Tut mir wirklich leid, dass ich weiter mit diesem Thema nerve, aber aus dem Arbeitsblatt G685 geht doch eigentlich hervor, dass dem GVU ausreichend Spielraum bleibt, den Abrechnungsbrennwert nach seinen Bedürfnissen anzupassen, ohne den rechtlichen Rahmen zu verlassen. Hier der Auszug aus aus dem Arbeitsblatt.
G 685 - Inhalt
10.3 Erläuterungen zur Ermittlung
des Abrechnungsbrennwertes
GVU übernimmt Angaben des Vorlieferanten überEinspeisebrennwerte und -mengen oder misst selbst. GVU berechnet daraus den arithmetisch - oder
mengengewogenen mittleren Abrechnungsbrennwert.
Bei unterschiedlichen Gasbeschaffenheiten wird je
Einspeisestelle getrennt berechnet, daraus arithmetisches
Mittel gebildet und geprüft, ob Einzelergebnisse
nicht mehr als 2 % hiervon abweichen.
Zum Beispiel besteht doch theoretisch die Möglichkeit, dass der Gaslieferant den Brennwert durch entsprechendes Mischen auf einem Wert von 9,5 hält, während dem abrechnenden Unternehmen \"nur\" die Werte der Vorlieferanten zur Verfügung gestellt werden, welche \"zufällig\" bei 9,69 liegen. So ist es dem abrechnenden Unternehmen möglich, die KWh um 0,1ct günstiger anzubieten als das liefernde Unternehmen. Diese Vorgehensweise erfordert natürlich Absprachen zwischen den beteiligten Unternehmen, die zwar wahrscheinlich nicht erlaubt, allerdings kaum nachweisbar sind.
Andereseits sind solche Absprachen kaum erforderlich, siehe Tankstelle. Dort weiss der Autofahrer auch im vorhinein, dass der Sprit zum Ferienanfang teurer wird. Und die Mineralölgesellschaften wissen sicherlich auch ohne vorherige Absprache, wann sie anfangen müssen an der Preisspirale zu drehen.
Zurück zum Gas, speziell zum Brennwert.
Hier ist es dem liefernden Unternehmen sicherlich möglich, sofern es den Brennwert selbst misst, Toleranzfelder zu seinen Gunsten auszunutzen, angefangen bei der Gastemperatur, über den Gasdruck, Luftdruck bis zur Verwendung entsprechender Messgeräte.
Hinzu kommt dann noch Möglichkeit der Konditionierung des Erdgases, hierzu ein Link zu einem pdf Dokument, bei dem ich die Seiten 6,
10 und 11 besonders lesenswert fand:
http://corporate.basf.com/de/innovationen/felder/energiemanagement/reden/-reden1.htm?getasset=file10&name=P-428-Rott.pdf&id=V00-e.5QwArBbbcp4GnMomentan beschleicht mich immer mehr das Gefühl, dass die \"thermische Abrechnung\" ein Scheunentor zur Gewinnoptimierung der GVU\'s
ist. Auch Berichte über GVU\'s, die mehr Gas verkaufen, als sie einkaufen, können dieses Gefühl nicht abschwächen.
Wir waren gestern übrigens in einem Spassbad, dessen Bau und Unterhalt überwiegend aus den Gewinnen eines Versorgungsunternehmens abgesichert ist.
Zufällig ist dieses Unternehmen auch dasjenige, welches uns ein Erdgas mit einem um ca. 0,1 höheren Brennwert verkaufen würde, als wir in den letzten drei Jahren bezogen haben, wobei der Gaslieferant immer der gleiche bleibt.
Es soll hier niemand angeprangert werden, ich möchte nur aufzeigen, dass die GVU\'s durchaus auch Mittel haben, den Gaspreis zu steuern, ohne auf den (zehntel) Cent zu achten.
nochmal ein Link, der aufzeigt, wie gut bei Versorgungsunternehmen gerechnet werden kann:
http://www.tirol.com/wirtschaft/innsbruck/33034/index.doWenn die Angaben des Herrn Schäfer stimmen hatte das Versorgungsunternehmen zusätzliche Einnahmen von ca. 50.000.000€ und das möglicherweise ganz und gar im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur zu Lasten der Endverbraucher. Ermöglicht werden solche zusätzlichen Einnahmen ausschliesslich durch die \"thermische Abrechnung\" und der Tatsache, dass der Brennwert vom GVU bestimmt wird.
Ich lasse mich jedoch gerne eines Besseren belehren.
Habe da noch einen Link gefunden:
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Erdgas/Brennwert_von_Erdgas/site__1614/Interessant ist hier die Aussage, dass die Abrechnungsbrennwerte nur etwa alle fünf Jahre überprüft werden(mit Tendenz zu noch grösseren Abständen) und dass ein Vergleich der eingekauften mit der verkauften Gasmenge nicht stattfindet.