Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
RWE mahnt trotz Unbilligkeitseinwand
wolfpassage:
Auch ich habe ein solches Schreiben am ca. 24.09.08 erhalten. Werde gemäß der Hinweise im Forum auch erst einmal nicht darauf reagieren.
Wolfpassage
Franky_at_home:
Hallo Mitstreiter,
nachdem ich auf die Mahnung seinerzeit reagiert habe, ist mir heute die Reaktion der RWE ins Haus geflattert.
Meine Einwände zur Preispolitik würden zur Kenntnis genommen. Bla Bla Bla
Dann schreiben die noch:
\"Wir bitte nochmals um Verständnis dafür, dass wir Ihnen zu Ihrem Strom- und Gaslieferungsvertrag keine internen Geschäftsunterlagen über Kalkulation unserer Preise übersenden.
Zu einer Offenlegung der Preiskalkulation ist ein Unternehmen nicht verpflichtet, da es sich hierbei um grundrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt. Dies hat bereits im Jahre 2006 das Bundesverfassungsgericht entsprechend festgestellt.\"
Ende der Durchsage.
Merkwürdigerweise wird die Mahnung vom September nicht erwähnt, noch erfolgte mit diesem Schreiben eine weitere Zahlungaufforderung.
Nun meine Frage:
Stimmt das, was im letzten Absatz behaptet wird?
Hat dies tatsächlich eine Gericht festgestellt oder wurde hier ein Urteil von RWE wohlwollend ausgelegt?
Viele Grüsse
Frank
userD0010:
Franky_at-home:
erhielt Bla-Bla - Reaktion von RWE
Auch ich habe den RWE auf deren Mahnung geantwortet und diese mit Hinweis auf §§ 307 u. 315 BGB zurückgewiesen.
Leider wurde mir kein langes Bla-Bla zuteil.
Dafür erhielt ich als Antwort leider nur folgende Zeilen:
\"zur Klärung Ihres \"\"Anliegens\"\" benötigen wir noch etwas Zeit und können daher heute noch nicht abschließend antworten. Selbstverständlich werden wir uns so schnell wie möglich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wir bitten um Verständnis\"
Sept. 2008
Das Zitieren von angeblich hier zutreffenden Entscheidungen des BGH ist offensichtlich zum beliebten Instrument geworden zu sein. Vielleicht glaubt man, damit Eindruck zu schinden bzw. Leute zu erschrecken.
PS:
Sollten wir die RWE nicht einmal anschreiben und um Auskunft über die Rechtsgrundlage zur Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis bitten und damit den Vorbehalt anbringen, eine solche Bindung ggf. nicht anzuerkennen ?
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln