Ich kann mich nur anschließen,
Temperatur und Druck ändern den Brennwert nicht,
da die Angabe des Brennwertes sich auf die Normgrößen bezieht.
Temperatur und Druck werden durch die Zustandzahl korregiert.
Sicher gibt es immer Möglichkeiten, etwas unrechtes zu tun. Die Möglichkeit hat jeder jeden Tag. Aber ich denke nicht dass generell unterstellt werden darf und sollte, das wissentlich falsch abgerechnet wird. Ich bleibe bei meiner Behauptung, dass die Abrechnung des Gases gut und ausreichend von den Eichämtern überwacht wird und keine Spielräume für Auslegungsfragen da sind.
Und Fachchinesisch ist nun mal die gängige Sprache in vielen Bereichen. Ohne geht es selten.
Und zum Thema Schummeln, Betrügen, wie immer man es nennen mag, sind die Medien nicht ganz unschuldig an der herschenden Verunsicherung.
Eine Meldung z.B. auf den Seiten des Bund der Energieverbraucher zeigt meiner Meinung nach, wie leicht doch Ergebnisse in die eine oder andere Richtung ausgelegt werden können.
Überschrift der Meldung:
Gasabrechnungen: 42 Prozent stimmen nichtHört sich gut an, liest sich gut.
Weiter wird berichtet:
Von den 17,2 Millionen Haushalten, die mit Gas heizen, sind also rund 7,2 Millionen Haushalte falsch abgerechnet worden. Aller Wahrscheinlichkeit haben sich die Unternehmen eher zu Lasten der Kunden \"verrechnet\". Hätte jedoch nur die Hälfte der betroffenen Haushalte mehr bezahlt, dann hätten immerhin 3,6 Millionen Haushalte mehr bezahlt, als sie eigentlich verbraucht haben. Schon bei einer Abweichung von zehn Prozent vom korrekten Verbrauchswert müsste ein Haushalt 81 Euro im Jahr zuviel bezahlen. Denn bei einem Durchschnittsverbrauch von 18.000 kWh und einem Gaspreis von 4,5 Ct/kWh zahlt der Durchschnittshaushalt 810 Euro jährlich für Gas.Interessante Auslegung, hätte nur die Hälfte mehr bezahlt...dann hätte die andere Hälfte weniger bezahlt, unterm Strich ergibt das Null. Und eine Abweichung von 10 % der Rechnungssumme, wer da behauptet, das Eichamt würde das respektieren, der kennt unsere Eichämter schlecht. Bereits Abweichungen ab 1 % werden nicht tolleriert.
Und ganz um Schluß, fast als Nebensatz der Hinweis:
Die Eichbehörden versicherten auf Nachfrage, dass es zu keinen gravierenden Abweichungen zu Ungunsten der Kunden gekommen sei. Anderfalls hätten die Eichbehörden eine Nachverrechnung gegenüber den Kunden erzwungen.Jetzt will niemand ernsthaft behaupten, die Eichbehörden würden lügen, oder? Warum sollten sie es tun?
Das zum Thema falsche Abrechnung nur mal bemerkt... =)