RWE bietet neue Verträge anKunden sollten solche Verträge mit Ölpreisbindung nicht abschließen.
Zum einen kommen die Bedingungen der GasGVV automatisch zur Anwendung, ohne dass es eines schriftlichen Vertrages bedarf.
Zum anderen ist die Ölpreisbindung kein Vorteil, sondern ein Nachteil.
Zudem muss das Unternehmen seine Preise bei sinkenden Beschaffungs- und Netzkosten sowieso absenken, möglicherweise schon vor dem 01.November 2007, weil die Preise jetzt schon zu hoch sind.
Gesunkene Netzkosten infolge der Regulierung müssen an alle Kunden weitergegeben werden. Man sollte deshalb die geforderten Preise insgesamt als unbillig rügen und geltend machen, dass fast überall schon die Erdgaspreise abgesenkt wurden.
Es hat sich gezeigt, dass eine solche
Ölpreisbindung zu einem übermäßigen Anstieg der Erdgaspreise im Vergleich zu den Erdgasimportpreisen zu Laten der Letztverbraucher führt.
Zudem ist in solchen Verträgen immer eine Preisuntergrenze enthalten, ab welcher der Erdgaspreis den Heizölpreisen nicht nach unten folgt, vorprogrammierte Einbahnstraßenproblematik.
Es ist deshalb Vorsicht geboten.
Wer solche Verträge abschließt, kann sich nicht mehr auf eine Billigkeitskontrolle von Erdgaspreisen berufen, weil eine wirksame Preisgleitklausel nach der Rechtsprechung des BGH eine Billigkeitskontrolle ausschließt.
BGH: Preisgleitklausel schließt Billigkeitskontrolle aus !Deshalb: Preissenkung ohne neue Verträge fordern.