@RR-E-ft, ja, die Kommunen sind aufgrund der grundgesetzlichen Selbstverwaltungsgarantie frei in der Wahl der Aufgabenerledigung. Sie können sowohl zwischen Eigen- und Fremdversorgung als auch zwischen öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Organisationsform wählen.
Das bedeutet nun aber nicht, dass die kommunale Verantwortung damit entfällt. Auch wenn Sie dem kommunalen Wirtschaftsrecht wenig Bedeutung beimessen, in den GemO ist irgendwo immer geregelt, dass durch die Ausgestaltung der Verträge oder der Satzung sichergestellt sein muss, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird bzw. die Kommune einen ihrer Beteiligung angemessenen Einfluß erhält und dieser durch die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung oder in anderer Weise gesichert wird. Die Beteiligung von Privaten ist dabei oft nur zulässig, wenn hierdurch die Erfüllung der Aufgaben gefördert wird und Gründe des öffentlichen Wohls nicht entgegenstehen.
Den Gemeinden stand es auch frei, ob sie die Aufgabe der Wasserversorgung in kommunaler Eigenverantwortung selbst wahrnehmen oder ob sie die Aufgabe einem privaten Dritten teilweise oder ganz übertragen. Was sich da in vielen Kommunen entwickelt hat können wir jetzt feststellen. Da war weniger die Versorgung im Blick, als das viele Geld für den Stadtsäckel. Geschäfte zu Gunsten Dritter mit Partizipation an deren Steuervorteilen. Da wurden kommunale Pflichten vor lauter Dollarzeichen auf der Brille schlicht vergessen und nach meiner Meinung eindeutig verletzt.
Es geht nicht um die Vergabe für das Leitungsnetz, sondern um die sogenannte Abgabe. Da ist konkret die Krux.
Was die Politik betrifft, da lese ich heute in der FAZ auf Seite 17:
\"SPD und CDU verlieren jeden Monat zusammen über 1000 Mitglieder, aber das kümmert die Hirachen anscheinend wenig. Warum? Weil die Zahl der Mandate und anderen bezahlten Posten ja gleich bleibt. Die können sie dann weiter unter sich aufteilen. ...\"
Wenn man als Verbraucher diese \"Konzessionsabgabe\" so akzeptiert wie sie sich zu dem heutigen chaotischen Konstrukt entwickelt hat und sieht, dass die Kommunalpolitik mit den Lobbyverbänden diese \"Abgabe\" noch ausweiten wollen, dann sollte man sich auch nicht mehr um Quersubventionen und überhöhte zweckfremd verwendete Gewinne Gedanken machen. Ob das Geld über solche \"Abgaben\"-Konstrukte kassiert wird oder darüber, was macht den Unterschied? Der Verbraucher zahlt das über den Preis.
Was damit finanziert wird ist zweitrangig, die Finanzierung ist nicht in Ordnung und widerspricht schon dem EnWG. Aber selbst wenn man sich darauf einlässt und genauer hinsieht, dann stellt man fest, dass mit dem kassierten Geld nicht nur Dächer von Kindergärten finanziert wird. Selbst die beste Haushaltslage hält die Gemeinden nicht davon ab, die höchst mögliche Konzessionsabgabe zu kassieren. Meine Stadt ist schuldenfrei und finanziert über ein Holdingkonstrukt Schloßrenovierungen und mehr. Jetzt ist die Finanzierung einer Multifunktionshalle im Gespräch. Aber ja, man kann zum schuldenfreien Haushalt auch so beitragen und in \"Nebenhaushalten\" mit dem Geld der Energerieverbraucher öffentliche Aufgaben finanzieren.
Wenn die Haushaltslage tatsächlich die Rolle spielen sollte, die Sie da sehen, dann müssten bei der KA mindestens Unterschiede wie bei den Hebesätzen der Gewerbesteuer deutlich werden. Egal wie die Haushaltslage ist, in 99,9 % der Fälle werden die höchstmöglichen Sätze berechnet. Das liegt doch wohl an der widerstands- und kritiklosen Hinnahme durch die Verbraucher.
Ich habe immer noch kein Verständnis dafür, dass der kommunalen Lobbyarbeit nicht mal der Hauch eines Gegenwindchens durch die Verbraucher entgegenweht. Sorry, aber ich vermute da wieder Interessenskonflikte und bei dieser Sachlage befürchte ich, dass dieses Abgabenkonstrukt sich weiter widerstandslos zu Lasten der Energieverbraucher entwickeln lässt. Man wird das nutzen.