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Autor Thema: Brennwertfaktor beim Erdgas  (Gelesen 35747 mal)

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Offline Cremer

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #30 am: 22. August 2007, 15:13:05 »
@nkh,

die Stadtwerke Kreuznach haben einen Röhrengasspeicher zur Zwischenlagerung.

Damit können die SW KH den Brennwert, wie H. Fricke schreibt, vergleichmäßigen, zwar im engen Rahmen, aber immerhin.

Wie Sie schreiben übernehmen die Endverteiler (Stadtwerke) in der Regel den übermittelten Brennwert vom Vorlieferant (hier Saar-Fern-Gas) und messen nicht selbst.

Dies setze ich auch hier voraus.

Die SW KH haben erst kürzlich in der Tagespresse mitgeteilt, dass sie Luft beimengen.

Ob die Aussage (Interview) so korrekt von der Presse wiedergeben wurde oder nicht, mag  dahingestellt sein.

Als Kunde nehme ich daher an, das die SW KH Luft beimengen.

Und bewiesen ist auch, dass Verkaufsmengen größer sein können als Bezugsmengen, siehe Bericht Eichdirektion Sachsen
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #31 am: 22. August 2007, 15:27:35 »
@nkh

Das gesamte Arbeitsblatt G 685 beruht darauf, aus Kostengesichtspunkten teilweise auf Messungen zu verzichten und statt auf konkrete Messwerte auf nach bestimmten Verfahren ermittelte Werte abzustellen.

Es handelt sich somit  systembedingt um Näherungswerte, die nicht mit den Werten exakt übereinstimmen können, die man messen würde.

Schwerpunktaktion der Eichbehörden

Festgestellte Abweichungen Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen 2004

Offline nkh

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #32 am: 22. August 2007, 15:36:33 »
Das Arbeitsblatt unterscheidet wohl noch in verschiedene Kundengruppen, wobei gewisse Anforderungen an die eingesetzten Geräte nach Versorgungsdrücken gestellt werden. Die \"Näherungswerte\" sind Ersatzwerte, die wie sie richtig sagten zur Vereinfach der Abrechnung genommen werden.

Hierbei handelt es sich um die Gastemperatur, die mit 15 Grad Celsius angesetzt wird, den Normluftdruck für Deutschland mit 1013,25 mbar und um Höhenzonen, in den der Luftdruck nach einer allgemein anerkannten Formel umgerechnet wird auf die Höhe. Dieses sind aber keine Geheimnisse.

Was ich noch nicht sehe sind die Gestaltungsspielräume, die man hierdurch haben könnte. Die Werte sind vorgegeben und unterliegen keinen Spielräumen. Man nimmt diese oder tatsächliche.

Desweiteren kann es doch nicht wirklich gefordert werden, das bei jedem Endabnehmer eine Temperaturmessung und Luftdruckmessung erfolgt. Wer soll bezahlen? Der Kunde?

Ersatzwerte werden z.B. auch zur Eichung von Tankstellen genommen, da auch hier das Benzin bei unterschiedlichen Temperaturen unterschiedliche Volumina hat. Eine Abrechnung sollte fair, aber auch händelbar sein.

Offline Pelikan

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #33 am: 22. August 2007, 15:50:04 »
moin moin,

aus 3. Beiblatt zum DVGW-Arbeitsblatt G685
\"Ersatzwertbildung von abrechnungsrelevanten Gasdaten\"

\"..Anforderungen... festlegen...falls Messwerte der verwendeten geeichten Geräte...fehlen oder fehlerhaft sind. In diesem Fall dürfen anstelle der Messwerte geeichter Geräte Ersatzwerte für die Gasabrechnung verwendet werden..sofern die Anforderungen eingehalten werden.\"

## es geht also auch ohne Eichwerte !##

Und... jeder kleine Gurkenhändler muss eine Waage haben und diese kalibrieren lassen, aber die größeren Energielieferanten....

Es gab mal eine Fernsehshow mit dem Titel: schätzen Sie mal...

Die Stadtwerke werden schon wissen, warum Infos zum Brennwert so geheim gehalten werden.

Mit Gruß vom
Pelikan.

Offline RR-E-ft

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #34 am: 22. August 2007, 15:50:15 »
@nkh

Die Auswertung der Eichbehörden hatte ergeben, dass die Bestimmungen des Arbeitsblattes G 685 oft icht eingehalten wurden, teilweise erhebliche Defizite bei der Anwendung bestanden.

Für den Kunden ist nur wichtig, dass ihm sein Versorger ausgehend von einem Messwert bis zu dem Umrechnungsfaktor, welcher auf der Verbrauchsabrechnung erscheint, nachvollziehbar Schritt für Schritt darlegt, wie sich das eine aus dem anderen ergibt. Das sollt nicht schwer sein.

Und eben dazu scheinen viele Gasversorger nicht in der Lage, jedenfalls tun sie so und speisen den Verbraucher statt dessen auf Nachfrage damit ab, dass alles seine Richtigkeit habe und die Eichbehörden darüber wachen.

Und das ist eben zu einfach und wird dem Anliegen des Kunden keinesfalls gerecht.

Es müsste doch wohl vollkommen unproblematisch möglich sein, dass der jeweilige Gasversorger diese Darlegung für die jeweilige Zeitperiode Schritt für Schritt darstellt und diese detailliert nachvollziehbare Erläuterung den Verbrauchern, die dies wünschen, zusätzlich zur Jahresverbrauchsabrechnung diese übergibt, um ggf. auch dazu noch Nachfragen des Kunden zu beantworten.

Allein weil dies nicht so praktiziert wird, lässt dies gerade Raum für viele Spekulationen.

Auf Vertrauen der Kunden möge man nicht bauen, nachdem dieses oftmals leichtfertig verspielt wurde.

So hat sich bereits jetzt in Gerichtsverfahren ergeben, dass Bezugskostensenkungen um 0,28 Cent/ kWh (netto) in IV/03, I/04 nicht an die Kunden weitergegeben wurden, zum 01.09.2004 Gaspreise wegen angbelich zwischenzeitlich gestiegener Bezugskosten sodann um 0,40 Cent/ kWh erhöht wurden, obschon die resultierende Bezugskostensteigerung ab dem 01.10.2004 bis zum 01.01.2005 lediglich 0,0329 Cent/ kWh (netto) betrug.

Ich rede dabei von einem großen Gasversorgungsunternehmen, welches maßgeblich am eigenen ostdeutschen Vorlieferanten beteiligt ist und dessen Vorstandsvorsitzener zum Energiemanager des Jahres gekürt wurde und  nebenbei noch VDEW- Präsident ist.

Wenn das schon bei so honorigen Unternehmen der Fall ist, was steht dann erst bei Stadtwerken zu besorgen, denen der Stadtkämmerer mit Finanzbedarf für den öffentlichen Nahverkehr oder ein Schwimmbad im Nacken sitzt......

Darf´s ein bisschen mehr sein?

Eigentlich nicht.

Offline jroettges

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #35 am: 22. August 2007, 17:26:24 »
Zitat
So hat sich bereits jetzt in Gerichtsverfahren ergeben...
Hallo Herr Fricke,
kann man dazu irgendwo etwas mehr nachlesen?

@Alle
Mein EVU ist nicht bereit, mir einen amtlichen Nachweis über die Richtigkeit des Wertes zu liefern.

Ich habe für den mir in Rechnung gestellten Brennwertfaktor daher in meinen Unbilligkeitseinwand einbezogen. Er schraubt schließlich den von mir nachprüfbaren Verbrauch in m³ in nicht mehr nachprüfbare kWh-Höhen.

Offline Randy

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #36 am: 22. August 2007, 18:32:04 »
Zitat
Original von jroettges

Ich habe für den mir in Rechnung gestellten Brennwertfaktor daher in meinen Unbilligkeitseinwand einbezogen.

Habe ich auch getan und berechne seither meine Jahresrechnung mit Preisen 2004 und Umrechnungsfaktor 10,0 anstelle von 11,...

Randy

Offline RR-E-ft

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #37 am: 22. August 2007, 19:48:50 »
@jroettges

Mehr dazu kann man nachlesen in der Verfahrensakte des Landgerichts insbesondere der Anlage B- 8 zur Klageerwiderung vom 24.04.2006 des betreffenden Versorgers (nicht öffentlich). Die am Verfahren beteiligten Kläger können lesen, was da zum Vortrag gebracht wurde.

Wer selbst nicht vor Gericht zieht, sich vor Gericht ziehen lässt, bekommt auch nichts zu lesen. ;)

Mit dem Brennwert wird es sich nicht anders verhalten, was den entsprechenden Vortrag betrifft. Aber vielleicht bequemt sich ja mal einer zu einer nachvollziehbaren Darstellung. Ich selbst habe eine solche noch nie zu Gesicht bekommen.

Offline nkh

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #38 am: 23. August 2007, 08:21:08 »
@ RR-E-ft

Zitat: ...teilweise erhebliche Defizite bei der Anwendung bestanden

Wird auch nicht bestritten, beweist aber auch, das es kontrolliert wird und die Einhaltung überwacht wird. Und es gibt auch zahlreiche Unternehmen, sogar die große Mehrheit, wo die Prüfung keine Beanstandungen ergibt. Macht sich aber für die Presse nicht so gut, ist nicht so als Aufmacher geeignet.

Und wir sind uns vollkommen einig, Versorger sollten transparent abrechnen und dem Kunden gegenüber darlegen können, was wie warum abgerechnet wird. Das würde Vertrauen schaffen. So wie einige mit ihren Kunden verfahren, ist Vertrauensbildung schwer.

@ pelikan

Zitat: ## es geht also auch ohne Eichwerte !##

Sicher, aber dieser Abschnitt bezieht sich auf defekte Messgeräte, die keine Werte mehr liefern, natürlich müssen hier Ersatzwerte gebildet werden zur Abrechnung. Was soll man denn sonst machen, wenn z.B. das Zählwerk nicht mehr anzeigt. Diese Ersatzwerte müssen lt. Änderung der G 685 bzw. Beiblatt in jedem Fall einzeln dokumentiert werden und werden dort auch genau im Vorgehen defeniert.

Dieser Absatz ist also vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen und hat mit der Ursprungsproblematik nichts zu tun. Und wenn der Gurkenhändler die Waage kaputt hat verkauft er trotzdem weiter....:-)

Und meiner Meinung nach werden Infos zum Brennwert nicht geheimgehalten, sondern die Versorger habe Probleme es verständlich zu erklären. Die Berechnung ist sehr kompliziert und nicht einfach zu vermitteln, was keine Ausrede sein soll, nicht transparent abzurechnen.

Offline RR-E-ft

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #39 am: 23. August 2007, 11:32:41 »
@nkh

Wenn es sich leicht erklären ist, spricht nichts dagegen, dass der Versorger eine nachvollziehbare Ermittlung des der aktuellen Abrechnungsperiode zu Grunde liegenden Umrechnungsfaktors im Internet veröffentlicht.

Das ist sicherlich auf weniger aufwendig, als die Sache einzelnen Kunden auf Nachfrage darzulegen.

Mich würde es freuen, wenn Sie für Ihren Bereich eine solche Veröffentlichung im Internet anbringen, uns sodann darauf verweisen, so dass für andere Versorger als leuchtendes Beispiel darauf verwiesen werden kann.

Offensichtlich sind einige Stadtwerke auch besser als andere in der Lage, transparente und dem § 42 Abs. 6 EnWG entsprechende Verbrauchsabrechnungen Strom zu erstellen.

Warum andere diese Transparenz scheuen, ist nicht nachvollziehbar.

Auch bei den Gasabrechnungen sollte es möglich sein, die Netzentgelte transparent gesondert auszuweisen. Eine entsprechende Regelung befindet sich im Gesetzgebungsverfahren.

Offline nkh

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #40 am: 23. August 2007, 11:50:59 »
@ RR-E-ft

Ich bin ganz ihrer Meinung.
Transparenz ist sinnvoll und sollte vorhanden sein.

Offline RR-E-ft

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #41 am: 23. August 2007, 12:03:53 »
@nkh

Zitat
Original von RR-E-ft
Mich würde es freuen, wenn Sie für Ihren Bereich eine solche Veröffentlichung im Internet anbringen, uns sodann darauf verweisen, so dass für andere Versorger als leuchtendes Beispiel darauf verwiesen werden kann.

Na dann: Auf los geht´s los mit der Transparenz. ;)

Offline RR-E-ft

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #42 am: 26. August 2007, 13:38:24 »
In Stetten wird das Gas erwärmt.

Zitat
Die neu gebaute Gasübergabestation steht hinter dem Stettener Sportplatz. Darin befinden sich unter anderem Sicherheitseinrichtungen, Regler, Filter, Zähler und Heizkessel. Damit das Erdgas nicht zu stark abkühlt, wird es in dieser Station vorgewärmt, bevor es in Richtung Albstadt weiter- fließt.

Isobare, Isokore, Isotherme...

Offline superhaase

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #43 am: 26. August 2007, 18:12:14 »
Das höre ich auch zum ersten mal.
Was das wohl für einen Sinn haben soll.....
Auch wenn bei einer Druckminderung aus dem Hochdrucknetz in ein Niederdrucknetz das Gas abkühlt, so wird es doch durch unisolierte Gasrohre im Erdreich wieder erwärmt. Wozu da einen Heizkessel?

Oder gibt es unmittelbar nach der Druckabsenkungsstation gleich ein paar Verbraucher sitzen? Das wäre die einzige vernünftige Erklärung.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline nkh

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #44 am: 28. August 2007, 09:24:38 »
Die Gründe zur Erdgasvorwärmung sind rein technischer Natur:

Erdgas wird zum Transport über weite Strecken auf bis zu 80 bar verdichtet, um Rohrleitungsdurchmesser gering zu halten. Bis zum Endkunden wird der Druck wieder auf einige Millibar verringert. Bei der Entspannung des Gases kommt es durch den Joule-Thomson-Effekt zur Abkühlung. Um Beeinträchtigungen der Gas-Druckregelanlage zu verhindern, muss das Erdgas deshalb vor der Herabregelung des Druckes vorgewärmt werden.

Mögliche Effekte durch Abkühlung sind: Kondensation von im Erdgas enthaltenen Wasser -> Korossion, Kondensation von Luftfeuchtigkeit auf der Außenseite der Gasleitung -> Korossion, Hydratbildung (Methanhydrat) -> Verstopfung der Gasleitung und Armaturen, Vereisung -> Beeinträchtigung der Funktion der Armaturen.

 

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