Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Sinn der Konzessionsabgabe

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Black:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@nomos

Die Konzessionsabgabe ist ein privatrechtliches Nutzungsentgelt. Punkt.

Mit Steuern und Abgaben hat das Thema rein überhaupt nichts zu tun. Verwunderlich, dass die Bezeichnung selbst Black vorgeblich auf die falsche Fährte lockte.

--- Ende Zitat ---

Hat Sie nicht. Meine Aussage war eher auf nomos gemünzt, denn aus seiner Sicht als Verbraucher macht es zunächst keinen Unterschied ob es sich bei der KA um eine Steuer oder die Weiterwälzung einer vertraglichen Angabe handelt. Zumal meines Wissens nach die Gemeinden regelmäßig die KAV Höchstsätze ausschöpfen und der Kunde so noch schwerer den Eindruck eines frei verhandelten Entgelts hat - auch wenn es das formal juristisch nicht ist.

Scholtka (Das Konzessionsabgabenrecht) begründet die Besserstellung von Sonderkunden damit, dass diese typischerweise über Mittel- und Hochspannungsleitungen versorgt werden für deren Verlegung die öffentlichen Verkehrswege weniger in Anspruch genommen werden. (S.179) Des weiteren sollen niedrige  Konzessionsabgaben für (gewerbliche) Sonderkunden den Standort Deutschland fördern. (S. 180)

RR-E-ft:
@Black

Konzessiosabgaben als privatrechtlich vereinbarte Entgelte sind soweit frei vereinbar, wie sie die gesetzlichen Höchstsätze der KAV nicht überschreiten.

Was sagen Sie denn zu den oben zitierten Aussagen von Däuper. Wie passen die ggf. in Ihr oben gebrachtes Erklärungsmuster?

Scholtka befasst sich wohl nicht mit dem Sinn der Konzessionsabgaben selbst, jedoch mit der Sinnhaftigkeit der Unterscheidung innerhalb derselben. Die gegebene Begründung überzeugt micht nicht, kommen doch die Elektrizität für Industriekunden wie auch für Kleinkunden zumeist über die vorgelagerten Netzebenen aus den Großkraftwerken. Im Gasbereich scheint das noch weniger erklärlich.

Black:
Die Aussage von Däuper deckt sich mit Scholtka oder? Von wann ist diese Aussage?

RR-E-ft:
@Black

Von wann die zitierte Aussage von Scholtka ist, sollten Sie wissen. Zenke/ Wollschläger, § 315 BGB...(angeblich ein Frauenbuch) ist 2007 im VWEW Energieverlag erschienen.

Ließe man die Konzessionsabgabe ganz entfallen und würde der Wegfall über eine Preissenkung vollständig an die Kunden weitergegeben, würde dies den Standort Deutschland, namentlich den Einzelhandel, wohl weit mehr stärken.

Black:
Die Frage bezog sich nicht auf Scholtka.

Das Argument der \"verminderten Wegenutzung\" bei Sonderkunden stammt übrigens aus der amtlichen Begründung zur KAV, die im Immesberger Kommentar zu § 2 KAV Rdn. 2 abgedruckt ist.

Für frauenbuch.de genügt es wohl, wenn bei einem Autorenpaar ein Autor weiblich ist.

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