Original von nomos
]@Black, Ihre Differenzierung zwischen Stadt und den stadteigenen Stadtwerken ist schon bemerkenswert. In welche Hosentasche Sie Honorare stecken macht einen Unterschied?
Wenn Sie die simple Unterscheidung zwischen Unternehmen und Gesellschafter schon bemerkenswert finden, zeugt das von wenig Sachverstand. Auf der einen Seite werfen Sie mit Fachbegriffen, wie \"verdeckter Gewinnausschüttung\" um sich und verkünden andererseits, es mache keinen Unterschied, ob man das Vermögen der Gesellschaft oder der Eigentümer betrachte.
Ich kann Ihnen aber versichern, wenn Sie persönlich jemals Gesellschafter einer GmbH sein sollten (was ich bezweifle), wird es einen erheblichen Unterschied machen, ob sich das Geld auf Ihrem Privatkonto oder dem Konto der GmbH befindet.
Ein unabhängiger Gasversorger muss die Konzessionsabgabe aus den Überschüssen bezahlen, was eine Schmälerung der Marge zur Folge hat.
So ein Unsinn. Ein unabhängiger Netzbetreiber erhält die KA im Rahmen seiner Netzentgelte von den Lieferanten. Da diese Netzentgelte der Genehmigung unterliegen schmälert die KA nicht die Gewinnmarge. Würde die Gemeinde keine KA erheben, wäre nicht die Marge des Netzbetreibers höher, sondern die Netzentgelte niedriger.
Die Lieferanten wiederum weisen die Netzentgelte in ihrer Rechnung an den Kunden gesondert aus. Auch hier werden die Netzentgelte nicht von der Gewinnmarge bezahlt.