Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
RWE mahnt trotz Unbilligkeitseinwand
dattelner:
Bin auch bei RWE, und habe einen ähnlichen Text Anfang des Jahres auf einer \"korrigierten Rechnung\" vorgefunden. Habe gar nicht reagiert. Jetzt kommt bald die nächste Jahresrechnung, dann werden wir weitersehen. Im übrigen stellen sie doch bei Dir nur auf 315 ab- was ist, wenn Du Sondervertragskunde bist? Willst Du sie etwa selber noch drauf aufmerksam machen?
Ich mache einfach stur weiter- eigene Rechnung, eigene Abschlagszahlung, ständiger Widerspruch bei neuen Preisänderungen. Zwischenmahnungen (werde/würde) ich einfach ignorieren.
Bin der Meinung, den eingeschlagenen Weg sollte man einfach konstant weiterfahren. Wenn sie von mir mehr Geld wollen, müssen sie klagen. basta. Dann wird ein Gericht so ... oder so... entscheiden.
bjo:
--- Zitat ---Original von h.terbeck
bjo:
\"lachhaft, seinem Geld rennt man dann hinterher! \"
Thomas S:
\"Bei mir kam trotz NICHT-Antwort auf ein sehr ähnliches Schreiben im Okt 2007 auch keine weitere Reaktion des Versorgers (er ist seit dem wieder abgetaucht).\"
bjo: Ist es ratsam, gleich aufzurüsten und mit Anwalt zu reagieren ?
Wäre es nicht sinnvoller, zunächst einmal abzuwarten, was seitens RWE unternommen wird, wenn wir alle überhaupt nicht auf dieses Schreiben reagieren, wie dies Thomas S. praktiziert hat?
.
--- Ende Zitat ---
RA soll ja nur beraten und wenn´s Dicke kommt ist Sie schon im Bilde
:-)
Franky_at_home:
Hallo zusammen,
auch ich habe heute von RWE die Mahnung bekommen. Auf Nachfrage habe ich die Info bekommen, alle Mahnsperren seien aufgehoben und alle Kunden angeschrieben.
Ich habe mir mal das Musterschreiben (etwas weiter oben in diesem Thread) angeschaut. Die Idee mit dem gemeinsamen Wortlaut fände ich prima.
Ich überlege, ob ich einige Passagen einfach rausstreiche.
Ich werde morgen mal beim Beschwerdemanagement anrufen. Seinerzeit hatte ich dort einen netten Kontakt, der mir recht objektiv erschien.
Trage die gewonnenen Erkenntnisse dann nach.
Viele Grüsse
Frank
Franky_at_home:
--- Zitat ---Original von Thomas S.
Mit entsprechendem Musterbrief...
...oder gar nicht. 8)
Wem es wichtig ist, kann zu jedem Schreiben gleich antworten. Ist aber nur dann nötig, wenn ERNSTHAFTE Schreiben eintreffen. Dieses Schreiben enthält keine Neuigkeiten. Und warum soll man die eigene Ansicht mit einem Versorger diskutieren, nur weil der zuckt?
Bei so einem \"AUF DEN PUTZ HAUEN\"-Schreiben kann man auch bei der jährlichen Eigenrechnung den entsprechenden Musterbrief gleich mit einarbeiten, so als \"Übrigens, was ich noch anmerken wollte ... Ihr Schreiben von vor 8 Monaten...\"
Bei mir kam trotz NICHT-Antwort auf ein sehr ähnliches Schreiben im Okt 2007 auch keine weitere Reaktion des Versorgers (er ist seit dem wieder abgetaucht).
--- Ende Zitat ---
Hallo.
die ähnlichen Schreiben aus der Vergangenheit hatten, zumindest bei mir, keinen fetten Aufdruck \"Mahnung\", mit entsprechender Fristsetzung. Völlig unklar ist die weitere Vorgehensweise seitens RWE. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, wenn ich mit einem entsprechenden Schreiben reagiere, habe ich unterm Strich vielleicht bessere Karten, wenns drauf ankommt.
Viele Grüße
Frank
marten:
Seit Anfang 2005 widersprechen ich allen Jahresrechnungen gemäß § 315 BGB.
Bisher habe ich eine Zahlungserinnerung erhalten. Das war vor 2 Jahren.
In meinem Antwortschreiben auf die Zahlungserinnerung an die RWE schickte ich u.a. eine Kopie eines Antwortschreiben des Bundeskartellamtes an den Rechtsanwalts eines Mandaten der von Versorgungseinstellung durch einen Versorger bedroht war.
Wortlaut des Schreiben des Bundeskartellamtes ist u.a.,das solange die Billigkeit streitig ist, Versorgungseinstellungen nicht zulässig sind, da das Bundeskartellamt dieses als einen Verstoss gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung des Versorgungsunternehmens nach § 19 Abs.1 des Gesetzes gegen Wettbewerbbeschränkungen sieht.
Danach bekam als Antwort von RWE u.a. das dieses Erinnerungsschreiben nur darüber informieren soll, wie hoch die bereits aufgelaufenen Zahlungsrückstände sind. Vielen Kunden ist die Höhe der Forderung nicht bewusst.
Seitdem habe ich keine Mahnung mehr erhalten.
gruss
marten
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