Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Kontrolle des Gesamtpreises (>Juristische Fakultät)
RR-E-ft:
@nomos
Lesen Sie mal das EWE- Urteil des OLG Oldenburg. Da steht etwas drin über die rechtshistorische Entwicklung im Gassektor.
nomos:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@nomos
Lesen Sie mal das EWE- Urteil des OLG Oldenburg. Da steht etwas drin über die rechtshistorische Entwicklung im Gassektor.
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, habe ich gelesen. Wenn man das liest, hat man den Eindruck, wir befinden uns, nicht nur was die rechtshistorische Entwicklung angeht, noch im Jahr 1936 ;).
--- Zitat ---In der amtlichen Begründung zu dieser Vorschrift (Darge/Melchinger/Rumpf, Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft, 1936, S. 26,27) heißt es u.a.:
\"Der Gesetzgeber kann sich aber nicht damit begnügen, die allgemeine Anschluss und Versorgungspflicht nur formal festzusetzen. Er muss vielmehr auch materiell auf die Versorgungsbedingungen Einfluß nehmen können, um dafür Sorge zu tragen, daß der Gedanke der Versorgungspflicht durch abnehmerorientierte Fassung der Bedingungen auch verwirklicht wird. Diejenigen Abnehmergruppen, die auf die allgemeinen Versorgungsbedingungen angewiesen sind, stehen zum weitaus größten Teil einem Versorgungsmonopol gegenüber. Sie sind vor Mißbrauch der wirtschaftlichen Machtstellung des Unternehmers zu schützen. Die Erfahrungen der Praxis haben gezeigt, daß auf diesem Gebiet noch erhebliche Mängel bestehen. Daher muß dem Reichswirtschaftsminister eine Eingriffsmöglichkeit gegeben werden (§ 7)\".
--- Ende Zitat ---
[/list]
RR-E-ft:
Siehste.
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln