Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Konzessionsabgabe  (Gelesen 199016 mal)

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Offline RR-E-ft

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Konzessionsabgabe
« Antwort #195 am: 25. Juni 2009, 15:27:27 »
Wäre doch schön, wenn die sachliche Diskussion über die KA weiterginge und nicht etwa über die (vermeintliche) persönliche Gesinnung des einen oder des anderen. Was womit vor dem 08.05.1945 bezweckt wurde, bedarf an dieser Stelle wohl keiner Diskussion.

Offline superhaase

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Konzessionsabgabe
« Antwort #196 am: 25. Juni 2009, 15:30:06 »
Einverstanden.
8) solar power rules

Offline AKW NEE

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Konzessionsabgabe
« Antwort #197 am: 25. Juni 2009, 15:38:46 »
Zitat
Original superhaase
Tut mir Leid, AKWNEE, ich kann Ihnen da nicht ganz folgen.
Mir tut es auch sehr leid!

Zitat
Original superhaase
Welche ewig gestrigen meinen Sie, wenn nicht Alt- oder Neonazis?
Richtig definiert, aber lesen Sie genau ich habe nicht @nomos so bezeichnet, sondern das seine Äußerungen in den Kreisen sicherlich gut ankommen!

Zitat
Original superhaase
Inwiefern sind nomos\' Äußerungen in Bezug auf die KA und die Nazis \"peinlich\"?
Weil die Nazis im demokratischen Anliegen des Verbraucherschutzes angeblich schon erheblich weiter waren
Zitat
Original nomos
und dass die Abschaffung im Interesse der Verbraucher vorgesehen war
.

Zitat
Original superhaase
Was bezweckten die Nazis denn mit der geplanten Abschaffung der KA?
Diese Art von Sozialpolitik war einzig dem Ziel verpflichtet
Zitat
Ein Volk, ein Reich, ein Führer
oder
Zitat
Original RR-E-ft
Dabei wird oft vergessen, dass man zuvor schon erheblich weiter war und u.a. vor den Toren Moskaus stand, bevor einmal mehr \"General Winter\" in das Geschehen eingriff. Bevor man die Gültigkeit der KA abschaffte, schaffte man zunächst die Gültigkeit der bis dahin bestehenden europäischen Grenzen ab, wie auch das Recht auf Leben ganzer Bevölkerungskreise....
oder
Zitat
Original Black
Leider hat wohl der Russe Berlin eingenommen bevor die Nazis die KA abschaffen konnten....

@ RR-E-ft
Grundsätzlich haben sie Recht, es geht mir aber nicht um die Gesinnung von jemandem, zumal ich diese nicht kenne, sondern um verharmlosende Äußerungen (ob gewollt oder ungewollt), die auch hier nichts zu suchen haben!

Offline superhaase

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Konzessionsabgabe
« Antwort #198 am: 25. Juni 2009, 15:45:24 »
Zitat
Original von AKW NEE
... aber lesen Sie genau ich habe nicht @nomos so bezeichnet ...
... aber lesen Sie genau: das hat auch niemend behauptet.
Aber lassen wir das.
Sie sollten jedoch in Zukunft hier nicht mit herbeigezerrten Naziunterstellungen (Ihre Schlussfolgerungen sind nämlich nicht richtig) anderen Forumteilnehmern den Mund verbieten wollen.

Ein bisschen runter mit der Drehzahl - das tut allen gut.
Nix für ungut!

ciao,
sh
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Offline AKW NEE

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Konzessionsabgabe
« Antwort #199 am: 25. Juni 2009, 16:04:33 »
Wo habe ich eine
Zitat
herbeigezerrten Naziunterstellungen
verwendet?
Bei vergleichbaren Texten werde ich genauso reagieren, wenn Sie dann wollen können sie dann wieder schreiben
Zitat
Ihre Schlussfolgerungen sind nämlich nicht richtig
. Ich halte sie für richtig. Wenn jemand schreibt, dass die Politik im dritten Reich in einer einzelnen Frage im positiven Sinne weiter war als die Politik heute, muss dem widersprochen werden, dass ist meine Schlussfolgerung, die verantworte ich für mich, wie Sie verantworten müssen, dem keine Bedeutung beizumessen.

Ja und ich bleibe meiner Meinung: wenn mensch nicht in der Lage ist, solche Peinlichkeiten zu bereinigen, sollte er hier nicht weiter schreiben dürfen. Es gibt dann irgendwann den Punkt, wo es dann keine Peinlichkeit mehr ist, sondern bewusstes Handeln.

Offline superhaase

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Konzessionsabgabe
« Antwort #200 am: 25. Juni 2009, 16:17:53 »
Sie unterstellten nomos, dass er mit seiner Äußerung zur KA sagen wollte: \"es war doch nicht alles schlecht bei den Nazis\".
Ich kann das aus nomos\' Äußerungen nicht herauslesen.
Das ist eine diffarmierende Unterstellung und entspricht genau meinem Vorwurf, sie unterstellen nomos, er möchte die Nazis verharmlosen.
Sie verrennen sich da.
Mit solchen Behauptungen sollten Sie etwas vorsichtiger umgehen.

Genauso gut könnte man fordern, Sie wegen Hetze und Beleidigung gegen einen anderen Teilnehmer vom Forum auszuschließen.
Was ich hiermit ausdrücklich nicht tue.

Bitte beruhigen Sie sich wieder und lassen Sie uns alle friedlich und sachlich über das Thema weiterdiskutieren!

ciao,
sh
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Offline AKW NEE

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Konzessionsabgabe
« Antwort #201 am: 25. Juni 2009, 16:58:20 »
Zitat
Sie unterstellten nomos, dass er mit seiner Äußerung zur KA sagen wollte: \"es war doch nicht alles schlecht bei den Nazis\". Ich kann das aus nomos\' Äußerungen nicht herauslesen.
Das ist eine diffarmierende Unterstellung und entspricht genau meinem Vorwurf, sie unterstellen nomos, er möchte die Nazis verharmlosen.
Sie verrennen sich da.
Mit solchen Behauptungen sollten Sie etwas vorsichtiger umgehen..

Wenn Sie mit dem Satz: \"es war doch nicht alles schlecht bei den Nazis\" mich zitiert haben wollen, möchte ich sie höflichst darauf hinweisen, dass dieser Satz nicht von mir stammt. Ich habe geschrieben:
Zitat
War ja doch nicht alles so schlecht in der Nazizeit, oder?
Eine klärende Antwort hätte viele geschriebenes überflüssig gemacht!
Bitte weisen sie nach, wo ich nomos unterstellt habe, \"er möchte Nazis verharmlosen\".
Wer hier vorsichtiger sein sollte, ist doch sehr die Frage.

Sie bescheinigen mir \"eine diffarmierende Unterstellung\" und dann soll ich mit Ihnen sachlich über das Thema weiterdiskutieren?

Ich lasse jetzt den von mir kritisierten Text von einer Beratungsstelle gegen \"Rechte Gewalt\" beurteilen und gebe Ihnen und nomos dann per PN das Ergebnis. Ich bleibe bei meiner Meinung, da können Sie mich jetzt persönlich Angreifen wie Sie es für richtig halten. Viel Spaß dabei!

Offline superhaase

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Konzessionsabgabe
« Antwort #202 am: 25. Juni 2009, 17:02:14 »
@AKWNEE:
Ich greife Sie nicht an, ich fordere Sie auf, sich zu beruhigen und weniger agressiv aufzutreten.

... Beratungsstelle gegen Rechte Gewalt ...
Meinen Sie nicht, dass die was besseres zu tun haben?
Ts, ts, ts.  :rolleyes:
8) solar power rules

Offline AKW NEE

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Konzessionsabgabe
« Antwort #203 am: 25. Juni 2009, 17:12:41 »
\"agressiv\", Sie oder ich?

\"diffarmierende Unterstellung\", kein persönlicher Angriff?

Ich arbeite fast täglich mit dieser Beartungsstelle zusammen und weiß, wie dort der Gewaltbegriff verstanden und bearbeitet wird. Zu der Frage der Gewalt gibt es gute Texte z.B. von Adorno, die ich Ihnen sehr empfehlen kann.

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #204 am: 07. Juli 2009, 11:40:39 »
Bezug:
BKartA, B. v. 03.06.09 Az. B 10-71/08: Behinderung durch überhöhte Konzessionsabgaben (Gas)

Zitat
Für die Gemeinde als Eigner des lokalen Gasversorgers spielt es dagegen keine Rolle, ob ihr der Gewinn des lokalen Gasversorgers als Konzessionsabgabe oder als Gewinnausschüttung zukommt. Im letzteren Fall hätte sie vielmehr auf den Gewinn noch Gewerbesteuer und ggf. Körperschaftssteuer zu zahlen. Bei näherer Betrachtung werden demnach einseitig die Kosten der unabhängigen Gasversorger gesteigert, welche somit günstigere Konditionen allenfalls zum Teil an die Verbraucher im Netzgebiet weitergeben können bzw. ganz am Marktzutritt gehindert werden.
    Fundamental ist, was beim Verbraucher abgeschöpft wird! Wie man das nennt ist zweitrangig. Wie man sieht nutzt man alle Kanäle.
    Die Konzessionsabgabe wird zweckfrei für den allgemeinen Stadtsäckel und überwiegend mit den höchst möglichen Sätzen erhoben. Der Energieversorgung der Bürger dient sie nicht. Die Bezeichung wurde beibehalten, was nicht ganz falsch war. Der Wettbewerb wird damit weiter beeinträchtigt und Monopolstrukturen gesichert und die eine öffentliche Hand spart Steuern zu Lasten der anderen öffentlichen Hände.  Der Bürger und Verbraucher zahlt immer.

    Ob die (späte) Erkenntnis jetzt endlich der erste Schritt zur Besserung ist?

[/list]PS:
Wenn Kommunalpolitiker schon Steuern zu Lasten von Land und Bund sparen wollen, wer oder was hindert eigentlich Stadtwerke im städtischen Eigentum daran, das Haushaltsgas in der Grundversorgung günstiger anzubieten? Das wäre im Sinne des EnWG und hier gibt es eine steuerfreie \"Konzessionsabgabe\" bis zu 0,40 Cent je kWh statt 0,03 Cent.

Welche steuerlichen Vorteil haben denn Sonderverträge?  ;)

Offline RuRo

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Konzessionsabgabe
« Antwort #205 am: 17. Juli 2009, 10:01:44 »
Sollte dieses schaurige Urteil mit der praktischen Gleichstellung von Tarifkunden und Norm-Sondervertragskunden auf Dauer Bestand haben, sollten die Auswirkungen auf die Höhe der abzuführenden KA geprüft werden.

§ 1 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz – KAV  Tarifkunden im Sinne dieser Verordnung sind Kunden, die auf Grundlage von Verträgen nach den §§ 36 und 38 sowie § 115 Abs. 2 und § 116 des EnWG beliefert werden; Preise und Tarife nach diesen Bestimmungen sind Tarife im Sinne dieser Verordnung.

Folgt demnach die Preisbildung der Norm-Sondervertragskunden, der aus einem einseitigen Leistungsbestimmungsrecht, sollte bei konsequenter Anwendung auch der Abgabesatz für sonstige Tarifkunden abgerechnet werden müssen, denn

Sondervertragskunden i.S. dieser Verordnung sind Kunden, die nicht Tarifkunden sind. Also Kunden, deren Preis und Tarifbildung nicht an die der AVBGasV bzw. GasGVV, angelehnt ist.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #206 am: 18. August 2009, 11:54:08 »
siehe hier:
Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB schließt Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB regelmäßig aus

Zitat
Original von Ronny
@ nomos

Zitat
@Ronny, habe ich geschrieben, dass das BKartAmt gegen die Erhebung der KA vorgeht?

Sie sollten sorgfältiger lesen. Black hatte geschrieben: \"Die KA hält also niemandem vom Lieferwettbewerb ab.\" Es ging bei diesem Verfahren um die Behinderung von Gaslieferungen durch das Fordern überhöhter Konzessionsabgaben.
Die Konzessionsagabe hält ja auch niemanden vom Lieferwettbewerb ab. Allenfalls deren missbräuchlich überhöhte Erhebung ggü. Drittlieferanten tut dies.

Ich klink mich hier aus - beim Thema KA kommen wir nicht weiter ...
    @Ronny, man kann den Missbrauch auch verniedlichen \"Allenfalls ...\".

Die Unfallursache lag nicht am verkehrsuntauglichen Auto. Es wurde halt nur zu schnell gefahren.

Die KA ist aufgrund der Ungereimtheiten geradezu auf Missbrauch und Manipulation angelegt. Die Regelungen sind willkürlich, ungerecht, chaotisch und kassiert und abgeführt wird ohne jede Kontrolle. Wer profitiert hält still. Die Verbraucher sind in der Regel über diese komplexe \"Geheimabgabe\" uninformiert. Man kann den untragbaren Zustand auch bewusst übersehen. Mit dieser KA kommt man so sicher nicht weiter.

Diese \"Abgabe\" wird nahezu einheitlich von den Kommunen mit den Höchstsätzen der Verordnung zu Lasten Dritter (Verbraucher) \"vereinbart\".  Wäre das tatsächlich ein privates Entgelt, dann müssten sich hier erhebliche Unterschiede zwischen Flensburg und Passau zeigen. Bei diesem  \"Entgelt\" ist jedenfalls nicht die Spur von Wettbewerb und Liberalisierung sichtbar.
[/list]

Offline Black

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Konzessionsabgabe
« Antwort #207 am: 18. August 2009, 12:04:32 »
@nomos

Dann kürzen Sie aus Ihren Rechnungen doch die Konzessionsabgabe heraus. Wenn Sie den Höchstsatz ansetzen können Sie den Betrag aus der KAV entnehmen.

Im Rahmen eines Klageverfahrens können Sie dann Ihre Bedenken dann direkt beim Gericht anbringen.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Ronny

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Konzessionsabgabe
« Antwort #208 am: 18. August 2009, 14:59:38 »
@ nomos

Immer in die gleichen Allgemeinplätze abzudriften bringt uns doch keinen Schritt weiter.

Erklären Sie nun endlich mal, inwieweit die - den gesetzlichen Vorgaben entsprechend erhobene - Konzessionsabgabe den Wettbewerb negativ beeinflusst.

Und bitte konkret und präzise und ohne Abschweife auf die Unfähigkeit des Gesetzgebers, des Verordnungsgebers, der Politiker und der Richter. Alle diese Leute und deren Handeln haben mit der Frage der wettbewerblichen Auswirkungen der KA nichts zu tun.

Das kann auch gerne unjuristisch sein, aber bitte konkret! Bitte!

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #209 am: 18. August 2009, 16:36:15 »
Zitat
Original von Ronny
Immer in die gleichen Allgemeinplätze abzudriften bringt uns doch keinen Schritt weiter.
    @Ronny, was verstehen Sie unter Allgemeinplätzen? Ihr Vorwurf ist nicht berechtigt! Finden Sie hier im Forum zum Thema Konzessionsabgabe wirklich nichts Konkretes? Lesen Sie nochmal nach und antworten Sie dann darauf konkret und nicht mit solchen Totschlagscheinargumenten.

Zitat
Original von Ronny
Erklären Sie nun endlich mal, inwieweit die - den gesetzlichen Vorgaben entsprechend erhobene - Konzessionsabgabe den Wettbewerb negativ beeinflusst.

Und bitte konkret und präzise und ohne Abschweife auf die Unfähigkeit des Gesetzgebers, des Verordnungsgebers, der Politiker und der Richter. Alle diese Leute und deren Handeln haben mit der Frage der wettbewerblichen Auswirkungen der KA nichts zu tun.

Das kann auch gerne unjuristisch sein, aber bitte konkret! Bitte!
    @Ronny, die Wettbewerbsbeinflussung ist nicht der Kern der Kritik an dieser Abgabe, es ist nur ein Teilaspekt. Wenn Sie die Diskussion verfolgt haben, kann Ihnen das eigentlich nicht entgangen sein. Außerdem gehört die Wirtschaft noch nicht zu den juristischen Disziplinen. Juristisches Verständnis und Erklärungen helfen da nicht immer. Vielleicht liegt ja da die Wurzel des Nichtverstehens.

    Aber ok, ich werde jetzt nicht die gesamte Diskussion hier wiederholen, aber nochmal versuchen zum Verständnis beizutragen.
    Lesen Sie nur mal drei Beiträge weiter oben:

Konzessionsabgabe

Ein typisches kommunales Stadtwerk das die Bürger mit Gas versorgt ist
[/list]
    z.B.
  • öffentlich rechtliches Eigentum einer Stadt.
  • ist Grundversorger

und meistens
  • auch Netzbetreiber.
  • Die Konzessionsabgabe und der Gewinn sind Bestandteile der Gaspreise.
  • Die Stadt (Eigentümer) erhält sowohl die Konzessionsabgabe als auch direkt oder indirekt (Holding) den Gewinn in Form von Ausschüttungen oder durch Wertzuwachs ihrer Beteiligung.
  • Der Gewinn ist mit Steuern belastet, die Konzessionsabgabe nicht!
    Der Mittelzufluss in Form der Konzessionsabgabe ist also vorteilhafter als eine Gewinnausschüttung.

    Je höher die Konzessionsabgabe, je geringer die Steuerbelastung, je vorteilhafter für den Eigentümer!

    Ein kommunaler Grundversorger hat daher einen Wettbewerbsvorteil, da ihm nicht gerade unbedeutende Mittel steuerfrei zufliessen. Die steuerfreie \"Konzessionsabgabe\" beträgt bis zu 0,40 Cent je kWh statt 0,03 Cent.

    ... und mit dieser \"Konzessionsabgabe\" wird dann der höhere Preis in der Grundversorgung begründet. Der Vorteil wird nicht erwähnt.

    Die \"Konzessionsabgabe\" ist zweckfrei. Sie hat mit der Energiebeschaffung oder dem Vertrieb nichts zu tun. Man darf das bei der Kommune auch als steuerfreien Gewinn bezeichnen. Der Fiskus achtet z.B. streng darauf, dass diese Konzessionsabgabe \"verdient\" wird. Aber das ist schon wieder ein anderes Thema - Steuerrecht.

    Wo hat ein Mitwettbewerber solche \"steuerfreien Gewinnanteile\"?

 

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