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Autor Thema: Brennwertfaktor beim Erdgas  (Gelesen 35744 mal)

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Offline superhaase

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #15 am: 31. Juli 2007, 07:20:54 »
Zitat
Original von Dusselhuber
Wenn ich Eure Antworten richtig deute, kann es also durchaus passieren, dass beim Wechsel zum \"günstigen\" Anbieter am Ende ein höherer Rechnungsbetrag herauskommt, als bei den \"teuren\" Anbietern, wenn man vorher den Brennwertfaktor nicht vergleicht.
Nein, das wäre natürlich Unfug. Insofern falsch gedeutet!
Der neue Lieferant muss mit dem gleichen Brennwert wie der örtliche Netzbetreiber abrechnen.
Tut er das nicht, sollte man ihn anzeigen, denn das wäre dann Betrug.

Insofern waren die Auskünfte von Verivox oder wem auch immer Humbug.
Da sitzen halt auch irgendwelche Call-Center-Kasperle, die von der Materie eigentlich keine Ahnung haben..... wie so oft.....

Man braucht also wirklich nur die kWh-Preise zu vergleichen.
(Auf der Jahresrechnung sollte man natürlich den Brennwertfaktor kontrollieren, ob er mit dem des örtlichen Versorgers auch übereinstimmt - wenn nicht, dann Stunk machen)

ciao,
sh
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Offline Dusselhuber

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #16 am: 31. Juli 2007, 16:36:35 »
Tut mir wirklich leid, dass ich weiter mit diesem Thema nerve, aber aus dem Arbeitsblatt G685 geht doch eigentlich hervor, dass dem GVU ausreichend Spielraum bleibt, den Abrechnungsbrennwert nach seinen Bedürfnissen anzupassen, ohne den rechtlichen Rahmen zu verlassen. Hier der Auszug aus aus dem Arbeitsblatt.

G 685 - Inhalt
10.3 Erläuterungen zur Ermittlung
des Abrechnungsbrennwertes

 GVU übernimmt Angaben des Vorlieferanten über
Einspeisebrennwerte und -mengen oder misst selbst.

 GVU berechnet daraus den arithmetisch - oder
mengengewogenen mittleren Abrechnungsbrennwert.

 Bei unterschiedlichen Gasbeschaffenheiten wird je
Einspeisestelle getrennt berechnet, daraus arithmetisches
Mittel gebildet und geprüft, ob Einzelergebnisse
nicht mehr als 2 % hiervon abweichen.

Zum Beispiel besteht doch theoretisch die Möglichkeit, dass der Gaslieferant den Brennwert durch entsprechendes Mischen auf einem Wert von 9,5 hält, während dem abrechnenden Unternehmen \"nur\" die Werte der Vorlieferanten zur Verfügung gestellt werden, welche \"zufällig\" bei 9,69 liegen. So ist es dem abrechnenden Unternehmen möglich, die KWh um 0,1ct günstiger anzubieten als das liefernde Unternehmen. Diese Vorgehensweise erfordert natürlich Absprachen zwischen den beteiligten Unternehmen, die zwar wahrscheinlich nicht erlaubt, allerdings kaum nachweisbar sind.
Andereseits sind solche Absprachen kaum erforderlich, siehe Tankstelle. Dort weiss der Autofahrer auch im vorhinein, dass der Sprit zum Ferienanfang teurer wird. Und die Mineralölgesellschaften wissen sicherlich auch ohne vorherige Absprache, wann sie anfangen müssen an der Preisspirale zu drehen.

Zurück zum Gas, speziell zum Brennwert.
Hier ist es dem liefernden Unternehmen sicherlich möglich, sofern es den Brennwert selbst misst, Toleranzfelder zu seinen Gunsten auszunutzen, angefangen bei der Gastemperatur, über den Gasdruck, Luftdruck bis zur Verwendung entsprechender Messgeräte.

Hinzu kommt dann noch Möglichkeit der Konditionierung des Erdgases, hierzu ein Link zu einem pdf Dokument, bei dem ich die Seiten 6,
10 und 11 besonders lesenswert fand:

http://corporate.basf.com/de/innovationen/felder/energiemanagement/reden/-reden1.htm?getasset=file10&name=P-428-Rott.pdf&id=V00-e.5QwArBbbcp4Gn

Momentan beschleicht mich immer mehr das Gefühl, dass die \"thermische Abrechnung\" ein Scheunentor zur Gewinnoptimierung der GVU\'s
ist. Auch Berichte über GVU\'s, die mehr Gas verkaufen, als sie einkaufen, können dieses Gefühl nicht abschwächen.

Wir waren gestern übrigens in einem Spassbad, dessen Bau und Unterhalt überwiegend aus den Gewinnen eines Versorgungsunternehmens abgesichert ist.

Zufällig ist dieses Unternehmen auch dasjenige, welches uns ein Erdgas mit einem um ca. 0,1 höheren Brennwert verkaufen würde, als wir in den letzten drei Jahren bezogen haben, wobei der Gaslieferant immer der gleiche bleibt.

Es soll hier niemand angeprangert werden, ich möchte nur aufzeigen, dass die GVU\'s durchaus auch Mittel haben, den Gaspreis zu steuern, ohne auf den (zehntel) Cent zu achten.

nochmal ein Link, der aufzeigt, wie gut bei Versorgungsunternehmen gerechnet werden kann:

http://www.tirol.com/wirtschaft/innsbruck/33034/index.do

Wenn die Angaben des Herrn Schäfer stimmen hatte das Versorgungsunternehmen zusätzliche Einnahmen von ca. 50.000.000€ und das möglicherweise ganz und gar im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur zu Lasten der Endverbraucher. Ermöglicht werden solche zusätzlichen Einnahmen ausschliesslich durch die \"thermische Abrechnung\" und der Tatsache, dass der Brennwert vom GVU bestimmt wird.

Ich lasse mich jedoch gerne eines Besseren belehren.

Habe da noch einen Link gefunden:

http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Erdgas/Brennwert_von_Erdgas/site__1614/

Interessant ist hier die Aussage, dass die Abrechnungsbrennwerte nur etwa alle fünf Jahre überprüft werden(mit Tendenz zu noch grösseren Abständen) und dass ein Vergleich der eingekauften mit der verkauften Gasmenge nicht stattfindet.

Offline superhaase

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #17 am: 31. Juli 2007, 16:44:40 »
Zitat
Original von Dusselhuber
Momentan beschleicht mich immer mehr das Gefühl, dass die \"thermische Abrechnung\" ein Scheunentor zur Gewinnoptimierung der GVU\'s
ist.
Falsch!

Genau das Gegenteil ist der Fall. Die thermische Abrechnung vereinheitlicht den Gasmarkt und verhindert undurchschaubare Auswüchse.
Der Nutzwert des Gases sind die darin \"enthaltenen\" kWh. Die müssen abgerechnet werden. Würden alle nur nach m³ abrechnen und den Brennwert verschweigen, was wäre dann wohl los?

-> nur die thermische Abrechnung ist sinnvoll. Alles andere ist Quatsch!

Langer Rede kurzer Sinn:
Den Brennwert bestimmt (misst und berechnet) der örtliche Netzbetreiber (GVU), da nur dieser weiß, was für Gas er Dir liefert.

Dein Vertragspartner (\"remote GVU\") muss den gleichen Wert wie der örtliche Netzbetreiber zur Rechnungserstellung verwenden. Er hat da keinen Spielraum. So hab ich das verstanden. Ich lasse mich da auch nur ungern eines Besseren belehren. ;)

ciao,
sh
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Offline Cremer

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #18 am: 31. Juli 2007, 20:31:37 »
@superhaase,

ich schließe mich der Vermutung von Dusselhuber an.

Durch den Brennwert kann Tür und Tor geöffnet werden.

Ich weise nochmals daraufhin, dass es ein Abrechnungsbrennwert und eben nicht der phys. gemesene Brennwert ist.

Siehe hierzu meine Ausführungen vor 2 Jahren mit bei den SW KH und der Eichdirektion Bad Kreuznach.

Brennwerte

Die SW KH hatten alleine bei 3 Mitgliedern (von damals 25) unterschiedliche Brennwerte die korrigiert wurden.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #19 am: 31. Juli 2007, 20:50:19 »
@Cremer

Sie haben Recht. Es ist längst praktisch erwiesen: Durch den Brennwert kann Tür und Tor geöffnet werden. ;)

@Dusselhuber

Schlussendlich wird der Brennwert wohl durch den Netzbetreiber festgestellt. Dieser muss für alle Lieferanten, die Erdgas aus dem gleichen Rohr liefern, gleich sein. Also ändert ein Lieferantenwechsel nichts am Brennwert und Brennwertfaktor.

Herr Cremer vermag sich als Techniker sicher noch differenzierter auszudrücken und es detailreicher darzustellen.

Ich versuche es mal einfach:

Es ist so ähnlich wie beim Wechsel des Stromlieferanten.
Dadurch ändert sich am Strom aus der Steckdose auch nichts.

Offline superhaase

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #20 am: 31. Juli 2007, 21:22:22 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Also ändert ein Lieferantenwechsel nichts am Brennwert und Brennwertfaktor.
Genau dieses wollte ich auch gesagt haben - vielleicht zu umständlich .... ;)
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Offline nkh

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #21 am: 14. August 2007, 17:40:28 »
Wer sich mit der Materie befasst, wird relativ feststellen, dass die Möglichkeit zu schummeln beim Brennwert gleich null ist.

Richtig ist z.B. das alle 5 Jahre eine Überprüfung durch die Eichämter stattfindet, allerdings auch für die ganzen 5 Jahre. Es muss die Berechnung des Brennwertes sowie alle Bezugsunterlagen offengelegt werden, also keine Chance zum Schummeln.

Richtig ist auch, das die Abweichung des Durchschnittsbrennwertes in gewissen prozentuallen Bereichen erlaubt ist. Allerdings darf diese Abweichung nicht immer in die gleiche Richtung, also zu Lasten des Kunden gehen, auch das wird von der Eichbehörde überprüft.

Richtig ist, das Gas teilweise mit Luft gemischt wird, da aber in Deutschland thermisch, nicht volumetrisch abgerechnet wird, ändert das rein gar nichts an der Rechnung. Der Kunde zahlt die gelieferte Energie.

Es ist falsch anzunehmen, das verschiedene Unternehmen für das gleiche Versorgungsgebiet gleiche geodätische Höhen nehmen müssen. Die Vorschrift sagt nur aus, das die Höhenzonen nicht über mehr als 100 Meter Höhenunterschied gehen, wo man anfängt, wie man es aufteilt, ist dem Unternehmen überlassen, das hat aber nichts mit Schummeln zu tun.

Richtig ist das der \"Brennwertfaktor\" nicht der tatsächliche Brennwert ist. Brennwertfaktor ist aber begrifflich nicht korrekt, richtiger wäre Umrechnungsfaktor, und dieser setzt sich wiederum aus Brennwert und Zustandzahl zusammen. Zur Vereinfachung kann dieses zusammengefasst werden zum Umrechnungsfaktor. Dieser ist wohl mit Brennwertfaktor gemeint.

Richtig ist das der tatsächliche Brennwert vom Abrechnungsbrennwert abweichen kann, was aber nichts mit der Unterstellung zu tun hat, das jemand da was zubuttert, sondern nur mit den Bestimmungen der G685.

Richtig ist, das mehr Gas verkauft werden kann, als eingekauft wurde, dies hat aber mit den unterschiedlichen Temperaturen des Gases zu tun, und für den Endkunden ist es doch nur wichtig, welche Energiemenge er zu welchen Preis bekommt. Bei Tarifkunden wird nun mal mit 15 Grad Celsius Gastemperatur gerechnet, auch wieder konform zur G 685. Weichen die tatsächlichen Übergabetempearturen stark ab, kann es zu diesem Fall kommen.

Wer sich ernsthaft damit befasst, die Vorschriften kennt und die Abrechnungsmodalitäten, wird merken, dass hier keine Möglichkeiten bestehen, sich zu bereichern. Unwissen ist schlecht, aber Halbwissen mit vielen Gerüchten ist auch nicht unbedingt besser.

Wenn jemand noch Fragen zur thermischen Gasabrechnung hat und zu Möglickeiten dort angeblich zu schummeln, ich stehe gerne Rede und Antwort.

Offline RR-E-ft

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #22 am: 14. August 2007, 17:52:20 »
@nkh

Wir werden hier sicher nicht erörtern, wie man schummeln kann, um Böswilligen keine Anleitung an die Hand zu geben.

Es wurde bei einzelnen Unternehmen wohl festgestellt, dass diese mehr Kilowattstunden abgesetzt haben, als sie selbst von Vorlieferanten bezogen hatten (ohne dass ein Speicher vorhanden war).

Das hat dann gewiss nichts mit der Temperatur zu tun.

Bei E.ON Westfalen Weser ist den Gaskunden durch Vergleich ihrer Abrechnungen aufgefallen, dass es insoweit Abrechnungsfehler bei den Umrechnungsfaktoren gab,  die das Unternehmen dann auch eingräumt hatte. Es soll an einem Softwarefehler gelegen haben. Ob es im konkreten Fall an einer falschen Programmierung oder einer falschen Eingabe von Daten lag, ist mir nicht bekannt.

Fakt ist, dass es vorkommen kann, dass Abrechnungen insoweit zu Lasten der Verbraucher falsch sind.

So einfach, wie Sie es darstellen ist es ganz gewiss auch wieder nicht. Man muss schon ein paar mehr Worte machen:

Nachschlagewerk

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Der Bund der Energieverbraucher hat sich darüber informiert, wie die Eichbehörden vorgehen, was kontrolliert wird und was nicht.

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, zur Aufklärung der Verbraucher beizutragen.

Offline superhaase

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #23 am: 14. August 2007, 17:52:45 »
Danke für die Erläuterungen!

Ich nehme an, Du arbeitest bei einem Netzbeteiber oder so?

ciao,
sh
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Offline RR-E-ft

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #24 am: 14. August 2007, 17:55:45 »
@superhaase

Ich nicht.  ;)

Offline Cremer

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #25 am: 14. August 2007, 23:40:32 »
@nkh,

Zitat
Richtig ist, das Gas teilweise mit Luft gemischt wird, da aber in Deutschland thermisch, nicht volumetrisch abgerechnet wird, ändert das rein gar nichts an der Rechnung. Der Kunde zahlt die gelieferte Energie

Diese Darstellung ist m.E. falsch, wenn die Luft üblicherweise nach der Brennwerterfassung bei der Übergabestelle des Lieferanten erfolgt.

Es erfolgt dsoch nirgens eine Ausgangsbrennwerterfassung zu dem Verteilernetz.

Der Zähler misst auch die leere Luft. Bei der Umrechnung wird der Abrechnungsbrennwert zu grunde gelegt.

Und da kann die Luftbeimengung sehr wohl schon zu Abweichungen (Mehrverbrauch) führen.
MFG
Gerd Cremer
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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #26 am: 15. August 2007, 11:03:05 »
moin moin,

@nkh,
Ihre Aussage halte ich für irreführend.

Meine Zweifel an der Realität des bei mir angegebenen Brennwertes begründens sich so:

1. Nach eigenen Angaben mißt mein EVU nicht selber, sondern übernimmt die Werte des Liferanten, der zugleich auch Anteilseigner am EVU ist. Den Bock also zum Gärtner gemacht.
2. Es gibt keine Angaben dazu, wann und wo der Brennwert geschätzt wurde.
3. Da das EVU nur Werte übernimmt, was soll das Eichamt dann bemängeln können?
4. Seit der ersten Gaslieferung kennt der Brennwert nur eine Richtung...richtig, nach oben.
5. Die Weigerung des EVU, irgendwelche Daten zum Brennwert laufend bereitzustellen, fördert doch nur den Verdacht, es wird gemauscheld.
6. Keine Antwort auf die Frage, wie das EVU sicherstellen will, das der \"eingespeiste\" Brennwert auch bei mir ankommt.
7.Die G685 beschreibt \"nur\" wie es sein sollte. Denn: Traue keiner Statistik, die man nicht selber gefälscht hat!

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline nkh

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #27 am: 22. August 2007, 10:00:10 »
@ Pelikan

1. Ja, das Verteiler EVU misst nicht selber, aber der Vorlieferant, und diese Messgeräte sind geeicht. Also ist der Wert eichrechtlich einwandfrei.

2. Der Brennwert wird nicht geschätzt, sondern ermittelt, das ist ein großer Unterschied.

3. Das Eichamt prüft nicht nur das EVU sondern auch Vorlieferanten, und da gäbe es eine Menge zu bemängeln, wenn etwas im argen liegt.

4. Der Brennwert steigt, aber das ist doch keine böse Absicht. Fakt ist, umso höher der Brennwert, umso mehr Energie kann durch die gleiche Leitung geliefert werden ohne neue Investitionen in das Netz, deshalb ist es natürlich im Interesse der Gasversorger, hohe Brennwerte zu liefern. Durch die thermische Abrechnung ist sichergestellt, das der Brennwert keinen Einfluß auf die Höhe der Rechnung hat.

5. Da stimmt, mangelnde Informationen machen misstrauisch.

6. Wo soll der Brennwert denn hin, wenn nicht zum Endkunden. Er kann sich in einem geschlossenem Netz ja nicht verflüchtigen.

7. Die G 685 beschreibt nicht, sonder schreibt vor, wie abgerechnet wird, auch das ist ein großer Unterschied. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geldbußen, die teilweise sehr empfindlich sein können.

Ich bin mir sicher, das die großen Energieversorgen in Deutschland ordentlich Reibach machen und abkassieren, aber eben nicht die kleinen Stadtwerke vor Ort, die geben nur weiter, was von oben kommt. Das einzige was ich sagen möchte, meiner Meinung ist die Abrechnung ok. Ob die preispolitik der großen 4 oder 5 Versorger es auch ist, ist eine andere Frage. Große Lücken gibt es mit Sicherheit auch in der Informationspolitik der Versorger, denn informierte Kunden sind zufriedene Kunden, keine Frage, es sollte transparent abgerechnet werden.

@ cremer

Nehmen sie an das die Luft nach der Brennwertermittlung eingespeist wird oder wissen sie es? Wenn sie es wissen, würden mich die auch die Quellen interessieren, woher sie es wissen.

Offline RR-E-ft

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #28 am: 22. August 2007, 11:44:41 »
@nkh

Ich habe es so verstanden:

An einigen Stellen erfolgt eine \"Konditionierung\" des Erdgases, um den Brennwert zu stabilisieren, also zu vergleichmäßigen. Dabei stellt sich zutreffend die Frage, wo dann nach dieser Konditionierung gemessen wird.

Die Gasmessung und -abrechnung ist eine so einfache Sache nicht.

Es wird viel mit Näherungswerten gearbeitet, was Gestaltungsspielräume eröffnen kann.

Diese mögen für sich genommen klein erscheinen. In Bezug auf die Summe aller Gasmengen im Netz kommt dabei aber ggf. schon etwas an \"Manövriermasse\" zusammen.

Weiterverteiler verlassen sich oft nur darauf, was die Vorlieferanten zur Messung mitteilen, ohne selbst eine realistische Kontrollmöglichkeit zu haben. Mir ist nicht bekannt, dass Stadtwerke die mitgeteilten Ergebnisse mit eigenen Messungen verproben.

Offline nkh

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Brennwertfaktor beim Erdgas
« Antwort #29 am: 22. August 2007, 15:04:28 »
Die Konditionierung des Erdgases dient einer gleichbleibenden Qualität des Gases, was auch im Interesse des Kunden ist, da Gasgeräte auf eine Qualität eingestellt werden und umso wirtschaftlicher arbeiten desto gleichmäßiger die Qualität.

Ich habe nichts gegen Kritik einzuwenden, aber so vage Äußerungen wie

\"Es wird viel mit Näherungswerten gearbeitet, was Gestaltungsspielräume eröffnen kann.\"

sind nicht wirklich produktiv. Wo wird denn mit Näherungswerten gearbeitet? Und wo sind dort die Gestaltungsspielräume? Bitte konkrete Dinge benennen, dann kann man auch konkret antworten.

Im Raum stehen hier meiner Meinung nach viele Vermutungen, die nicht durch Tatsachen oder Beweise belegt sind.

Weiterverteiler verlassen sich auf die Angaben der Vorlieferanten, weil eine Messung des Brennwertes eine komplizierte und teure Angelegenheit ist. Aber wie gesagt, auch Vorlieferanten unterliegen dem Eichgesetz und der Prüfung.

 

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