Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
RWE mahnt trotz Unbilligkeitseinwand
bjo:
Hallo,
bei mir war ist das auch die 2te Erinnerung!
allerdings mit falschen Zahlen!
wie gesagt Abrechnung
- 2006 / 2007 ca 900 EUR Aussenstände
- 2007 / 2008 ca. 500 EUR
- aktuelle Erinnerung ca. 2000 EUR
das geht mit meinem Zahlungen überhaupt nicht!
RA Holling teilte mir gestern mit das Sie eine Kontenklärung beantragen wird!
egn:
Ich habe von den Stadtwerken Ingolstadt auch eine scheinbar zu hohe Nachzahlung erhalten. Eine Analyse ergab dass auch die Differenz der Abschläge seit der letzten Abrechnung und eine Mahngebühr von 11 Euro enthalten ist.
Rechnet also bitte nochmals nach.
Franky_at_home:
Hallo zusammen,
ich werde wohl das Musterschreiben als Antwort auf die Mahnung versenden.
Ich passe das noch ein wenig an, so das es auch für den Einspruch gegen Strompreis einsetzbar ist.
Ggf. ziehe ich noch einen Fachanwalt hier in Münster zu Rate. Ich denke diese Investion lohnt sich.
mein Gespräch mit dem Beschwerdemanagement RWE hat folgendes ergeben:
Zunächst erhält man zu seinem Schreiben, in diesem Fall eine echte Mahnung, eine Stellungnahme von RWE.
Mit Versorgungssperre oder Androhung bräuchte man nicht zu rechnen, da der Kunden ja zahlt.
Eben nur nicht das, was von RWE verlangt wird.
Eine Offenlegung der Kalkulationen wird es aufgrund der Protestbriefe definitiv nicht geben.
RWE räumt aber ein, das die Offenlegung vor Gericht verlangt werden kann.
Ich interpretiere es so, das RWE erstmal jeden Rebell einzeln verklagen muss. Konkret hat RWE sich aber nicht geäussert.
Viele Grüße
Frank
AKW NEE:
Wir ( Kunden der E.ON Avacon ) bekommen solche Schreiben nach jedem Einspruch gegen die Jahresendabrechnung zusätzlich gibt es monatlich Mahnungen mit der Androhung ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Hier Kommen die Schreiben in der Regel in die Ablage.
Bei zwei Kunden wurden wegen kleiner Rückstände ein gerichtliches Mahnverfahren beantragt, aber nicht weiter verfolgt, wodurch wohl eine Verjährung eintrat.
Wer Arbeitsplätze sichern will und es gut mit den Mitarbeitern seines Versorgers meint, kann auf diese Schreiben antworten, aber bitte nicht den Einspruch abschwächen oder gar unter Vorbehalt zahlen.
bjo:
--- Zitat ---Original von Franky_at_home
mein Gespräch mit dem Beschwerdemanagement RWE hat folgendes ergeben:
Zunächst erhält man zu seinem Schreiben, in diesem Fall eine echte Mahnung, eine Stellungnahme von RWE.
Mit Versorgungssperre oder Androhung bräuchte man nicht zu rechnen, da der Kunden ja zahlt.
Eben nur nicht das, was von RWE verlangt wird.
Eine Offenlegung der Kalkulationen wird es aufgrund der Protestbriefe definitiv nicht geben.
RWE räumt aber ein, das die Offenlegung vor Gericht verlangt werden kann.
Ich interpretiere es so, das RWE erstmal jeden Rebell einzeln verklagen muss. Konkret hat RWE sich aber nicht geäussert.
Viele Grüße
Frank
--- Ende Zitat ---
Hallo,
- zumeist zwei Falltypen gibt es, Tarifkunden und Sondervertragskunden!
- verlangt werden kann heißt ja nicht das sie es auch tun!
RWE gehört zu denen die sich einer Abrechnungstechnischem Gebietszusammen widersetzt haben!
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