Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Kontrolle des Gesamtpreises (>Juristische Fakultät)
berghaus:
Also, ich habe den Begriff „Sonderabkommen“ statt „Tarifvereinbarung“ schon mehr als 30 Jahre vor der Diskussion immer so verstanden, dass man, wenn man wegen der Heizung viel Gas verbraucht, Mengenrabatt bekommt.
Dass sich aus diesem Unterschied so kniffelige juristische Fragen entwickeln würden (§ 315 BGB, § 307 BGB usw.), haben damals sicher auch die Versorger nicht ahnen können.
Jetzt aber versuchen die Versorger die Kunden in neue Sonderverträge zu locken, da dann i.d.R. der Unbilligkeitseinwand nach § 315 entfällt, man einen neuen (hohen) Anfangspreis hat und sich der Kunde (zunächst) nicht auf unwirksame Preisanpassungsklauseln berufen kann.
Eigentlich will man sich ja auch nicht mit seinem Versorger streiten, sondern nur einen angemessenen Preis für das Produkt zahlen.
berghaus
nomos:
@berghaus, \"Mengenrabatt\" gab es schon für fünfzig Jahren, grob nach Anzahl der Wohnräume (siehe hier).
Allerdings waren damals Stadtwerke noch keine GmbHs, sondern Regiebetriebe der Städte. Die Kommunen mit ihren Stadtwerken hatten zuerst die Versorgung der Menschen im Auge und nicht deren Geld. Man brauchte noch kein EnWG ;) .
RR-E-ft:
@nomos
Das erste EnWG, welches bis 1998 galt, stammte aus dem Jahre 1935, genauer vom 13. Dezember 1935 (RGBl I 1451. BGBl III 752). Soweit zu den fünfzig Jahren.
Von wegen früher war alles besser, früher war alles gut..... Alte Leute neigen dazu, in ihrer Erinnerung die Vergangenheit zu verklären. ;)
nomos:
@RR-E-ft, wenn ich richtig recherchiert habe, geht der Ursprung zurück bis in die Weimarer Republik. Das aufgezeigte Gesetz von 1935 möchte ich nicht mit dem heutigen EnWG vergleichen oder in Verbindung bringen. Wenn ich richtig sehe, ging es da um die Stromversorgung und das nicht nur mit Blick auf die Versorgung der Bevölkerung. Gedacht habe ich an das EnWG von 1998 mit seinem EG-Ursprung. Außerdem bin ich mehr auf Gas orientiert.
Früher war sicher nicht alles besser und alles gut. Das aufgezeigte Gesetz und die damit zum Teil verfolgten Ziele überhaupt nicht.
Was die Entwicklung von Stadtwerken betrifft, bin ich allerdings der sicheren Meinung *), dass sich da in den letzten Jahren nichts verbessert hat. Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung sehe ich nicht unbedingt als bessere Alternative zu den ursprünglichen Regiebetrieben, auch wenn die Monopolsituation früher auch gegeben war.
*)nicht nur aus Erinnerung, man kann auch recherchieren. Vor 50 Jahren habe ich noch kein Gas von den Stadtwerken bezogen. ;)
jroettges:
Das OLG Oldenburg hat sich in seiner Entscheidung vom 5.9.08 sehr ausführlich mit Geschichte und Herleitung des EnWG und seiner untergeordneten Verordnungen beschäftigt.
Die daraus und der bisherigen Rechtsprechung gezogenen Schlüsse lassen an Klarheit kaum Wünsche offen, auch wenn das den Versorgen natürlich nicht gefällt.
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