@nkh
Die Auswertung der Eichbehörden hatte ergeben, dass die Bestimmungen des Arbeitsblattes G 685 oft icht eingehalten wurden, teilweise erhebliche Defizite bei der Anwendung bestanden.
Für den Kunden ist nur wichtig, dass ihm sein Versorger ausgehend von einem Messwert bis zu dem Umrechnungsfaktor, welcher auf der Verbrauchsabrechnung erscheint, nachvollziehbar Schritt für Schritt darlegt, wie sich das eine aus dem anderen ergibt. Das sollt nicht schwer sein.
Und eben dazu scheinen viele Gasversorger nicht in der Lage, jedenfalls tun sie so und speisen den Verbraucher statt dessen auf Nachfrage damit ab, dass alles seine Richtigkeit habe und die Eichbehörden darüber wachen.
Und das ist eben zu einfach und wird dem Anliegen des Kunden keinesfalls gerecht.
Es müsste doch wohl vollkommen unproblematisch möglich sein, dass der jeweilige Gasversorger diese Darlegung für die jeweilige Zeitperiode Schritt für Schritt darstellt und diese detailliert nachvollziehbare Erläuterung den Verbrauchern, die dies wünschen, zusätzlich zur Jahresverbrauchsabrechnung diese übergibt, um ggf. auch dazu noch Nachfragen des Kunden zu beantworten.
Allein weil dies nicht so praktiziert wird, lässt dies gerade Raum für viele Spekulationen.
Auf Vertrauen der Kunden möge man nicht bauen, nachdem dieses oftmals leichtfertig verspielt wurde.
So hat sich bereits jetzt in Gerichtsverfahren ergeben, dass Bezugskostensenkungen um 0,28 Cent/ kWh (netto) in IV/03, I/04 nicht an die Kunden weitergegeben wurden, zum 01.09.2004 Gaspreise wegen angbelich zwischenzeitlich gestiegener Bezugskosten sodann um 0,40 Cent/ kWh erhöht wurden, obschon die resultierende Bezugskostensteigerung ab dem 01.10.2004 bis zum 01.01.2005 lediglich 0,0329 Cent/ kWh (netto) betrug.
Ich rede dabei von einem großen Gasversorgungsunternehmen, welches maßgeblich am eigenen ostdeutschen Vorlieferanten beteiligt ist und dessen Vorstandsvorsitzener zum Energiemanager des Jahres gekürt wurde und nebenbei noch VDEW- Präsident ist.
Wenn das schon bei so honorigen Unternehmen der Fall ist, was steht dann erst bei Stadtwerken zu besorgen, denen der Stadtkämmerer mit Finanzbedarf für den öffentlichen Nahverkehr oder ein Schwimmbad im Nacken sitzt......
Darf´s ein bisschen mehr sein?
Eigentlich nicht.