Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Kontrolle des Gesamtpreises (>Juristische Fakultät)

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nomos:

--- Zitat ---Original von Black
Sie müssen sich im Übrigen mal entscheiden ob Sie der Ansicht sind, der grundversorgte Kunde sei gegenüber Sonderkunden im Nachteil ODER ob die angebotenen Sonderverträge nun der Versuch sind den Kunden hereinzulegen und damit die Grundversorgung die bessere Wahl ist. Beides zu glauben ist bereits logisch ein Widerspruch.
--- Ende Zitat ---
@black, es werden grundversorgte Kunden mit Sonderverträgen gelockt um einen neuen Preis zu vereinbaren. Die Widerspruchsmöglichkeit wegen Unbilligkeit soll weg. Sie können das gerne auch \"hereinlegen\" nennen. Es ändert sich sonst nichts, weder die Abnahmemenge noch der Aufwand. Die Grundversorgung kann nicht schlechter gestellt sein als Sonderverträge.
--- Zitat ---Original von Black
Die Definition von Wikipedia zum Begriff der Grundversorgung ist für eine Auslegung rechtlicher Begriffe weder relevant, noch gibt der von Ihnen verlinkte Titel irgendwelche rechtlich erhellenden Auskünfte.
--- Ende Zitat ---
@black, ob da wirklich rechtlich nichts relevant ist, lassen wir mal dahingestellt. Es gibt auch noch kommunales Recht und nicht nur BGB & Co.. Manches muss vielleicht auch auf der politischen Ebene korrigiert werden. Für Gesetze ist die Legislative zuständig, das sollte auch so bleiben.

--- Zitat ---Original von Black
Sogar Wikipedia weist Grundversorgung auch in den Versorgungsbereich wo sich \"dies nach rein betriebswirtschaftlichen Kriterien für die Anbieter beziehungsweise für den Staat nicht lohnen würde\".

Wenn Grundversorgung also im Rahmen der Daseinsvorsorge auch unrentable Märkte versorgen soll und muss, ist es kein Wunder wenn sie eventuell teurer angeboten wird als ein vergleichsweise lukrativerer Sonderkundenvertrag.
--- Ende Zitat ---
@black, auch wenn Ort, Leitung, Menge und die sonstigen Leistungen identisch sind?  Da gibt es mehr \"Wunder\" als sie glauben möchten. ;)

Black:
Ich denke ein Versorger ist nicht immer gut beraten Kunden nur in Sonderverträge bringen zu wollen um der Billigkeitseinrede zu entgehen, denn auch hier hat er das Problem Preisanpassungen rechtlich absichern zu müssen.

Noch immer behaupten sie, der Kunde solle in Sonderverträge gelockt werden damit man ihn dort seiner Widerspruchsrechte behaupten kann und sind gleichzeitig der Meinung der Grundversorgte Kunde seie im Nachteil. Das ist ein Widerspruch. Und mein 2. Hinweis auf diesen Widerspruch.

Rechtlich ging hier um die Frage ob Grundversorgung teurer erfolgen dürfe als Sonderkundenversorgung. Ich wies darauf hin, dass die Sonderkundenverträge oft Konditionen enthalten, die einen günstigeren Preis durchaus rechtfertigen und bat Sie mir einen Sonderkundenvertrag zu zeigen, der von den Pflichten und Leistungen dem der Grundversorgung identisch ist. Das von Ihnen daraufhin präsentierte Beispiel war nicht identisch, denn es enthielt eine 2 jährige Bindungsfrist.

Dennoch behaupten Sie es lägen identische Bedingungen von Grund- und Sonderversorgung vor. Belege bitte.

nomos:

--- Zitat ---Original von Black
Noch immer behaupten sie, der Kunde solle in Sonderverträge gelockt werden damit man ihn dort seiner Widerspruchsrechte behaupten kann und sind gleichzeitig der Meinung der Grundversorgte Kunde seie im Nachteil. Das ist ein Widerspruch. Und mein 2. Hinweis auf diesen Widerspruch.
--- Ende Zitat ---
@black, das Motiv ist offenkundig und ein Kunde, der sich in der Grundversorgung befindet und den Preisen berechtigt wegen Unbilligkeit widersprochen hat, erfährt durch den Abschluss eines Sondervertrages kaum einen Vorteil, das Gegenteil ist wohl der Fall.
Die neuen \"Lockangebote\" benachteiligen künftig Kunden in der Grundversorgung.

--- Zitat ---Original von Black
Rechtlich ging hier um die Frage ob Grundversorgung teurer erfolgen dürfe als Sonderkundenversorgung. Ich wies darauf hin, dass die Sonderkundenverträge oft Konditionen enthalten, die einen günstigeren Preis durchaus rechtfertigen und bat Sie mir einen Sonderkundenvertrag zu zeigen, der von den Pflichten und Leistungen dem der Grundversorgung identisch ist. Das von Ihnen daraufhin präsentierte Beispiel war nicht identisch, denn es enthielt eine 2 jährige Bindungsfrist.
--- Ende Zitat ---
@Black, das war doch schon abgehandelt.
Ein unterschiedlicher Preis ist nicht automatisch günstiger oder ungünstiger, die \"Konditionen\" müssen erst bewertet werden. Dann kann man rechnen. Sorry, aber die \"2 jährige Bindungsfirst\" ist doch an den Haaren herbeigezogen.
--- Zitat ---Original von Black
Dennoch behaupten Sie es lägen identische Bedingungen von Grund- und Sonderversorgung vor. Belege bitte.
--- Ende Zitat ---
Das habe ich nicht behauptet. Unterschiede müssen aber bewertet werden. Manche Versorger wissen ja selbst nicht so genau, ob sie ihre Kunden Grund- oder Sonderversorgen.
Identisch ist der Ort, die Leitung, die Menge, das Inkasso etc.. Es geht  nicht um Preisunterschiede wegen Festpreis- oder Vertragsbindungen, sondern um  die Frage, ob grundversorgte Kunden schlechter gestellt werden dürfen. Die Werbung sagt das ja mindestens aus.

Black:

--- Zitat ---Original von nomos
Die neuen \"Lockangebote\" benachteiligen künftig Kunden in der Grundversorgung.
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie das Angebot annehmen oder wenn Sie es ablehnen?


--- Zitat ---Original von nomosSorry, aber die \"2 jährige Bindungsfirst\" ist doch an den Haaren herbeigezogen.
--- Ende Zitat ---
Sie findet sich in den Bedingungen des von Ihnen selbst weiter oben verlimkten Vertragsbeispiels.

nomos:

--- Zitat ---Original von Black

--- Zitat ---Original von nomos
Die neuen \"Lockangebote\" benachteiligen künftig Kunden in der Grundversorgung.
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie das Angebot annehmen oder wenn Sie es ablehnen?

--- Ende Zitat ---
@black, es geht nicht um mich, wer das Angebot annimmt ist nicht mehr in der Grundversorgung. War der Verbraucher in der Grundversorgung und hat er wegen Unbilligkeit der Preise wirksam widersprochen ist er gegenüber seiner bisherigen Situation im Nachteil, auch wenn er jetzt Sondervertragskunde ist.  

Werden Sonderverträge mit günstigeren Konditionen als in der Grundversorgung abgeschlossen (so wird ja geworben), sind die grundversorgten Kunden künftig gegenüber den Sondervertragskunden benachteiligt. Ist das so unverständlich?
--- Zitat ---Original von Black

--- Zitat ---Original von nomosSorry, aber die \"2 jährige Bindungsfirst\" ist doch an den Haaren herbeigezogen.
--- Ende Zitat ---
Sie findet sich in den Bedingungen des von Ihnen selbst weiter oben verlimkten Vertragsbeispiels.
--- Ende Zitat ---
@black, habe ich das bestritten? Die Bindungsfrist, eingeschränkt durch ein Kündigungsrecht bei jeder Preiserhöhung, spielt für die Frage, ob der grundversorgte Kunde benachteiligt werden darf keine Rolle und ist auch sonst wenig relevant. Oder würden Sie die Preisdifferenz als Wert dieser Bindungsfrist beziffern? Suchen Sie den Grund für die Preisdifferenz beim Anreiz einen neuen Preis zu vereinbaren um den §315 BGB auszuschalten, dann liegen Sie ziemlich richtig.  Warum will man denn die Verbraucher sonst aus der Grundversorgung weg haben? Wegen der eingeschränkten Bindungsfrist?PS: Man kann sich auch noch ansehen wer hier berät. Dann wird es noch klarer.   hier oder hier

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