Original von nomos @reblaus, ansonsten halte ich Ihre Beiträge nach wir vor für dieses Forum für nicht angemessen.
Das steht Ihnen natürlich frei, und wenn es Ihnen nicht frei stünde würde ich es Ihnen sofort gestatten.
Die Erhebung einer Konzessionsabgabe bei einem gemeindeeigenen Unternehmen in einer Höhe, die es dem Unternehmen nicht mehr ermöglicht, Gewinne zu erwirtschaften ist der Missbrauch der gesetzlichen Ermächtigung Konzessionsabgaben einzufordern.
Wenn Sie die Erhebung von Konzessionsabgaben in missbräuchlicher Höhe in einer Diskussion anprangern, die über den Sinn oder Unsinn dieser Abgabe geführt wird, gehe ich doch davon aus, dass Sie dieses Argument zur Stützung ihrer Argumente zur Abschaffung der Konzessionsabgabe anführen. Dann ist es doch zulässig, darauf hinzuweisen, dass die von Ihnen als Kronzeugen benannten Behörden Ihre Intention nicht verfolgen.
Original von nomos Ich setze mich mit dem Thema ernsthaft auseinander im Gegensatz zu Ihnen wie Sie ja selbst schreiben.
Niemand in diesem Forum - auch ich nicht - zweifelt daran, dass das Ihr voller Ernst ist, und das meine ich jetzt voll ernst.
Das Grundgesetz gibt keine Wirtschaftsordnung vor. Wir könnten auch eine Staatswirtschaft etablieren.
Was ist denn eine Verordnung mit Gesetzesbezügen? Verordnungen dürfen nur aufgrund gesetzlicher Ermächtigung erlassen werden. Sie haben selbst gesetzlichen Charakter.
Warum gibt es keine Kontrolle. Einem Konzessionsvertrag muss der Gemeinderat zustimmen. Der wird von uns gewählt, damit er alles kontrolliert. Oder wollen Sie Ihr Leben im Rathaus zubringen, um alles selbst nachzuprüfen, was die Beamten in Ihrem Namen und dem Ihrer Mitbürger so treiben?
Die Gemeindeordnung ist allein deshalb schon nicht einschlägig weil es Landesrecht ist, die KAV aber nach Bundesrecht erlassen wurde, und Bundesrecht Landesrecht bricht. Selbst wenn in der GemO stünde, dass Konzessionsabgaben verboten sind, würde das Gesetz immer noch erlauben, Konzessionsabgaben zu verlangen. Gleiches gilt für die Landesverfassungen, Bundesrecht ist an Landesverfassungsrecht nicht gebunden.
Was Sie als nicht bedeutungslos ansehen, ist nach unserer Rechtsordnung einfach völlig bedeutungslos. Da müssen Sie eine Menge Gesetze und Artikel ändern, damit Ihre Ansicht die gewünschte Bedeutung erhält.