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Autor Thema: Konzessionsabgabe  (Gelesen 198948 mal)

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Offline reblaus

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Konzessionsabgabe
« Antwort #210 am: 18. August 2009, 16:48:40 »
Diese Argumente gelten aber nur bei solchen Kommunen die gleichzeitig Eigentümer des Versorgers sind. Wie verhält es sich bei den Kommunen, die keine Anteile an dem regionalen Versorger besitzen? Dort wird die Konzessionsabgabe doch auch erhoben, und dort kann es sich eben um keine verdeckte Gewinnausschüttung handeln. Wie verhält es sich weiter bei einem kleinen Gemeindewerk, das seine Büros im Rathaus hat. Nach Ihrer Theorie dürfte die Kommune hierfür keine Miete verlangen.

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #211 am: 18. August 2009, 17:07:30 »
Zitat
Original von reblaus
Diese Argumente gelten aber nur bei solchen Kommunen die gleichzeitig Eigentümer des Versorgers sind. Wie verhält es sich bei den Kommunen, die keine Anteile an dem regionalen Versorger besitzen? Dort wird die Konzessionsabgabe doch auch erhoben, und dort kann es sich eben um keine verdeckte Gewinnausschüttung handeln. Wie verhält es sich weiter bei einem kleinen Gemeindewerk, das seine Büros im Rathaus hat. Nach Ihrer Theorie dürfte die Kommune hierfür keine Miete verlangen.
    @reblaus, und..? Wieviel Stadtwerke gibt es? Mal nachsehen! Dort gelten die Argumente!
     Sind die vielen Stadtwerke wirtschaftliche Neutren?

    ... und was hat das mit der Büromiete zu tun? Über kommunale Eigenbetriebe werde ich mich jetzt nicht weiter auslassen. Das Büro des Stadtgärtners zahlt dann auch Miete ans Rathaus. Was die \"Konzessionsabgabe\" betrifft, da können Sie weiter oben nachlesen.

Offline reblaus

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Konzessionsabgabe
« Antwort #212 am: 18. August 2009, 17:19:29 »
@nomos
Sie werden doch anerkennen, dass es für ein städtisches Unternehmen üblich ist, Miete für von ihm genutzte Büros auch dann zu bezahlen, wenn die Räume der Stadt gehören. Ebenso verhält es sich wenn statt Büros städtische Grundstücke für die Verlegung von Leitungen genutzt werden.

Warum soll es unterschiedliche Rechte zur Erhebung einer Konzessionsabgabe für Gemeinden mit und ohne Gemeindewerk geben?

Offline Ronny

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Konzessionsabgabe
« Antwort #213 am: 18. August 2009, 17:27:59 »
@ nomos

Ausgangspunkt unser beider Diskusssion war Ihre Bemerkung, dass die Konzessionsabgabe den Wettbewerb behindere. Siehe hier:

Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB schließt Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB regelmäßig aus

Zitat
@Black, wo bleibt die Logik, Konzessionen sind ein Gegensatz zu Wettbewerb!


Dem habe ich widersprochen und Sie um konkrete Argumente gebeten, die Ihre These bestätigen. Siehe hier:

Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB schließt Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB regelmäßig aus

Da hilft Ihre Zusammenfassung nicht wirklich wenig weiter.

Wollen Sie sich auf die Diskussion nun einlassen oder reicht es ihnen, Ihren Unmut über die KA kundzutun?

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #214 am: 18. August 2009, 17:32:36 »
Zitat
Original von reblaus
@nomos
Sie werden doch anerkennen, dass es für ein städtisches Unternehmen üblich ist, Miete für von ihm genutzte Büros auch dann zu bezahlen, wenn die Räume der Stadt gehören. Ebenso verhält es sich wenn statt Büros städtische Grundstücke für die Verlegung von Leitungen genutzt werden.

Warum soll es unterschiedliche Rechte zur Erhebung einer Konzessionsabgabe für Gemeinden mit und ohne Gemeindewerk geben?
    @reblaus, ich hatte Ihnen empfohlen nachzulesen, das ist alles schon mehrfach abgehandelt:

Konzessionsabgabe

Konzessionsabgabe

Lesen Sie bei Ronny nach und werden Sie konkret. Jetzt wurde aus Ihrem \"kleinen Gemeidewerk\" schon ein \"städtisches Unternehmen\".  Sie können gerne aus allen Aufgaben Ihrer Kommune \"städtische Unternehmen\" machen und Miete zahlen soviel Sie wollen. Hier geht es um die sogenannte \"Konzessionsabgabe\" und deren offenkundigen Mängel und nicht um Büromieten. [/list]

----------
Zitat
Ronny
Zitat
@Black, wo bleibt die Logik, Konzessionen sind ein Gegensatz zu Wettbewerb!

Dem habe ich widersprochen und Sie um konkrete Argumente gebeten, die Ihre These bestätigen. .....

Da hilft Ihre Zusammenfassung nicht wirklich wenig weiter.

Wollen Sie sich auf die Diskussion nun einlassen oder reicht es ihnen, Ihren Unmut über die KA kundzutun?
    @Ronny, Sorry, aber das sehe ich immer noch so. Konzessionen sind ein Gegensatz zu Wettbewerb!

     ... und jetzt habe ich Ihnen wunschgemäß aufgezeigt, dass selbst das immer noch als \"Konzessionsabgabe\" bezeichnete Privatentgelt wettbewerbsbeeinflussend ist.  Wenn Ihnen das nicht hilft, kann ich Ihnen nicht weiter helfen. Auf eine Diskussion habe ich mich bereits eingelassen. Aber so macht das wohl weiter keinen Sinn.

Offline Black

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Konzessionsabgabe
« Antwort #215 am: 18. August 2009, 17:56:55 »
Zitat
Original von nomos
  • Die Stadt (Eigentümer) erhält sowohl die Konzessionsabgabe als auch direkt oder indirekt (Holding) den Gewinn in Form von Ausschüttungen oder durch Wertzuwachs ihrer Beteiligung.
  • Der Gewinn ist mit Steuern belastet, die Konzessionsabgabe nicht!
    Der Mittelzufluss in Form der Konzessionsabgabe ist also vorteilhafter als eine Gewinnausschüttung.

    Je höher die Konzessionsabgabe, je geringer die Steuerbelastung, je vorteilhafter für den Eigentümer!

    Ein kommunaler Grundversorger hat daher einen Wettbewerbsvorteil, da ihm nicht gerade unbedeutende Mittel steuerfrei zufliessen. Die steuerfreie \"Konzessionsabgabe\" beträgt bis zu 0,40 Cent je kWh statt 0,03 Cent.
In Ihrem Beispiel erhält die Stadt als Gesellschafter möglicherweise steuergünstig Geld. Das ist aber kein \"Wettbewerbsvorteil\" des EVU.

Denn: Es ist ja die Stadt die dadurch  \"reicher\" wird und nicht das Stadtwerk als Wettbewerber anderer EVU.

Die Stadt würde die gleiche Summe auch von jedem anderen Wettbewerber über die KA erhalten. In Fällen der Drittbelieferung im Stadtgebiet ist das sogar der Fall.

Das ein Gesellschafter von einem Versorger möglicherweise steuergünstig Gewinne \"abziehen\" kann verschafft dem Versorger keinen Vorteil im Wettbewerb zu anderen Versorgern. Es macht nur den Gesellschafter reicher.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline reblaus

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Konzessionsabgabe
« Antwort #216 am: 18. August 2009, 18:22:26 »
@Black
Bei Ihrem Beispiel könnte man aber dagegen argumentieren, dass die Kommune die Erträge mittels Konzessionsabgabe auschütten lässt, und dafür auf eine Gewinnausschüttung verzichtet. Wenn dadurch dem Versorger die zusätzlich von der Kommune zu zahlende Kapitalertragssteuer erhalten bleibt, könnte er mit einem höheren Eigenkapital seine Wettbewerbsposition verbessern.

Dass bei der Konzessionsabgabe seitens des Finanzamtes genau geprüft wird, welche Gegenleistung hierfür erbracht wird, macht schon Sinn.

Eine Wettbewerbsverzerrung kann ich in einem solchen Fall aber nur erkennen, wenn die Kommune höhere Konzessionen fordert, als den üblichen von betriebsfremden Gemeinden geforderten Satz.

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #217 am: 18. August 2009, 18:32:41 »
Zitat
Original von Black
In Ihrem Beispiel erhält die Stadt als Gesellschafter möglicherweise steuergünstig Geld. Das ist aber kein \"Wettbewerbsvorteil\" des EVU.

Denn: Es ist ja die Stadt die dadurch  \"reicher\" wird und nicht das Stadtwerk als Wettbewerber anderer EVU.

Die Stadt würde die gleiche Summe auch von jedem anderen Wettbewerber über die KA erhalten. In Fällen der Drittbelieferung im Stadtgebiet ist das sogar der Fall.

Das ein Gesellschafter von einem Versorger möglicherweise steuergünstig Gewinne \"abziehen\" kann verschafft dem Versorger keinen Vorteil im Wettbewerb zu anderen Versorgern. Es macht nur den Gesellschafter reicher.
    @Black, Ihre Differenzierung zwischen Stadt und den stadteigenen Stadtwerken ist schon bemerkenswert. In welche Hosentasche  Sie Honorare stecken macht einen Unterschied?

    Sie haben nicht nachgelesen oder nicht begriffen. Befassen Sie sich am Besten nochmal mit dem Missbrauchsverfahren des Bundeskartelamts:  

Zitat
Ein unabhängiger Gasversorger muss die Konzessionsabgabe aus den Überschüssen bezahlen, was eine Schmälerung der Marge zur Folge hat. Für die Gemeinde als Eigner des lokalen Gasversorgers spielt es dagegen keine Rolle, ob ihr der Gewinn des lokalen Gasversorgers als Konzessionsabgabe oder als Gewinnausschüttung zukommt. Im letzteren Fall hätte sie vielmehr auf den Gewinn noch Gewerbesteuer und ggf. Körperschaftssteuer zu zahlen. Bei näherer Betrachtung werden demnach einseitig die Kosten der unabhängigen Gasversorger gesteigert, welche somit günstigere Konditionen allenfalls zum Teil an die Verbraucher im Netzgebiet weitergeben können bzw. ganz am Marktzutritt gehindert werden.
[/list]

Offline Black

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Konzessionsabgabe
« Antwort #218 am: 18. August 2009, 18:50:12 »
Zitat
Original von nomos
]@Black, Ihre Differenzierung zwischen Stadt und den stadteigenen Stadtwerken ist schon bemerkenswert. In welche Hosentasche  Sie Honorare stecken macht einen Unterschied?

Wenn Sie die simple Unterscheidung zwischen Unternehmen und Gesellschafter schon bemerkenswert finden, zeugt das von wenig Sachverstand. Auf der einen Seite werfen Sie mit Fachbegriffen, wie \"verdeckter Gewinnausschüttung\" um sich und verkünden andererseits, es mache keinen Unterschied, ob man das Vermögen der Gesellschaft oder der Eigentümer betrachte.

Ich kann Ihnen aber versichern, wenn Sie persönlich jemals Gesellschafter einer GmbH sein sollten (was ich bezweifle), wird es einen erheblichen Unterschied machen, ob sich das Geld auf Ihrem Privatkonto oder dem Konto der GmbH befindet.


Zitat
Ein unabhängiger Gasversorger muss die Konzessionsabgabe aus den Überschüssen bezahlen, was eine Schmälerung der Marge zur Folge hat.

So ein Unsinn. Ein unabhängiger Netzbetreiber erhält die KA im Rahmen seiner Netzentgelte von den Lieferanten. Da diese Netzentgelte der Genehmigung unterliegen schmälert die KA nicht die Gewinnmarge. Würde die Gemeinde keine KA erheben, wäre nicht die Marge des Netzbetreibers höher, sondern die Netzentgelte niedriger.

Die Lieferanten wiederum weisen die Netzentgelte in ihrer Rechnung an den Kunden gesondert aus. Auch hier werden die Netzentgelte nicht von der Gewinnmarge bezahlt.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline reblaus

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Konzessionsabgabe
« Antwort #219 am: 18. August 2009, 18:53:35 »
@nomos
Eine Wettbewerbsverzerrung besteht aber nur bei einer Konzessionshöhe, die das übliche Maß vergleichbarer Kommunen ohne eigenen Versorger überschreitet.

Auch der Verzicht einer Kommune auf die Konzessionsabgabe könnte für ihr eigenes Stadtwerk zu einem Wettbewerbsvorteil führen. Da überregionale Wettbewerber ihre Tarife nicht für jedes Gemeindegebiet separat kalkulieren können, könnte der kommunale nur in der eigenen Gemeinde tätige Versorger durch den Verzicht auf die Konzessionsabgabe besonders günstige Tarife anbieten, und überregionale Wettbewerber unterbieten.

Hier wäre dann die Frage zu stellen, ob dies nicht eine faktische Subvention darstellt.

Offline Ronny

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Konzessionsabgabe
« Antwort #220 am: 18. August 2009, 19:00:27 »
@ nomos

Ich hatte Sie um konkrete Argumente gebeten, warum die Konzessionsabgabe wettbewerbsschädlich sei.

Darauf antworten Sie:

Zitat
@Ronny, Sorry, aber das sehe ich immer noch so. Konzessionen sind ein Gegensatz zu Wettbewerb!

... und jetzt habe ich Ihnen wunschgemäß aufgezeigt, dass selbst das immer noch als \"Konzessionsabgabe\" bezeichnete Privatentgelt wettbewerbsbeeinflussend ist.
Ganz im Ernst und ohne jede Ironie: Ist Ihnen bekannt, was ein Argument ist?

Wie soll man Sie ernst nehmen?

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #221 am: 18. August 2009, 19:52:59 »
Zitat
Original von Ronny
@ nomos

Ich hatte Sie um konkrete Argumente gebeten, warum die Konzessionsabgabe wettbewerbsschädlich sei.

Darauf antworten Sie:

Zitat
@Ronny, Sorry, aber das sehe ich immer noch so. Konzessionen sind ein Gegensatz zu Wettbewerb!

... und jetzt habe ich Ihnen wunschgemäß aufgezeigt, dass selbst das immer noch als \"Konzessionsabgabe\" bezeichnete Privatentgelt wettbewerbsbeeinflussend ist.
Ganz im Ernst und ohne jede Ironie: Ist Ihnen bekannt, was ein Argument ist?

Wie soll man Sie ernst nehmen?
    @Ronny, sonst haben Sie nichts gelesen? Gar kein Argument?

    Das soll ich Ernst nehmen?  Das ist jetzt kein Argument, das ist ein Bumerang!   8)   Black hat mit dem Lesen wohl auch Schwierigkeiten.

Offline Black

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Konzessionsabgabe
« Antwort #222 am: 18. August 2009, 20:29:46 »
Ständig an verschiedener Stelle den gleichen Unsinn zu schreiben und später nur noch zu verlinken ersetzt keine eigene Argumentation.

Und erst recht nicht wenn ich Ihnen bereits damals in den Threads, auf die sie jetzt wieder verweisen geantwortet hatte.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Ronny

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Konzessionsabgabe
« Antwort #223 am: 18. August 2009, 20:35:20 »
@ all

Kann mir jemand von den anderen Forumsteilnehmern erklären, welche Argumente nomos dafür hat, dass eine korrekt erhobene Konzessionsabgabe wettbewerbsschädlich sei?

Nomos entzieht sich leider einer Diskussion.

Schade. Wichtige Themen werden so natürlich nicht geklärt.

Offline reblaus

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Konzessionsabgabe
« Antwort #224 am: 18. August 2009, 20:46:18 »
@Ronny
Ein Argument habe ich Ihnen geliefert. Steuerhinterziehung, Betrug und sonstige Straftaten zugunsten der Firmenkasse sind nicht nur strafbar, sondern immer auch wettbewerbswidrig.

Nomos schreibt aber selbst, dass diese Missstände vom Fiskus unnachsichtig verfolgt werden. Dann werden zu Unrecht einbehaltene Steuern nachträglich eingezogen, und der Wettbewerbsnachteil neutralisiert.

Wettbewerbswidrig wäre auch, wenn der Gemeindeversorger mit dem 20jährigen Jubiläum der Erhebung von Konzessionsabgaben werben würde. Jubliäen werden nur alle 25 Jahre gefeiert. Ebenfalls wäre wettbewerbswidrig, wenn die Gemeinde im Ortsblatt in einem zweiseitigen bezahlten PR-Artikel die Beibehaltung der Konzessionsabgabe bewerben würde, ohne diese Anzeige über dem Text auf jeder Seite separat mit dem Wort \"Anzeige\" als Werbebeitrag kenntlich zu machen.

 

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