Verordnung fest
--- Ende Zitat ---
Das stimmt so nicht.
Gerade, weil die Konzessionsabgabe Geld am Finanzamt vorbei zur Kommune bringt, wird sie ganz genau kontrolliert, damit sie nicht zu versteckten Gewinnausschüttung des NB an die Kommune an den beteiligten Gesellschaftern vorbei, missbraucht wird.
--- Ende Zitat ---
@NN, wenn es so nicht stimmt, wie dann? Ein Betriebsprüfer des Finanzamts kümmert es wenig, ob die von den Kunden einkassierte KA auch vollständig an die Gemeinden abgeführt wird. Mit der KA wird auch kein Geld am Finanzamt vorbei gemogelt. Was Sie meinen ist vermutlich die verdeckte Gewinnausschüttung. Danach wird mit steuerlicher Wirkung eine Konzessionsabgabe nur anerkannt, wenn nach deren Abzug ein angemessener Jahresüberschuss (Mindestgewinn) verbleibt. Die  Konzessionsabgaben sind ja zunächst steuerlich wirksame Betriebsausgaben wie andere Ausgaben auch. Der Prüfer wird also in erster Linie bei geringem Gewinn oder Verlust prüfen, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung durch die Abführung der Konzessionsabgabe gegeben ist, mehr nicht. Bei den vielfach überhöhten Gewinnen der Stadtwerke ist die Prüfung überflüssig.[/list]

--- Zitat ---Original von Netznutzer

--- Zitat ---Original von nomos Sie ist eine zweckfreie \"Abgabe\", die nicht der Energieversorgung dient und sie steht im Widerspruch zu den Zielen einer möglichst günstigen Energieversorgung.
--- Ende Zitat ---
Ihr Satz ist wirklich unbrauchbar, da KA für den Betrieb des Netzes \"erhoben\" wird, sprich vom NB an den Konzessionsgeber abgeführt wird.
Sie können das Kind ja nenne wie Sie wollen, aber wenn Sie Gemeinden feste Einnahmegrößen wegstreichen\", so sollten Sie auch noch an übermorgen denken. Gerade die KA kommt doch wirklich direkt vor Ort zur Geltung, im Gegensatz zu sämtlichen anderen Belastungen, die auf Strom und Gas liegen.
--- Ende Zitat ---
@NN, der Satz ist richtig. Dann will ich da mal etwas ausführlicher erläutern:

Die Konzessionsabgabe wird nicht für den Betrieb des Netzes erhoben, sondern sie ist ein privatrechtliches Wegenutzungsentgelt, das in den allgemeinen Stadtsäckel geht.

Lassen wir mal die vielen Ungereimtheiten und Widersprüche  beiseite. Der Konzessionsvertrag unterliegt heute dem Bürgerlichen Recht. Insoweit ist die Bezeichnung schon falsch. Es ist keine Konzession im öffentlich-rechtlichen Sinne, sondern ein privatrechtliches Vertragsverhältnis, andererseits handelt es sich auch nicht um eine Abgabe im Sinne des Abgabenrechts, sondern um ein privatrechtliches Entgelt.

Es ist ein Entgelt für ein Recht und gerade kein Finanzierungsbeitrag zur Infrastruktur oder den Betrieb des Netzes. Die KA wird auch als Gegenleistung dafür definiert, dass der Gemeinde einen Absatzmarkt sichert. Solche \"Konzessionen\" als Monopolsicherung stehen mindestens heute im Widerspruch zum gewollten Wettbewerb.

Die Argumente, \"Hundesteuer, Grundsteuer etc.\" sind mir hinlänglich bekannt. Interessierte Kommunalpolitiker machen damit trefflich Stimmung in der Bevölkerung und beschwören Steuer- und Abgabenerhöhungen herauf, sollte die KA nicht mehr eingenommen werden können. Die Argumente unterscheiden sich nicht von denen, wenn es um die Verteidigung der Quersubventionen oder von überhöhten und zweckfremd verwendeten Gewinnen geht.

Interessant bei dieser Argumentation ist ja, dass man da die KA plötzlich im Steuer- und Abgabentopf wiederfindet. Eine der vielen Widersprüche dieser \"Abgabe\". Der Verband kommunaler Unternehmen e.V., der viele Stadtwerke vertritt,  betonte z. B. beim Kampf gegen Teile der Unternehmenssteuerreform bei der Konzessionsabgabe den \"Charakter einer hoheitlichen Abgabe\" um den Ausschluss der KA der Stadtwerke bei  §8 (1)f GewStG zu erreichen.  Argumentiert wird, wie es gerade opportun ist.

Wer mit Gas heizt und dazu häufig auch noch gezwungen wurde, wird zur Kasse gebeten. Wer mit Öl,  Pellets & Co. heizt, trägt mit keinem \"privaten Entgelt\" zusätzlich zum allgemeinen Haushalt bei.

Bei der Gewerbesteuer werden die unterschiedlichsten Steuersätze verlangt. Da herrscht sogar ein ordentliche Wettbewerb unter den Gemeinden. Bei der umstrittenen KA sind sich über 99,9 % einig, die Höchstsätze zu verlangen. Sorry, aber mit den \"dummen Verbrauchern\" kann man das halt machen.

@NN, man könnte das im Detail noch weiter ausführen, aber ich lasse das mal  jetzt. Ihren Argumenten kann ich nicht folgen. Man könnte damit jederzeit weitere \"Abgaben\" kreieren und \"das Kind nennen wie man will\" und damit rechtfertigen, dass das Geld ja zum Wohle der Allgemeinheit im Stadtsäckel landet. [/list]PS:
Wer sich für die fiskalische Seite der KA im Detail interessiert, findet im BFH-Urteil vom 6.4.2005, I R 15/04 mehr darüber.
oder zur kommunalen Querfinanzierung I R 32/06

RuRo:
@nomos

Nicht alle Gemeinden, die die Konzessionsabgabe erhalten, versorgen auch gleichzeitig ihre Bürger /-innen mit Strom oder Gas, das sollte schon bedacht werden. Da gibt\'s dann keine Quersubventionen.

Unter diesem Aspekt sollte die KA auch mal betrachtet werden und auf einmal ergibt sich ein auf Dauer angelegtes Sondernutzungsrecht des jeweiligen Versorgers, der die öffentliche Verkehrsfläche über den Allgemeingebrauch beansprucht und entgeltpflichtig wird.

Ich bin der Meinung, wer einen Sondervorteil nutzt, soll dafür auch zahlen. Das Unverständnis bzgl. der unterschiedlichen Behandlung von Tarif- und Sondervertragskunden teile ich.

nomos:
@RuRo, ich sehe da kein \"Sondernutzungsrecht\". Straßen einschließlich der Versorgungsleitungen gehören zur selbstverständlichen Infrastruktur um in einer Gemeinde leben zu können. Energieversorgung, Wasser, Kommunikation gehört zur Grundversorgung, das ist zweifelsfrei elementare Nutzung. Viele Gemeinden haben sich für die Gasversorgung aus Umweltschutzgründen entschieden, die Straßen mit Gasleitungen erschlossen und ihre Bürger zu Gas  alternativlos verpflichtet (Keine Heizung mit festen- oder flüssigen Brennstoffen etc). . Dann soll für diese \"Sondernutzung\" eine separate \"Sonder-Abgabe\" bezahlt werden? Also ich habe den starken Eindruck, dass mit dem Prädikat \"Sonder\" im Energiesektor erheblich Schindluder getrieben wird.

Wer zahlt denn in Gebäuden für das Recht der Durchleitung der Energie bis zur Wohnung des Verbrauchers noch einen separaten Obolus? Die Energieversorgung ist eine Voraussetzung um die Wohnung nutzen  zu können. Das gilt für die Infrastruktur einer Gemeinde ebenso.
Genauso könnte man sagen, dass die Gemeindestraßennutzung für die Anlieferung von ÖL, Pellets, Kohle oder Flüssiggas eine Sondernutzung sei und Maut verlangen. Einfach absurd!

Das ursprüngliche Motiv \"Monopolsicherung\" durch die Kommune gegen Geldleistung war noch nie edel und dürfte heute nicht mehr zulässig sein. Entsprechende Verträge stehen da im Widerspruch zu aktuellen Gesetzen.

Netznutzer:

--- Zitat ---Genauso könnte man sagen, dass die Gemeindestraßennutzung für die Anlieferung von ÖL, Pellets, Kohle oder Flüssiggas eine Sondernutzung sei und Maut verlangen. Einfach absurd!
--- Ende Zitat ---

Genauso ist es doch, in Form von Minerlölsteuer, KFZ-Steuer und, wenn zuvor über BAB transportiert, Autobahnmaut.

Gruß

NN

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