Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Sinn der Konzessionsabgabe

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nomos:

--- Zitat ---Original von Black
Die Konzessionsabgabe ist auch nicht mit einer Maut vergleichbar, denn anders als beim Straßenverkehr nutzt der Leitungsbesitzer dauerhaft Grundstücke der Gemeinde um dort sein Eigentum zu verlegen. Diese Nutzung muss er bezahlen, genauso wie er es dem Privatmann vergüten müßte wenn er quer über dessen Grundstück eine Leitung verlegen will.

Die Konzessionsabgabe trifft den Verbraucher nur mittelbar, so wie es ihn auch mittelbar trifft, wenn die Mitarbeiter des EVU einen höheren Lohn erstreiten oder der Lieferant von Gasleitungsmodulen aus China plötzlich seine Preise anheben muss, weil die dortige Regierung gerade eine Sondersteuer zur Neupflasterung des Platzes des himmlischen Friedens beschlossen hat.
--- Ende Zitat ---
@Black, da sehe ich schon noch Unterschiede. Man kann nicht  einfach öffentliche Straßen (z.B. Gemeindeeigentum) mit Privateigentum gleichsetzen. Der Verbraucher zahlt direkt oder indirekt. An der nicht haltbaren Ausgestaltung dieser \"Abgabe\" ändert das überhaupt nichts. Sie ist aus meiner Sicht \"direkt oder indirekt\" ein Unding.   Wer die Tarifgestaltungen sich ansieht, erkennt die \"indirekte\" Zahlung sehr gut und häufig (E-wie-einfach etc.). Außerdem hinkt der Vergleich mit dem Patz des himmlischen Friedens doch gewaltig:


--- Zitat ---(2) Soweit bei Versorgungsgebieten mit mehreren Gemeinden das Versorgungsunternehmen und eine Gemeinde vereinbaren, daß für die Belieferung von Stromtarifabnehmern keine Konzessionsabgaben oder niedrigere als die nach den §§ 2 und 8 zulässigen Beträge gezahlt werden, sind die Entgelte für den Netzzugang und die allgemeinen Tarife in dieser Gemeinde entsprechend herabzusetzen.
--- Ende Zitat ---
Also schlagen Unterschiede unmittelbar beim Verbraucher durch, so lautet wenigstens der Text der Verordnung.[/list]PS:
@Black, warum bezahlen dann Gemeinden die Konzessionsabgabe quasi an sich selbst. Die Konzessionsabgabe wird, wenn ich richtig informiert bin, auch bei rechtlich unselbständigen Regiebetrieben letztendlich vom Verbraucher kassiert. Fakt und Ziel der Übung ist das zweckfreie Abkassieren beim Energieverbraucher. Es ist eine Quasi-Steuer für jeden Storm- und Gasverbraucher.

RR-E-ft:
@Black

Nachdem Kommunen ihre öffentlichen Wege und Plätze nach dem TKG für Telekommunikationsleitungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen haben (auch dabei werden Leitungen in den öffentlichen Grundstücken verlegt) kann man den Sinn der KA schon hinterfragen.

Ex- Bundeswirtschaftsminister Rexrodt (FDP) war mit dem Ziel der Abschaffung gescheitert. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verwies darauf, dass man auf die Einnahmen in Höhe von 6 Mrd. DM jährlich einfach nicht verzichten könne.... Es handelt sich einfach um eine Einnahmequelle, auf die keiner verzichten will. Einen weitergehenden Sinn gibt es nicht.

Sollte es noch beim ersten Konzessionsvertrag in Berlin einen Sinn gegeben haben (Absicherung eines Monopols und Abschöpfung einer Monopolrente), so ist dieser Sinn zwischenzeitlich entfallen.

Noch eine Frage ließe sich aufwerfen:

Warum bekommen die Gemeinden für über ihre Grundstücke verlegte Energieleitungen ein Entgelt, wo die Verbraucher die Grundstücksmitbenutzung durch Energiefortleitungsanlagen oft unentgeltlich zu dulden haben?

Sind Privatgrundstücke der Anschlussnehmer und Anschlussnutzer stärker gemeinnnützig bzw. sozialpflichtig als kommunale Grundstücke? Wohl kaum.

Black:
Mit dieser Argumentation ist aber jegliche Leistung/Abgabe/Steuer an den Staat angreifbar.

Was soll z.B. eine Mehrwertsteuer? Warum gibt es eine Extrasteuer auf Mineralöl neben der Mehrwertsteuer? Was soll heute noch die Sektsteuer (Schaumweinsteuer) die von Kaiser Wilhelm II. zur Finanzierung der Kriegsmarine eingeführt wurde? Mit welchem Recht wird Zoll erhoben?

Die Konzessionsabgabe ist da zumindest als Gegenleistung für die Straßennutzung noch am ehesten nachvollziehbar.

RR-E-ft:
@Black


--- Zitat ---Mit dieser Argumentation ist aber jegliche Leistung/Abgabe/Steuer an den Staat angreifbar.
--- Ende Zitat ---

Mit der Schaumweinsteuer / Mehrwertsteuer/ Zoll sind Sie jetzt aber auf dem falschen Dampfer.

Die Konzessionsabgabe ist weder eine Steuer, noch eine öffentlich-rechtliche Abgabe. Sie ist ein privates Nutzungsentgelt für die Grundstücksmitbenutzung, welches private Anschlussnehmer und Anschlussnutzer nicht verlangen können.

Sie heißt nur \"Abgabe\", ist aber keine.  
Namen sollen bekanntlich Schall und Rauch sein.

Die Nutzung für Telekommunikationsleitungen ist unentgeltlich.

nomos:
@black, das stimme ich jetzt RR-E-ft uneingeschränkt zu.  Wer kann seine Steuern mit dem Fiskus schon frei aushandeln. Da ändert auch eine Begrenzung durch einen KAV-Rahmen an der Widersprüchlichkeit dieser sogenannten Abgabe nichts.

Man kann natürlich sich insgesamt mit dem deutschen Steuerdschungel auseinandersetzen, aber das lassen wir lieber. Die Schaumweinsteuer taugt als Argument für die Rechtfertigung der KA kaum.
 
Vergleichbar ist sie vielleicht mit der Mehrwertsteuer aber nur in der praktischen Wirkung. Auch da ist im Ansatz nur ein Durchlaufposten, allerdings im Gegensatz zur KA kontrolliert. Wer prüft, ob da beim Versorger nicht doch etwas hängen bleibt? *) Die KA ist aus meiner Sicht kein Kalkulationsbestandteil wie jeder andere. Einen zulässigen Vergleich z.B. mit Personalkosten sehe ich nicht. Mehrwertsteuer bezahlt der Gas- und Stromkunde wie der Ölkunde. Warum nicht alle 7 % bezahlen wie die Pelletskunden, ist wieder eine andere Frage.  Auch Öl und andere Brennstoffe werden über Straßen geliefert, die mit den allgemeinen Steuern und Abgaben über die Haushalte bezahlt wurden. Die Straßen werden genutzt, so oder so.

Es handelt sich gerade nicht um eine Strom- oder Energiesteuer. Die KA wird als Abgabe bezeichnet, obwohl sie aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags berechnet wird. Die Einnahmen aus der sogenannten Abgabe dienen der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs. Sie stehen nicht im Zusammenhang mit irgendwelchen Aufwendungen die durch den Gas- oder Stromverbrauch der betroffenen Bürger anfallen. Quasi ist die KA damit eine Sondersteuer zugunsten der Kommunen für Gas- und Stromverbraucher. ... und das kann nicht sein!

*)PS: Dass diese Frage nicht unbegründet ist, kann auch dieser Pressemitteilung entnommen werden.


--- Zitat ---Konsessionsabgabe löst sich für Eibelstadter in Luft auf!

Presseinformation 22. Januar 2007

1992 beschloss der damalige Stadtrat auf die der Stadt Eibelstadt zustehenden Konzessionsabgabe für Gas zu Gunsten seiner Bürger zu verzichten. So sollten möglichst viele Eibelstadter Bürger von der neu nach Eibelstadt verlegten Energie zum Heizen überzeugt werden, weil Gas die sauberste Energie ist. Der damalige Bürgermeister und die Verwaltung leiteten den Stadtratsbeschluss an die Stadtwerke Würzburg weiter in der berechtigten Hoffnung, dass nun die Bürger Eibelstadts verbilligtes Gas ohne Konzessionsabgabe erhalten würden. Tatsächlich erschien in den Rechnungen der Eibelstadter-Konsumenten nie das Wort \"Konzessionsabgabe\", wie in anderen Orten. So waren die Stadträte und die Gaskunden stets der Aufassung, dass für Eibelstadt ein reduzierter Gaspreis verrechnet wurde. Die Stadt ist die einzige Kommune im Gasverbundgebiet der Stadtwerke Würzburg, die auf ihre Konzessionsabgabe verzichtet. Als Bürgermeister Koch darauf angesprochen wurde doch nicht auf die Konzessionsabgabe zu verzichten, sondern sie noch für das Jahr 2006 durch einen Stadtratbeschluss zu beantragen, platzte die \"Bombe\":

Allmählich sickerte durch, dass die Gasbezieher in Eibelstadt nicht alleine von diesem Stadtratsbeschluss profitieren, sondern das ganze Gasverbundgebiet der Stadtwerke Würzburg. Diese teilten auf Anfrage mit, dass der Verzicht der Konzessionsabgabe in die Gesamtkalkulation eingehe. Das Energieunternehmen sei nur zu einer Gesamtkalkulation verpflichtet. Ein Vertrag mit der Stadt Eibelstadt wurde nicht vereinbart. In einem Vertrag hätten Leistungen verlangt und ausgehandelt werden können. Die Stadt Eibelstadt hat bei einem Verzicht von ca. 35000 ,- Euro im Jahr 2006 so den Gaspreis um ca. 0,000024 Cent pro Kubikmeter für alle Kunden im Verbundgebiet der Stadtwerke verbilligt!

Ich denke ein schuldhaftes Handeln des damaligen Stadtrates, der Verwaltung oder des damaligen Bürgermeisters liegt nicht vor.

Vielmehr ist es eine – vielleicht sogar arglistige – Täuschung der Stadtwerke Würzburg über 14 Jahre hinweg der Stadt Eibelstadt und ihren Bürgern zu verschweigen, dass die Konzessionsabgabe zum Schaden Eibelstadts allen Gaskunden im Verbundgebiet zu Gute kam. Von einem ehrlichen Partner kann man erwarten, dass er auf diesen Umstand hinweist oder zumindest auf die Möglichkeit eines Sondervertrages. Bürgermeister Koch soll nun über den Bayerischen Gemeindetag den Weg einer gerichtlichen Klage prüfen lassen.

Ich meine diese Enttäuschung und Täuschung sollte Folgen haben.

Die Stadt Eibelstadt und ihre Bürger sollten prüfen, ob sie von einem anderen Energieunternehmen nicht besser versorgt und beraten werden.

Es wird Zeit, dass dazu endlich die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.

Christoph Trautner (Stadtrat)
--- Ende Zitat ---

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