Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Sinn der Konzessionsabgabe

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RR-E-ft:
@Black

So genau kenne ich mich mit frauenbuch.de nicht aus. Möglicherweise genügt es, wenn ein Herausgeber weiblichen bzw. nicht männlichen Geschlechts ist und deshalb gemeinhin als Herausgeberin bezeichnet werden darf.

Das Argument der verminderten Wegenutzung überzeugt mich nicht. Erst recht überzeugt mich die Ungleichbehandlung hinsichtlich Telekommunikationsleitungen nicht, wie auch der Umstand, dass wohl Privatgrundstücke von Anschlussnehmern und Anschlussnutzern sozialpflichtiger sein sollen als kommunale Grundstücke.

Der ursprüngliche Zweck der Konzessionsverträge bestand in der Absicherung einer Monopolstellung und der Zweck der Konzessionsabgabe in der (teilweisen) Abschöpfung einer sich daraus ergebenden Monopolrente. Dieser Zweck existiert nicht mehr. Der Konzessionsvertrag sicherte nämlich bis April 1998 ein ausschließliches Wegenutzungsrecht und somit eine Monopolstellung bei der Versorgung. Das ist heute nicht mehr der Fall.

Schließlich vergibt die Gemeinde auch keine Konzession (mehr) zur leitungsgebundenen Belieferung ihrer Bürger mit Energie. Über die Zulassung der leitunggebundenen Versorgung Dritter mit Elektrizität und Gas entscheidet die Bundesnetzagentur, ebenso wie im Telekommunikationsbereich.

Eine überzeugende Begründung für den Fortbestand der Konzessionsabgaben kann heute keiner mehr liefern. Das sie nicht entfallen ist, liegt allein daran, dass sich die Kommunen an die Einnahmen gewöhnt haben und angeblich nicht wissen, wie sie bei einem Fortfall die Lücke zur Deckung ihres Finanzbedarfs schließen sollten.

Kein tragfähiges Argument.

Mit selber Begründung hätte man die kommunalen Stadtwerke vom Wettbewerb ausnehmen können, um den Gemeinden deren Monopolgewinne weiter zu sichern, an welche man sich ebenso gewöhnt hatte.

nomos:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die Konzessionsabgabe ist ein privatrechtliches Nutzungsentgelt. Punkt.

Mit Steuern und Abgaben hat das Thema rein überhaupt nichts zu tun. Verwunderlich, dass die Bezeichnung selbst Black vorgeblich auf die falsche Fährte lockte.

Lesen bildet.

Kaufen macht (andere) glücklich.
------
Wenn man Werke nicht gelesen hat, dann sollte man sich in einer Diskussion auch nicht (mittelbar) auf deren Inhalt berufen. Ein ausgesprochener Fauxpas. Ebenso übel, wenn man nur den Umschlagstext gelesen hat und in einer Diskussion daraus etwas herleiten möchte. Bitte zukünftig anders.

Sollte Ihnen die leidige Konzessionsabgabe ein so schwerwiegendes Thema sein, dann sollte man sich vertiefter mit dem Thema befassen (historische Wurzeln, Rechtsgrundlagen, Hintergründe..).
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, ist Ihr gesetzter BASTA-Punkt wirklich berechtigt?  Ich dachte die BASTA-Zeiten sind ohnehin vorbei ;). Die Vereinbarung mag zwar heute mit privatrechtlichem Vertrag getroffen werden, dass das Fiskal- und öffentliche Recht dabei so gar keine Rolle spielt, bezweifle ich stark. So weit weg von \"Steuern und Abgaben\" ist die Konzessionsabgabe nicht, dass man sagen könnte die KA hätte damit rein überhaupt nichts zu tun. Darüber findet sich doch sicher etwas in den empfohlenen Büchern ;).

Das BVerfGE hat in anderem Zusammenhang (Finanzausgleich) schon einmal festgestellt, dass es sich bei der KA um Zahlungen handelt, die die Benutzung der öffentlichen Verkehrsräume über den Gemeingebrauch hinaus gestatten und ihnen ein Ausschließlichkeitsrecht der wirtschaftlichen Betätigung in dem betreffenden Gebiet einräumen.

Die \"leidige Konzessionsabgabe\" betrifft nicht nur mich, sondern wohl so gut wie alle Energieverbraucher. Ich halte die KA für rechtswidrig, das fängt bei den künstlichen \"Abgaben\"-Sätzen an, hört da aber nicht auf. Dass man sich mit dem Thema vertieft befassen sollte ist ein guter Rat.  Das tue ich, jedes empfohlene Buch werde ich mir trotzdem nicht kaufen. Ich sehe die richtige Adresse für diesen Rat  allerdings in erster Linie beim Spezialisten  für den Energieverbrauch unter den Verbraucherverbänden = :bdev:.  

Ich gehe davon aus, dass bei dem gestellten Anspruch die empfohlenen Bücher von Ihnen gelesen wurden.  Dann können Sie doch leicht konstatieren, ob da ein elementarer Widerspruch zu meinen bescheidenen Beiträgen festzustellen ist und hier mit der entsprechenden Textstelle belegen. Ansonsten kommt mir das etwas schulmeisterlich daher.[/list]PS: Der Ordnung halber, hier noch der entsprechende Textauszug:


--- Zitat ---III.
1. Nach den dargelegten Maßstäben ist § 6 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 FAG mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit er derzeit lediglich die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer sowie die Einnahmen aus Grundsteuer und Gewerbesteuer der kommunalen Finanzkraft zurechnet.
........
aa) Zwar sind die Konzessionsabgaben, soweit sie tatsächlich erhoben werden, grundsätzlich der Finanzkraft der Gemeinden zuzurechnen. Konzessionsabgaben sind Zahlungen, die Versorgungsunternehmen - unabhängig von ihrer Rechtsform - an Gemeinden oder Gemeindeverbände dafür entrichten, daß diese ihnen die Benutzung der öffentlichen Verkehrsräume über den Gemeingebrauch hinaus gestatten und ihnen ein Ausschließlichkeitsrecht der wirtschaftlichen Betätigung in dem betreffenden Gebiet einräumen. Es ist dabei unerheblich, ob diese Konzessionsabgaben als öffentlich-rechtliche Abgaben oder als Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit angesehen werden. Denn auch als Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit gehörten sie zur im Länderfinanzausgleich grundsätzlich zu berücksichtigenden Finanzkraft (vgl. BVerfGE 72, 330 [412 f.]).
--- Ende Zitat ---

RuRo:
Aktueller Fall aus dem Landkreis Augsburg - Augsburger Allgemeine vom 27.09.08:

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Land/Lokalnachrichten/Artikel,-Der-Gemeinderat-prueft-rechtliche-Schritte-_arid,1339171_regid,2_puid,2_pageid,4493.html

wulfus:

--- Zitat ---Original von RuRo
Aktueller Fall aus dem Landkreis Augsburg - Augsburger Allgemeine vom 27.09.08 ...
--- Ende Zitat ---
Das ist ja wohl der Hammer! Das sind schon kriminelle Machenschaften und geht über Abzocke hinaus. Diese Branche verkommt zusehens.

nomos:
Siehe auch hier

So macht die Konzessionsabgabe bei den LEW (RWE Group) natürlich Sinn, der Profit wird erhöht.

Man findet bei den LEW folgende Information:

--- Zitat ---Verbrauchspreis

Im Verbrauchspreis ist das Netznutzungsentgelt, die Konzessionsabgabe und die Stromsteuer in gesetzlicher Höhe enthalten. Außerdem beinhaltet der Verbrauchspreis die Belastungen aus dem \"Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien\" und dem \"Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung\".
--- Ende Zitat ---
Da erfährt der Verbraucher, dass die Konzessionsabgabe \"in gesetzlicher Höhe\" enthalten ist. Von einem privatrechtlichen Vertrag mit der jeweiligen Gemeinde steht da nichts.

Tarnen und Täuschen ist noch eine schwache Bezeichnung für diese Information. Wie der gesamte Vorgang rechtlich zu beurteilen ist, wäre eine Frage an die Juristen (Vertragsrecht etc.).

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