Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
RWE mahnt trotz Unbilligkeitseinwand
Franky_at_home:
--- Zitat ---Original von bjo
Hallo,
- zumeist zwei Falltypen gibt es, Tarifkunden und Sondervertragskunden!
- verlangt werden kann heißt ja nicht das sie es auch tun!
RWE gehört zu denen die sich einer Abrechnungstechnischem Gebietszusammen widersetzt haben!
--- Ende Zitat ---
Hallo,
wenn RWE auf Verlangen des Gerichtes diese nicht rausrückt, na ja, dann schiessen die sich doch erstmal ins eigene Knie. Oder?
Gruß
Frank
userD0010:
Diese Aktion der RWE wird so langsam durchschaubar.
Lt. Insider soll mit dem Umsichwerfen von Mahnungen (bei Vielen die erste Mahnung nach drei Jahren gekürzter Rechnungen, ohne dass in den jeweiligen Jahresabrechnungen eine noch offene Forderung aus dem Vorjahr aufgeführt ist) Unsicherheit bei den Protestlern hervorgerufen werden nach dem Motto:
\"Mal sehen wer alles nun aus lauter Schreck über die nicht näher definierte Forderungshöhe jetzt innerhalb der gesetzten Frist zahlt.
Gleichzeitig scheint die Strategie gefahren zu werden, dass nun widersprüchliche Schriftsätze der Protestler eingehen, die dann gegen die jeweiligen Protestler genutzt werden können.
Ich würde nach wie vor raten, dass alle Betroffenen in einer abgestimmten Aktion und mit abgestimmtem, gleichlautenden Schreiben den RWE die Antwort präsentieren. Das wird es einfacher machen, später einen oder mehrere Anwälte mit der Bearbeitung des Vorganges zu betrauen.
Auch für diesen Fall halte ich eine gemeinsame Beauftragung (schon allein wegen der Kostenteilung) für angebracht.
Wir alle haben doch ausreichend recherchiert und Info´s gesammelt. Da müsste es doch möglich sein, diesen Informationsstand so gut zusammenzufassen, dass daraus ein wirksames und wirkungsvolles Antwortschreiben an die RWE zu erstellen ist.
Diese Aktion der RWE (Mahnungen) ist vorher in den zuständigen Abteilungen strategisch durchgespielt und abgesprochen worden, um lästige Fragen elegant, aber ausweichend zu beantworten.
Warum denn wohl folgte auf Befragen die Antwort, dass nichts unternommen würde nach der Mahnung mit Fristsetzung, denn man erwarte, dass die Angemahnten reagieren, d. h. zahlen würden ?
Darüber sollte ein Jeder einmal nachdenken !!
Halten die RWE uns eigentlich für so naiv ?
BerndA:
Hallo RWE- Rebellen,
wir hier von der Regionalvertretung Münsterland haben folgenden Musterbrief an die RWE verschickt:
Abs.:
RWE Westfalen-Weser-Ems AG
Postfach 102872
44728 Bochum
Kundennummer :
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mir heute erneut eine Mahnung mit einer Auflistung meiner angeblichen Außenstände zugesandt, und teilen mir freundlicherweise mit, dass Sie auf angeblich entstehende Verzugszinsen verzichten würden, wenn ich Ihre Forderungen bis zu dem von Ihnen gesetzten Termin begleichen würde.
Des Weiteren weisen Sie erneut auf die auch mir schon bekannte Rechtssprechung des BGH vom 13. Juni 2007 hin, wonach Ihre Preisanpassungen in den letzten Jahren, neben den weitergegebenen Kosten für Steuern und Abgaben, nur auf der Weitergabe Ihrer gestiegenen Bezugskosten beruhen würden.
Durch meinen nachweislich eingelegten Widerspruch nach § 315 bzw. 307 BGB ist eine mögliche Forderung Ihrerseits jedoch zunächst bis zur endgültigen rechtlichen Wirksamkeit eines entsprechenden Gerichtsurteils ausgesetzt. Da insofern zur Zeit keine fällige Forderung vorliegt, kann auch kein Verzug entstehen, da ein Verzug immer eine fällige Forderung voraussetzt.
Ihr Hinweis auf den Verzicht von Verzugszinsen ist daher zwar sehr großzügig, aber für mich völlig unerheblich, da keine Verzugszinsen anfallen können. Wegen der fehlenden Fälligkeit können Sie eigentlich noch nicht mal mahnen, da auch eine Mahnung eine fällige Forderung voraussetzt.
Dass Sie von der Angemessenheit Ihrer Preise bei den bisher erzielten Gewinnen Ihres Konzerns überzeugt sind, ist mir natürlich völlig klar. Juristisch gesehen kommt es aber nicht darauf an, ob Sie von der Angemessenheit Ihrer Preise überzeugt sind, sondern ob diese Preise auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Im Übrigen bezweifele ich, dass Sie lediglich Ihre gestiegenen Bezugskosten weitergegeben haben, das beweisen unter anderem Ihre extrem hohen Gewinne auf Kosten aller Gas- bzw. Stromkunden. Ihre immer wieder angeführten Wirtschaftsprüfertestate erkenne ich auch nicht als Beweismittel dafür an, da es sich hierbei lediglich um gekaufte Parteigutachten handelt.
Außerdem lehne ich eine Zahlung unter Vorbehalt grundsätzlich ab, weil ich dann möglicherweise auf einen Rückforderungsprozess angewiesen wäre, der mir laut BGH-Rechtsprechung überhaupt nicht zuzumuten ist.
Daher bleibe ich bei meiner bisherigen Vorgehensweise.
Mit freundlichen Grüßen
Das sollte zunächst genügen. Wer mag, kann ihn ja verwenden.
Gruß
Bernd A.
Regionalvertretung Münsterland
userD0010:
BerndA:
Hallo RWE- Rebellen, wir hier von der Regionalvertretung Münsterland haben folgenden Musterbrief an die RWE verschickt:
Hallo Regionalvertretung !
offenbar dürfen sich einige Rebellen glücklich schätzen, neben oder in der Mahnung eine Auflistung der angeblichen Außenstände vorzufinden. (Hoffentlich nachprüfbar und vergleichbar mit den vorgenommenen Kürzungen)
Bei den meisten Mitstreitern hier im Tecklenburger Land waren die RWE nicht so gnädig bzw. auskunftsfreudig.
Da war nur eine Summe angegeben, die im Abgleich bei uns hier nie und nimmer zutreffen kann/konnte.
Ein Mitstreiter erhielt zwei gesonderte Mahnungen mit insgesamt etwa 1.900,00 Euro Rückstand, obwohl dessen Verbrauchsverhalten insgesamt bei nur etwa 50 Prozent meines Vergleichshaushaltes lag und er erst ein Jahr später zum Rebellen wurde.
Mein Vergleichshaushalt mit einem zusätzlichen Jahr der Rebellion erhielt trotz nahezu 100 % höheren Verbrauch n u r eine Mahnung mit insgesamt etwa 900 Euro Rückstandsanspruch.
Von Aufstellung und Auflistung keine Rede, bei keinem der Rebellen.
Insgesamt wirft das RWE-Verhalten doch einige Fragen auf.
Üblicher Weise erinnert doch jeder Lieferant bei seiner Jahresabrechnung an eventuelle Rückstände aus dem Vorjahr und bittet um Ausgleich bzw. erhöht die Jahresrechnung um diesem Rückstand.
Weit gefehlt. In allen mir bekannten Fällen kein Hinweis auf Rückstand, sondern nur der betreffende Jahresverbrauch minus der vorgenommenen Abschlagzahlungen auf der Basis des Wunschtarifes der RWE.
Gekürzt auf den Energiepreis 30.09.2004 errechnete sich dann eine Restverbindlichkeit gegenüber RWE und deren sofortiger Ausgleich sowie auf Grund des im abgelaufenen Lieferjahr festgestellten Verbrauches auf der Grundlage des Energiepreises 30.09.2004 der kalkulierte Verbrauch des neuen Verbrauchsjahres dividiert durch ELF als monatliche Abschlagzahlung per Überweisung.
Wegen der fehlenden Aufstellung der angeblich rückständigen Forderungen halte ich das Schreiben der RWE für ein Rauchzeichen von deren Lagerfeuer, das vermutlich keine Signalwirkung auslöst.
Wie seriös RWE mit der Mahnung vorgegangen ist, lässt sich aus dem Zitieren der BGH Rechtsprechung 13.06.2007 feststellen. Vermutlich wohl wissend, dass man mit diesem Zitieren wohl nur sehr Wenige beeindrucken kann, wohl wissend das dieses Rechtsprechung keine Grundlage für die Durchsetzung des Anspruches existiert, hält man die Kunden doch für so naiv, auf dieses Rauchzeichen hereinzufallen.
Franky_at_home:
Hallo Regionalvertretung Münsterland,
der Brief gefällt mir besser als das Musterschreiben, welches hier zu finden ist.
Ich bin ebenfalls aus dem Münsterland und würde gerne Kontakt zwecks gemeinsamen Austausch aufnehmen.
An wen kann ich mich wenden?
Viele Grüsse
Frank
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