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Sinn der Konzessionsabgabe

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RR-E-ft:
@nomos

Die Konzessionsabgabe ist ein privatrechtliches Nutzungsentgelt. Punkt.

Mit Steuern und Abgaben hat das Thema rein überhaupt nichts zu tun. Verwunderlich, dass die Bezeichnung selbst Black vorgeblich auf die falsche Fährte lockte.

Lesen bildet.

Kaufen macht (andere) glücklich.

nomos:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@nomos

Die Konzessionsabgabe ist ein privatrechtliches Nutzungsentgelt. Punkt.

Mit Steuern und Abgaben hat das Thema rein überhaupt nichts zu tun. Verwunderlich, dass die Bezeichnung selbst Black vorgeblich auf die falsche Fährte lockte.

Lesen bildet.

Kaufen macht (andere) glücklich.
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, auch wieder kein Widerspruch! Lesen bildet.  Quasi  bedeutet \"als ob\". In diesem Zusammenhang ist damit von mir gemeint, dass sich die KA sozusagen wie eine allgemeine Steuer auswirkt. Der Verbraucher zahlt aufgrund der Konzessionsabgabe letztendlich (indirekt) zweckfrei in die Stadtkasse zur Deckung des allgemeinen Haushalts. Da steht in dem empfohlenen Werk nichts anderes.

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von nomos
 Da steht in dem empfohlenen Werk nichts anderes.
--- Ende Zitat ---

Vorsicht mit solchen Behauptungen und Blindzitaten.
Wo haben Sie konkret was genau dazu gelesen?!

Wenn Sie erwischt wurden, geben Sie es getrost zu. ;)

@Black

Kollege Dr. Däuper (BBH) textete in Zenke/ Wollschläger, § 315 BGB..., S. 160 dazu wie folgt:


--- Zitat ---Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass die Sätze für Tarif- und Sonderkunden verschieden sind, wobei bestimmte Lieferungen an Sonderkunden sogar abgabenfrei bleiben, da Lieferungen an diese die öffentlichen Verkehrsflächen geringer in Anspruch nehmen.
--- Ende Zitat ---


Offensichtlicher Unsinn, wenn alle Lieferungen über die gleiche Leitung erfolgen, für deren Verlegung und deren Betrieb das Grundstück in gleicher Weise in Anspruch genommen wurde und wird. Es geht auch nicht um Abgaben, sondern vertragliche Entgelte, die nach KAV verschieden gesetzlich höchstzulässig sind. Man fragt sich schon, warum sich viele an diese Art veröffentlichten Unsinns anscheinend zunehmend gewöhnt haben. Dafür soll man auch noch Geld ausgeben. Man fühlt sich bei Lektüre nach dem Kauf immer irgendwie geprellt.

nomos:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft

--- Zitat ---Original von nomos
 Da steht in dem empfohlenen Werk nichts anderes.
--- Ende Zitat ---
Vorsicht mit solchen Behauptungen und Blindzitaten.
Wo haben Sie konkret was genau dazu gelesen?!

Wenn Sie erwischt wurden, geben Sie es getrost zu. ;)
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, es geht da ja eher um die Belange der unmittelbaren Vertragspartner. Die sollen die Bücher ja auch kaufen. Die Verbraucher stehen da weniger im Fokus der Herausgeber.

Wenn aber Autoren davon auch für den NOMOS-Verlag ;) schreiben, ist mir das direkt sympatisch. Ich gehe von der Fachkunde im Bereich der kommunalen und öffentlichen Wirtschaft aus und bin mir deshalb ziemlich sicher, dass da im Kern nichts anderes steht.  

Die Beurteilung teile ich:

--- Zitat ---.....Das neue EnWG und die geänderte Konzessionsabgabenverordnung haben die praxisrelevanten Fragen und Probleme wenig befriedigend gelöst, eher noch verschärft. Das Werk versucht, zur Klärung der wesentlichen Rechtsfragen beizutragen und Antworten auf zahlreiche Fragen zu finden. Es verschafft einen Überblick über die bestehende Rechtslage und die ergangene Rechtsprechung. .....
--- Ende Zitat ---
\"Erwischt\": Eine Garantie, was da auf jeder einzelnen Seite steht, würde ich auch nicht geben, wenn ich es gelesen hätte. Das Werk mit den 1350 Seiten finde ich mindestens vom Umfang her beachtlich. Bei den Konzessionsverträgen und der neuen KAV gibt es offensichtlich einen großen Klärungs- und Erklärungsbedarf. Ich hoffe mal, dass die Käufer und Leser mehr Sinn finden als auf der von Ihnen zitierten Seite mit der Nummer 160.

Wie man sieht, ist Kaufen und Lesen nicht immer gut für die Bildung. Manchmal hat es nur einen Unterhaltungswert und macht andere glücklich. ;)[/list]

RR-E-ft:
@nomos

Wenn man Werke nicht gelesen hat, dann sollte man sich in einer Diskussion auch nicht (mittelbar) auf deren Inhalt berufen. Ein ausgesprochener Fauxpas. Ebenso übel, wenn man nur den Umschlagstext gelesen hat und in einer Diskussion daraus etwas herleiten möchte. Bitte zukünftig anders.

Sollte Ihnen die leidige Konzessionsabgabe ein so schwerwiegendes Thema sein, dann sollte man sich vertiefter mit dem Thema befassen (historische Wurzeln, Rechtsgrundlagen, Hintergründe..).

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