So, so ein
nun habe ich auch Post (Mahnbescheid) vom Gericht. Was ich hier auch in den anderen Bereichen bezüglich Bayern gelesen habe hört sich nicht wirklich gut an !
In meinem Vertrag von 1999 steht \"Grundlage dieses Vertrags ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen über die Versorgung von Tarifkunden.\"
Seither habe ich keine Vertragsänderung unternommen, und in meinen Unterlagen seitens der Stadtwerke wohl auch keine erhalten. Bei den Jahresabrechnungen ist anfangs von Tarif III oder mittlerweile von Basis 3 die Rede. Somit gehe ich nun leider davon aus das ich mich als \"Tarifkunde\" durchboxen müsste ?
Dies scheint wohl nicht sehr aussichtsreich zu sein ?
Was mir auch im Schreiben nicht ganz klar ist, es werden die Rechnungen bis 2005 aufgeführt - besteht dort keine Verjährung ?
Es sollen Zinsen erhoben werden von 5 Prozentpunkten über dem gültigen Basiszinssatz bis in 2005 zurück, ist denn das Rechtens ?
Bin heute leider doch ganz schön geplättet 8o da es sich um ein nettes Sümmchen ;( handelt die die von mir haben wollen, wünsche trotzdem allen anderen Erfolg und
horrido