Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
RWE mahnt trotz Unbilligkeitseinwand
userD0010:
Hallo Franky at home
enthielt Ihre Mahnung auch eine detaillierte Auflistung der RWE-Forderungen, oder hat man da nur eine nicht nachprüfbare Zahl niedergeschrieben ?
Uns hier im Tecklenburger Land hat man leider nur jeweils eine Summe genannt.
Wir wollen uns hier abstimmen und dann ggf. gemeinsam antworten.
egn:
Wie ich schon weiter oben schrieb dachte ich die Summe von meinem Versorger ist auch überhöht. Aber tatsächlich lies sie sich nachvollziehen weil die erhöhten Abschläge die vom Versorger bei der letzten Abrechnung ermittelt wurden und die ich natürlich gekürzt hatte auch in voller Höhe und einmal Manhgebühren drin waren.
Franky_at_home:
--- Zitat ---Original von h.terbeck
Hallo Franky at home
enthielt Ihre Mahnung auch eine detaillierte Auflistung der RWE-Forderungen, oder hat man da nur eine nicht nachprüfbare Zahl niedergeschrieben ?
Uns hier im Tecklenburger Land hat man leider nur jeweils eine Summe genannt.
Wir wollen uns hier abstimmen und dann ggf. gemeinsam antworten.
--- Ende Zitat ---
Hallo h.terbeck,
nein, es war lediglich eine Summe genannt. Auf Nachfrage, wie sich die Summe zusammensetzt, wurde es mir plausibel dargelegt. DerBeitrag von \"egn\" hat es treffend beschrieben, nur das bei mir keine Mahngebühren enthalten sind.
Gruß
Frank
opferlamm-ma:
Aufgrund welchen Vertragspassus\' hat der Versorger die Abschlagszahlungen \'zu hoch\' angesetzt?
userD0010:
opferlamm-ma
\"Aufgrund welchen Vertragspassus\' hat der Versorger die Abschlagszahlungen \'zu hoch\' angesetzt? \"
Hallo,
die Versorger treffen sich nie und telefonieren auch nie miteinander, sondern nutzen die berühmte Glaskugel, aus der sie ihre jeweiligen Preisfindungen erkennen. Diese begründen sie mit stetig steigenden Beschaffungskosten, mit dem bösen Staat, der die Abgaben und Steuern erhöht bei ihren kargen Gewinnmargen.
Und die jeweiligen Preisfindungen tauchen dann Jahr für Jahr in relativ kurzen Abständen in deren Jahresabrechnungen auf, so dass am Ende eines Verbrauchsjahres garantiert trotz der Abschlagzahlungen nichts zu erstatten, sondern noch nachzuzahlen ist.
Und weil diese von staatlichen Abgaben so arg gebeutelten Versorger stets ihre Preise erhöhen müssen, steigen am Ende des Verbrauchsjahres die künftigen Abschlagzahlungen auf Grund der angeblich höheren Beschaffungskosten etc.
So wie man ja behauptet, dass die Koppelung des Gaspreises an die Entwicklung des Ölpreises gekoppelt sein soll (ohne Rechtsgrundlage), so erfinden die Energieversorger ständig neue Kostenpositionen und Gründe für ihre Preistreiberei.
Der sogenannte Vertragspassus sieht zwar angemessene Abschlagzahlungen vor, doch die Frage der Angemessenheit darf nicht einseitig vom Energieversorger beantwortet werden.
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